. .. der Betreff sagt schon alles! Das ist doch nicht im Sinne unserer Gemeinschaft!
Rein fiktiv gesehen:
Ja, man will aufgeben... oder man meldet sich dann noch einmal kurz, um es dann noch einmal mitzuteilen - im besten Fall wird noch einmal angefragt was denn nun zu tun sei!
Die Antworten sind eher bescheiden: "nun muss man in die zweite Instanz - vor das OVG"
"oh"

... d. h. Rechtsanwaltszwang und hohe Kosten kommen auf einen zu!
Fazit: man knickt ein! Gibt auf....bezahlt
Warum ist das so?
Warum gibt es unterschiedliche Beschlüsse in einem Bundesland? Sind die Klagen denn so unterschiedlich?
Warum gibt es unterschiedliche Beschlüsse generell in D ? Sind wir doch nicht Alle gleich?
Warum wird bei einem User das Verfahren vom Gericht gem. §94 VwGO ausgesetzt
oder nach einem Antrag gmeäß 251 ZPO ruhend gestellt
und
Warum wird bei einem anderen User das Verfahren vor dem Gericht gleich verloren?
Und vor allem: Warum muss man eigentlich durch alle Instanzen?
... es ist doch eigentlich Ein und das Selbe: eine Klage für die verfassungsgemäßen Rechte der Bürger!
Es wurde sogar gespendet! Für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe...
Das ist super! Hier meinen besonderen Dank an die Gemeinschaft!
So etwas sieht man selten - wenn überhaupt!
Hier im Forum ist die Übersicht - dank der Moderation - halbwegs noch übersichtlich
und dennoch kommt der ein oder andere Beitrag und im Betreff steht:
"verloren, was kann ich tun?"Durch diesen Mitstreiter wird die Gemeinschaft schlauer! Leider findet jetzt aber ein User nach einer Woche "Abstinenz" den Beitrag nicht, weil es die Rubrik "verlorene Prozesse" nicht gibt, in welcher man auf Grund einer evtl. Diskussion erkennen kann, warum er verloren hat!
Ich müßte mir dann durch das Forum einen Wolf suchen, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen...
Bei dieser Gelegenheit möchte ich doch den Vorschlag machen, für die Übersicht ein untergeordnetes Board dbzgl. zu eröffnen? ("abgewiesene Klagen" oder so?) Was meint Ihr?
Ebenso bin ich der hypothetischen Meinung, dass eine Klage mit einem Antrag einer Ruhendstellung nach § 251 ZPO und/oder mit einem Hinweis das der Richter die Möglichkeit hätte nach §94 VwGO zu verfahren, der "Abwärtstrend" zumindest eingeschränkt werden könnte! Zumindest ist man dann noch "im Rennen"!
Hier sollte ebenfalls im Forum auf diesen - wie ich meine - sehr wichtigen Punkt hingewiesen werden, indem dieser Hinweis einem quasi ins Auge springt!
Vielleicht lesen wir dann:
"mein Verfahren wurde auch Ruhend gestellt und ich habe endlich bis zum höchstrichterlichen Beschluss, .....
etwas mehr Frieden"
Fakt ist: fast alle Klagen werden abgeschmettert! Vor dem VG und OVG...
Oder gibt es den Tipp schon?
Danke und Gruß Miklap
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )