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Autor Thema: Vollstreckung aufgrund der Vermutung einer Vermutung  (Gelesen 10932 mal)

G

Gast

Eine beliebige Person X, die diesen datenschutzrechtlichen Aspekt in ihrer Klage mit einarbeiten möchte, könnte einen Schriebs in folgender Form aufsetzen (wenn nicht schon im Widerspruch behandelt):

Zitat
Beitragsgelder von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX


Sehr geehrte Rundfunkdamen und -herren,

Sie haben mich aufgefordert Geld für Ihr Programm zu entrichten. Dafür hatten Sie mir Zahlungsbescheide vom XX.XX.XXXX, XX.XX.XXXX und XX.XX.XXXX zukommen lassen.

Ich blicke einer richterlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen entgegen und benötige für die Ausarbeitung meiner Klageschrift weitere klagerelevante Daten. Da Sie es bisher versäumt haben meinen Widersprüchen vom XX.XX.XXXX, XX.XX.XXXX und XX.XX.XXXX in einer rechtsgültigen Form zu entgegnen fordere ich Sie hiermit auf mir Auskunft über sämtliche bei Ihnen gespeicherten Daten über meine Person zu erteilen.

Reagieren Sie (auf diese Aufforderung hin) nicht innerhalb von XX Tagen nach Zustellung werde ich dieses Schreiben als Kopie meiner Klage beifügen und damit eine ihrerseits fehlende Mitwirkung - unsere Streitigkeit auf Rechtswegen beilegen zu wollen - aufzeigen.

Person X

... Natürlich nicht an BS, sondern an die fordernde LRA, und zwar nachweislich! ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2015, 03:24 von rundfunkgegner«

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Danke "rundfunkgegner" für diesen Vorschlag.

... Natürlich nicht an BS, sondern an die fordernde LRA, und zwar nachweislich! ;)

Die Frage ist allerdings - da ja keiner so recht weiß, was bei wem gespeichert ist - ob nicht vielleicht doch sogar alle Beteiligten, also
- sowohl Landesrundfunkanstalt
- als auch Beitragsservice der jeweiligen Landesrundfunkanstalt
- als auch Beitragsservice Köln angefragt werden sollten.

Vielleicht gar auch die Beitragsservice-Ableger der anderen Landesrundfunkanstalten...?
Und vielleicht gar auch all die anderen Landesrundfunkanstalten selbst...?

Der Meldedatenabgleich ist so was von ausufernd, dass ich dort jedenfalls niemandem auch nur noch einen fingerbreit traue...

Die entsprechenden Kontakte finden sich u.a. unter

Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.0.html

Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830.0.html


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G

Gast

Die Frage ist allerdings - da ja keiner so recht weiß, was bei wem gespeichert ist - ob nicht vielleicht doch sogar alle Beteiligten, also
- sowohl (1) Landesrundfunkanstalt
- als auch (2) Beitragsservice der jeweiligen Landesrundfunkanstalt
- als auch (3) Beitragsservice Köln angefragt werden sollten.

(1) und (2) ist für meine Begriffe ein und dasselbe. Adressat ist die (wohl rechtsfähige?) LRA; und wie die LRA ihre Abteilungen intern schimpft ist mir doch einerlei.

Hingegen ist BS in Köln (3) wie allgemein bekannt nicht rechtsfähig - damit dürfte sich eine Anfrage an BS erübrigen, da man mit einem Ergebnis daraus (sei es eine Antwort oder auch keine Antwort) nicht weiterarbeiten kann bzw. der Schuss nur in's Leere laufen würde.

Es gilt stets: In "Rundfunkbeitrags"-relevanten Angelegenheiten sich an bzw. gegen den vermeintlichen Gläubiger - nämlich die fordernde LRA - wenden!

Dein Vorschlag - Bürger - auch bei den anderen LRAen gespeicherte Daten anzufragen ist interessant wie kompliziert zugleich.  :D


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Also ich hatte 2013 bei
NDR/ZDF/Deutschlandradio und Beitragsservice jeweils meine Daten abgefragt.
Von NDR ZDF und Deutschlandradio erhielt ich die Antwort, dass sie bei Weiterleitung zum Beitragsservice die Information bekommen hätten, dass bereits eine Anfrage dort vorliegt und sie somit mein Schreiben als erledigt ansehen.
Sie sind also zentral über den BS verbunden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Sie sind also zentral über den BS verbunden.
Versteht mich nicht falsch.
Wenn, dann wöllte ich auch explizit wissen, ob ARD, ZDF, Dradio und all die eigenen Entitäten nicht ggf. doch ihre eigenen Datenbanken pflegen. Daher wöllte ich von jeder einzelnen dieser Entitäten explizit die Auskunft, dass diese *keine* Daten von mir gespeichert haben.
Eine Aussage, dass "bereits eine Anfrage beim Beitragsservice vorliegt und somit die Anfrage als erledigt" angesehen wird, wäre ein Ausweichen und keine zweifelsfreie Antwort auf die Anfrage.

...aber da das Thema der Daten-Abfrage wohl ohnehin schon zu sehr vom Kern-Thema des Threads abdriftet, sollten wir vielleicht besser wieder dahin zurückkehren ;)

Findet jemand heraus, ob das Thema einer
Selbstauskunft / Auskunft über gespeicherte Daten
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Selbstauskunft
im Forum bereits einen eigenständigen Thread hat?
Falls nicht, so sollten wir dies in Erwägung ziehen.
Danke für die Mitwirkung.


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