Ich habe die Datei etwas überarbeitet und div. Namen gelöscht und erneut hoch geladen.
Hier der link
https://drive.google.com/file/d/0B6hM8PFbE-wBNXVSdDlWOXdZZVk/view?usp=sharingPerson1 möchte auf das Schreiben vom 11.05.2015 reagieren, und bittet die Stadt M um Akteneinsicht nach §760
Da Person1 berufstätig ist, bittet sie die Stadt um Kopien in Papier oder Digitaler Form.
Was würden ihr an dem Schreiben von Person1 ergänzen/verbessern?
Danke Vorab für eure Unterstützung
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Ihr Schreiben vom 11.05.2015
Zeichen: XXXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
Ihr Schreiben vom 11.05.2015 ist bei mir eingegangen, dieses habe ich zur Kenntnis
genommen.
Ich wiederhole nochmal:
Ich bin zahlungswillig und auch zahlungsfähig, allerdings nur auf der Basis von Recht
und Gesetz.
Zunächst erbitte ich die Aktenansicht zu dem Zeichen: XXXXXXXX
Und berufe mich auf folgenden Punkt:
Zivilprozessordnung
§ 760 Akteneinsicht; Aktenabschrift
Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen Dokumenten oder durch Wiedergabe auf einem Bildschirm; dies gilt auch für die nach § 885a Absatz 2 Satz 2 elektronisch gespeicherten Dateien.
Weiterhin möchte ich anmerken, dass der Rundfunksstaatsvertrag ein *VERTRAG* zwischen Bundesländern und Rundfunkanstalten ist. Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig. Ich bin kein Vertragspartner des sog. "Rundfunksstaatsvertrages", damit bin ich kein Vertragspartner und damit unterliege ich keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag. Ihre Forderung gegen mich ist daher nichtig."
Des Weiteren möchte ich mitteilen das ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ist, jede Mahnung und Schriftverkehr ist nichtig. Ich betone nochmal, dass ich bis zum heutigen Tag keinen einzigen Brief und kein Festsetzungsbescheid von dem „Gläubiger“ erhalten habe.
?
In dem Schreiben vom 21.04.2015 gibt Frau XXXX als Gläubiger den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an, der Beitragsservice kann jedoch laut
LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14 kein Gläubiger sein.
Weiterhin verweise ich Sie darauf, dass Sie gegen §5 + 7 VwVfG verstoßen haben und einer Firma ARD ZDF Deutschlandradio Amtshilfe erteilten.
Ich bitte Sie, mir alle Aktenabschriften zu dem Zeichen: XXXXX schnellstmöglich zur Verfügung zur stellen, gerne auch Digital per Email an XXX@XXX.XXX
Sollten Sie bis dahin die Sachlage nochmal geprüft haben und festgestellt haben, dass die Forderung seitens des „Gläubigers“ nichtig ist, bitte ich um Einstellung des Verfahrens gegen meine Person.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen