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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: kostja am 25. Mai 2015, 16:57

Titel: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 25. Mai 2015, 16:57
Hallo zusammen,

Person1 hatte bis lang keine Berührungspunkte mit dem BS gehabt und muss auch sagen das Person1 KEIN einzigen Brief von denen Erhalten habe   :P

Seid April 2015 hat Person1 eine Pfändungsankündigung bekommen (siehe Link)
Daraufhin hat Person1 die Pfändungsankündigung zurückgewiesen und bekam eine komische Antwort.

Leider kann Person1 sich nicht mehr weiter helfen und hoffe ihr könnt Person1 Tipps geben wie diese auf das jetzige Schreiben reagieren soll

Danke im Voraus

Hier der Link da die Datei zu groß ist

https://drive.google.com/file/d/0B6hM8PFbE-wBNXVSdDlWOXdZZVk/view?usp=sharing (https://drive.google.com/file/d/0B6hM8PFbE-wBNXVSdDlWOXdZZVk/view?usp=sharing)

Anm. Mod seppl: Link wurde aktualisiert
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: gurke7 am 26. Mai 2015, 00:20
hai,
der obige Link beinhaltet den Schriftverkehr - im eigenen Interesse sollte noch der Name bei der Antwort seitens der Stadt M an den sehr geehrten Herrn ......    anonymisiert werden...

ansonsten: wie absurd! aus den Schreiben geht klar der falsche Gläubiger hervor und die Beamtin agiert von der Argumentation wie eine Angestelte des BS...   hilfreich wäre ggf. wenn sich eine Person1 das orginale Vollstreckungs-ersuchen mal zeigen lässt.  wenn da nicht wdr drauf ist wäre das rechtlich nicht haltbar.
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: seppl am 26. Mai 2015, 01:37
Person1 hatte bis lang keine Berührungspunkte mit dem BS gehabt und muss auch sagen das Person1 KEIN einzigen Brief von denen Erhalten habe   :P

Warum steht das eigentlich in dem Zurückweisungsschreiben nicht drin? Das ist doch wichtig! Die Vollstreckung ist wegen nicht vollzogener Verwaltungsakte (Beitragsbescheide) nicht durchführbar.
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: 12121212 am 26. Mai 2015, 07:11
Die Benennung des Gläubigers ... Ein "Beitragsservice" kann doch nicht Gläubiger sein... (-:

näheres Vorgehen hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 26. Mai 2015, 20:52
Ich habe die Datei etwas überarbeitet und div. Namen gelöscht und erneut hoch geladen.

Hier der link

https://drive.google.com/file/d/0B6hM8PFbE-wBNXVSdDlWOXdZZVk/view?usp=sharing (https://drive.google.com/file/d/0B6hM8PFbE-wBNXVSdDlWOXdZZVk/view?usp=sharing)

Person1 möchte auf das Schreiben  vom 11.05.2015 reagieren, und bittet die Stadt M um Akteneinsicht nach §760
Da Person1 berufstätig ist, bittet sie die Stadt um Kopien in Papier oder Digitaler Form.

Was würden ihr an dem Schreiben von Person1 ergänzen/verbessern?

Danke Vorab für eure Unterstützung
________________________________________________________________
Ihr Schreiben vom 11.05.2015
Zeichen:  XXXXXXXXXX



Sehr geehrter Herr XXXXXX,

Ihr Schreiben vom 11.05.2015 ist bei mir eingegangen, dieses habe ich zur Kenntnis
genommen.
Ich wiederhole nochmal:
Ich bin zahlungswillig und auch zahlungsfähig, allerdings nur auf der Basis von Recht
und Gesetz.


Zunächst erbitte ich die Aktenansicht zu dem Zeichen:  XXXXXXXX
Und berufe mich auf folgenden Punkt:

Zivilprozessordnung
§ 760 Akteneinsicht; Aktenabschrift
Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen Dokumenten oder durch Wiedergabe auf einem Bildschirm; dies gilt auch für die nach § 885a Absatz 2 Satz 2 elektronisch gespeicherten Dateien.


Weiterhin möchte ich anmerken, dass der Rundfunksstaatsvertrag ein *VERTRAG* zwischen Bundesländern und Rundfunkanstalten ist. Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig. Ich bin kein Vertragspartner des sog. "Rundfunksstaatsvertrages", damit bin ich kein Vertragspartner und damit unterliege ich keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag. Ihre Forderung gegen mich ist daher nichtig."

Des Weiteren möchte ich mitteilen das ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ist, jede Mahnung und Schriftverkehr ist nichtig. Ich betone nochmal, dass ich bis zum heutigen Tag keinen einzigen Brief und kein Festsetzungsbescheid von dem „Gläubiger“ erhalten habe.

?
In dem Schreiben vom  21.04.2015 gibt Frau XXXX als Gläubiger den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an, der Beitragsservice kann jedoch laut
LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14 kein Gläubiger sein.
       
Weiterhin verweise ich Sie darauf, dass Sie gegen §5 + 7 VwVfG verstoßen haben und einer Firma ARD ZDF Deutschlandradio Amtshilfe erteilten.

Ich bitte Sie, mir alle Aktenabschriften zu dem Zeichen:  XXXXX schnellstmöglich zur Verfügung zur stellen, gerne auch Digital per Email an XXX@XXX.XXX

Sollten Sie bis dahin die Sachlage nochmal geprüft haben und festgestellt haben, dass die Forderung seitens des „Gläubigers“ nichtig ist, bitte ich um Einstellung des Verfahrens gegen meine Person.


Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: 12121212 am 26. Mai 2015, 20:59
.....allerdings nur auf der Basis von Recht und Gesetz......
 ....bitte ich um Einstellung des ....
Meine ehrliche Meinung...: Zu viel "Geschwafel"

Zunächst erbitte ich die Aktenansicht zu dem Zeichen: 
"was soll das bringen"

Für die Forderung gibt es ganz eindeutig keine Rechtsgrundlage .. fertig.
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 26. Mai 2015, 21:03


Zunächst erbitte ich die Aktenansicht zu dem Zeichen: 
"was soll das bringen"

Für die Forderung gibt es ganz eindeutig keine Rechtsgrundlage .. fertig.

wie würdest du das freundlicherweise dem GV verklickern das für die Forderungen keine Rechtsgrundlage existiert? Hast du da ein Tipp ohne jetzt Romane zu schreiben
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: 12121212 am 26. Mai 2015, 21:09
hatte ich schon gepostet ...
nochmal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 26. Mai 2015, 22:10
hatte ich schon gepostet ...
nochmal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

Hilf mir mal bitte das etwas zu verstehen,
du schreibst:

Da dem Vollstreckungsersuchen der/die Leistungsbescheid(e) nicht beigefügt werden und auch keine konkreten Angaben zur Zustellung derselben gemacht werden, das/die Fälligkeitstdat(um/en) nicht benannt werden, die Mahnung(en) nicht beigefügt sind und auch die Zahlungsfrist(en) auf die Zahlungserinnerungen (Mahnung(en)) nicht genannt werden, ist es Ihnen nicht möglich, die Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen. Allein auf Grund der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit ist eine vollständige Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen nicht möglich.

ist das eine Annahme oder woher weiß Person1 das der GV die aufgeführten Unterlagen nicht zur Verführung hat?

Sorry für die dumme frage  :o
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: 12121212 am 26. Mai 2015, 22:17
Das erste Schreiben ist für den Vollstrecker ( dieser erkennt evtl. seinen Fehler..und lässt die
Finger davon und gibt das dem Beitragsservice zurück).
Wenn dieser (Vollstrecker) verklagt wird ...hat er das Kostenrisiko
( siehe Forum ...schon vorgekommen..gepfändetes geld wurde zurückerstattet... Gerichtskosten trug Vollstrecker
war eine Sache Verwaltungsgericht - finde es jetzt nicht..)

Vollstrecker macht weiter: Die Erinnerung ist Gerichtskostenfrei.

Das behauptet Person X in dieser fiktiven Situation genauso, wie der Vollstrecker behauptet
es existiert ein vollstreckbarer Verwaltungsakt (-:
Spätestens bei der Erinnerung stellt sich heraus ( Rundfunkanstalt muss dem Gericht darlegen... das die behaupteten Darlegungen "falsch" sind) ob der Vollstrecker (bzw. Rundfunkanstalt) damit durch kommt ..oder eben nicht.
Schon die Nennung des "falschen" Gläubigers von der Stadt Minden .........(-:
Beziehungsweise besser formuliert:
Ein nicht rechtsfähiger -Beitragsservice- kann nicht Gläubiger eines Rundfunkbeitrages sein.

Das Amtshilfeersuchen des Beitragsservice erfolgt elektronisch .... meistens liegt da nichts bei was beiliegen müsste ...
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 26. Mai 2015, 22:33
danke dir.

Person1 wird jetzt das Schreiben so ansetzen und auf die Antwort warten.

Person1 hofft das die Stadt erst mal ruhe gibt und die Vollstreckung fallen lässt.

Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 03. Juni 2015, 07:19
Guten Morgen,

gestern bekam Person1 eine Antwort auf dessen Schreiben, siehe Anhang.
Anscheinende lässt die Stadt Minden nicht locker von der Amtshilfeersuchen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Leider bin ich nicht so im Bilde und kann Person1 keinen Rat für weitere Schritte geben.
Was könntet ihr Person1 auf dem Weg geben?

Danke vorab an alle
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: 12121212 am 03. Juni 2015, 09:03
benannter Gläubiger..ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
kann doch kein Gläubiger eines Rundfunkbeitrages sein....
Im Falle von konkreten Vollstreckungshandlungen ( Termin zur Abgabe Vermögensauskunft)
steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (Amtsgericht) offen.
Es wird gepokert..... das "Schuldner" sich einchüchtern lässt....und zahlt.
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: ThisIsSparta! am 03. Juni 2015, 10:47
Um die Antwort der Person 1 an die Stadt etwas zu salzen, ist es möglich einen Hinweis auf den §263 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) im Zusammenhang mit der nicht-Rechtsfähigkeit von Beitragsservice zu geben. Natürlich nur um dem armen Beamten von der Stadt zu helfen... Oder gelten hier andere Paragraphen, wenn jemand im Dienst solche Machenschaften betreifen würde?
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 04. Juni 2015, 09:21
Im Falle von konkreten Vollstreckungshandlungen ( Termin zur Abgabe Vermögensauskunft)
steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (Amtsgericht) offen.
Es wird gepokert..... das "Schuldner" sich einchüchtern lässt....und zahlt.

Hallo 12121212,
wenn ich dich richtig verstehe, dein Rat an Person1 ist also eine Erinnerung beim Amtsgericht gegen den GV der Stadt zu stellen
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: Sacred am 06. Juni 2015, 17:37
Grundsätzlich wäre in in derartigen Fällen auch eine Überlegung wert, dass Schreiben zusätzlich mit einer Anzeige zu verschönern.
Einer "Fachkraft" die täglich mit derartigen Sachen zutun hat, dürfte eigentlich der Fehler des Gläubigers direkt auffallen.

Spätestens nach dem Hinweis müsste der Fehler erkannt werden.
Da hier aber weiter versucht wird in die gleiche Kerbe zu schlagen käme hier doch ggf. Nötigung und Täuschung in betracht.

Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 16. Juni 2015, 21:10
Guten Tag zusammen,

seid dem letzten Schreiben (siehe weiter oben) das das der Vollstreckungsprozess fortgesetzt wird hat Person1 nix mehr gehört bzw geantwortet.
Heute musste Person1 feststellen das das Konto der Sparkasse gepfändet wurde, Person1 konnte noch nicht mal sein essen im Supermark bezahlen.
Pweson1 hat kurz mit der Sparkassenberaterin telefoniert und diese hat die Auskunft erteilt dass das Finanzamt eine Pfändung beauftragt hat.
Darf das Finanzamt überhaupt nicht in eigener Sache pfänden? (siehe Video https://www.youtube.com/watch?v=0JZ2NMmB4nk&feature=youtu.be )

Wie soll sich Person1 weiter verhalten, habt ihr hilfreiche Tipps?
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: 12121212 am 16. Juni 2015, 21:51
Ein Bankkunde kann nach § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO seit dem 1. Juli 2010 jederzeit verlangen, dass das (kontoführende) Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Bei Vorliegen einer Kontopfändung besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Umwandlung innerhalb von vier Tagen nach dem Zugang der Erklärung beim Institut.

Die vollen Freibeträge auf dem P-Konto gelten dann sogar rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Pfändung, in dem das Konto gepfändet wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung#Pf.C3.A4ndungsschutzkonto_seit_1._Juli_2010

http://www.vz-nrw.de/p-konto
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 16. Juni 2015, 22:02
Danke für den Hinweis, Person A wird es morgen sofort einrichten um zumindest was zu essen zu kaufen  :)

aber, wie soll Person A weiter vorgehen, innerhalb 14 Tagen gib es Gehalt und der geforderte Betrag wird dem angeblichen "Gläubiger" überwiesen
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: 12121212 am 16. Juni 2015, 22:16
Der P-Kontoschutz wirkt für Kontopfändungen die bis zu vier Wochen vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden.
Konto gepfändet 1.1. - in P Konto am 20.1. gewandelt ... wirkt ab 24.1. = reicht zu ...
Zunächst ist das Konto erst einmal für 4 Wochen gesperrt. Nach Ablauf der 4 Wochen
wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen.
Es ist also noch nicht "zu spät"....( um die Abzocke der Bande zu verhindern)
Standart Schutz ohne dem Formular mtl. 1045 €.
Wer zb. 2 Kinder hat ( und evtl Ehefrau ) kann den pfändungsfreien Betrag auf ca 1800 € aufstocken.
Das Formular für die Bank dazu ( ist notwendig) .. füllt kostenlos ( und bescheinigt) jede Schuldnerberatung (-:
http://www.insolvenzberatung-schuldnerberatung.de/pfaendungsschutzkonto-oder-p-konto-und-die-bescheinigung

Formular: http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/AG-SBV_P-Konto_Bescheinigung.pdf

Ein Leasingvertrag oder ein Handyvertrag sind mit einem P-Konto kein Problem ( bei mir nicht...)
Das P-Konto wird der Schufa zwar gemeldet, geht aber nicht in das Scoring ein.
Dispo gibt es keinen mehr.
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 16. Juni 2015, 22:36
Danke dir, hab mir die Links durchgelesen und werde sie weiterleiten.
Person A hat folgende Lebenssituation: Verheiratet, keine Kinder, Monatliche Hausrate über den Betrag des P-Kotos
Person A Fürchtet (bzw. kennt nicht) die Auswirkungen wie es ist ein "gesperrtes" bzw. nicht genügend gedecktes Guthaben für sein Hauskredit zu haben

Weiterhin schreibst du liebe/er 12121212 "es ist nicht zu spät" wie könnte man Person A helfen bzw. abgesehen von dem P-Konto weiterhelfen? Wie es in dem letzten Schreiben vom GV aussieht, nennt er die Möglichkeit einer Gerichtlichen Klärung
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: 12121212 am 16. Juni 2015, 22:56
Pfändungs- und Einziehungsverfügung ( das Übel der Pfändung vom Konto)

Rechtsmittel:Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Verwaltungsgericht
oder Erinnerung beim Amtsgericht.

Begründung: Kann nur fehlende Vollstreckungsvoraussetzung sein.
Also nicht erstellt/versand/zugestellte  - oder nichtige Beitragsbescheide (um die es hier bei der fiktiven Pfändung geht)

Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: donjoe am 17. Juni 2015, 01:47
Was geht denn hier ab.
Also Person A hat der Stadt geschrieben, dass sie noch keinen Bescheid erhalten hat und trotzdem pfändet  die Stadt das Konto von Person A?
Das heisst Vollstreckung ohne Rechtsgrundlage. Steht in einem der beiden schreiben von der Stadt der volle Name des Mitarbeiters/Vollstreckungsbeamten? (Wahrscheinlich nicht).

Eine Frage in die Runde, gegen wen könnte Person A nun Strafanzeige erstatten? Gegen die Stadt selbst? Den Bürgermeister oder wen?

Hat Person A schon Erinnerung beim Amtsgericht eingelegt?
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 17. Juni 2015, 12:36
Ein Weg ins Amtsgericht wäre vielleicht auch zu erwähnen ob überhaupt ein Titel gegen Dich vorliegt. Ohne Titel kann/darf keine Pfändung erfolgen!

An dich @12121212
Du scheinst Dich ja gut auszukennen, deshalb stelle ich meine Frage mal hier auch für die Allgemeinheit:

Fiktive Person hat P-Konto im Monat a. Im nächsten Monat kommt Gehalt aufs Konto und übersteigt den Freibetrag von 1048 EUR.
Was passiert mit dem "Überbetrag"?
Wird der gleich an den Gläubiger überwiesen oder hat man Zeit das Geld abzuheben?
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: 12121212 am 17. Juni 2015, 14:48
niegezahlt82_

http://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/p-konto-bgh-pfaendungsfreie-uebertragung-von-guthaben-in-uebernaechsten-monat-nach-zahlungseingang-f83422

http://www.frag-einen-anwalt.de/P-Konto-mit-Guthaben-aus-Vormonat---f192396.html
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 19. Juni 2015, 07:18
Guten Morgen zusammen,

gestern fand ein freundliches Gespräch zwischen Person 1 und dem "Mitarbeiter" der Stadt statt.

Person 1 hat dem freundlichen Mitarbeiter versucht zu erklären das er nie Schreiben der "GEZ" erhalten habe und nicht darauf reagieren könne.
Um die Kontopfändung vorerst auszusetzen, bat der Mitarbeiter um ein Schreiben wo drin steht das Person 1 nie was erhalten hat (das hat Person 1 bereits in dem Ersten Schreiben geschrieben). Dieses Schreiben würde er dann der "GEZ" weiterleiten zur Stellungnahme.


Folgendes hat er mit noch mit gegeben:
Anlage1: nur die Seite 2 von dem Vollstreckungsersuchen (Seite1 durfte er nicht)
Anlage2: Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 19.05.2014
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 14. Juli 2015, 13:14
Hallo zusammen,

hier mal aktuelle Infos.

Person 1 hat bereits am 19.06. dem "Mitarbeiter" der Stadt Auskunft gegeben nie Briefe von der "GEZ" bekommen zu haben, dies wurde an den Beitragsservice weitergeleitet.
Bis heute keine antwort.

Person 1 hat jetzt einen zweiten Festsetzungbescheid bekommen wo weitere Forderungen offen sind und wo aufgeführt ist das die Zwangsvollstreckung eingeleitet für den "ersten " Bescheid eingeleitet worden ist.

Was meint Ihr, soll Person 1 auf den Bescheid Reagieren und Widerspruch einlegen?
Oder hat die Person 1 mal wieder kein Bescheid bekommen und wartet auf die Zwangsvollstreckung 2.0

Danke vorab und schöne Grüße
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2015, 13:37
Was meint Ihr, soll Person 1 auf den Bescheid Reagieren und Widerspruch einlegen?
Oder hat die Person 1 mal wieder kein Bescheid bekommen und wartet auf die Zwangsvollstreckung 2.0
kommt wohl u.a. auch auf das Nervenkostüm einer fiktiven Person an...
...und könnte auf Dauer auch "unglaubwürdig" werden
(auch wenn prinzipiell Nachweispflicht seitens der Gegenseite bestehen würde - aber Gerichte entscheiden mitunter auch recht eigen, so dass fiktive Person dann ggf. gezwungen wäre, ihr Recht in höheren Instanzen zu erfechten, was aber bekanntlich weiteres zeitliches, nervliches und finanzielles Risiko birgt)
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: kostja am 14. Juli 2015, 13:51
Ich denke auch das die Person jetzt mal ein Widerspruch einlegen sollte, ich weiß aber nicht wie der Widerspruch sich mit der aktuellen Zwangsvollstreckung verhält da die Person ja dem Beitragsservice geschrieben hat, bisher nie Bescheide/Briefe erhalten zu haben
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2015, 13:57
[...] da die Person ja dem Beitragsservice geschrieben hat, bisher nie Bescheide/Briefe erhalten zu haben
Der "allgemeine Erfahrungssatz" lautet: Briefe können ankommen - oder eben auch mal nicht ;)
Die Frage ist aber evtl. auch, ob fiktive Person A unbedingt besteiten müsste, keinerlei Post erhalten zu haben. Schließlich geht es im Bestreitensfall ja nur um die "wichtige" Post. Zu allem anderen müsste Person A sich ja nicht zwingend positionieren ;)

...siehe u.a. auch
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: Pfändungsankündigung
Beitrag von: 12121212 am 14. Juli 2015, 14:00
auch mal nicht .....
Wenn von 5 Bescheiden keiner ankommt ..... unglaubwürdig