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Autor Thema: Mitstreiter knicken ein und geben auf (nach Urteil vom VG)  (Gelesen 7952 mal)

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
. .. der Betreff sagt schon alles! Das ist doch nicht im Sinne unserer Gemeinschaft!

Rein fiktiv gesehen:

Ja, man will aufgeben... oder man meldet sich dann noch einmal kurz, um es dann noch einmal mitzuteilen - im besten Fall wird noch einmal angefragt was denn nun zu tun sei!
Die Antworten sind eher bescheiden: "nun muss man in die zweite Instanz - vor das OVG" 
"oh"   :-[  ... d. h. Rechtsanwaltszwang und hohe Kosten kommen auf einen zu!
Fazit: man knickt ein! Gibt auf....bezahlt

Warum ist das so?
Warum gibt es unterschiedliche Beschlüsse in einem Bundesland? Sind die Klagen denn so unterschiedlich?
Warum gibt es unterschiedliche Beschlüsse generell in D ?   Sind wir doch nicht Alle gleich?
Warum wird bei einem User das Verfahren vom Gericht gem. §94 VwGO ausgesetzt
oder nach einem Antrag gmeäß 251 ZPO ruhend gestellt
und
Warum wird bei einem anderen User das Verfahren vor dem Gericht gleich verloren?
Und vor allem: Warum muss man eigentlich durch alle Instanzen?
... es ist doch eigentlich Ein und das Selbe: eine Klage für die verfassungsgemäßen Rechte der Bürger!

Es wurde sogar gespendet! Für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe...
Das ist super! Hier meinen besonderen Dank an die Gemeinschaft!
So etwas sieht man selten - wenn überhaupt!

Hier im Forum ist die Übersicht - dank der Moderation - halbwegs noch übersichtlich
und dennoch kommt der ein oder andere Beitrag und im Betreff steht:

"verloren, was kann ich tun?"

Durch diesen Mitstreiter wird die Gemeinschaft schlauer! Leider findet jetzt aber ein User nach einer Woche "Abstinenz" den Beitrag nicht, weil es die Rubrik "verlorene Prozesse" nicht gibt, in welcher man auf Grund einer evtl. Diskussion erkennen kann, warum er verloren hat!
Ich müßte mir dann durch das Forum einen Wolf suchen, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen...
Bei dieser Gelegenheit möchte ich doch den Vorschlag machen, für die Übersicht ein untergeordnetes Board dbzgl. zu eröffnen? ("abgewiesene Klagen" oder so?) Was meint Ihr?

Ebenso bin ich der hypothetischen Meinung, dass eine Klage mit einem Antrag einer Ruhendstellung nach § 251 ZPO und/oder mit einem Hinweis das der Richter die Möglichkeit hätte nach §94 VwGO zu verfahren, der "Abwärtstrend" zumindest eingeschränkt werden könnte! Zumindest ist man dann noch "im Rennen"!
Hier sollte ebenfalls im Forum auf diesen - wie ich meine - sehr wichtigen Punkt hingewiesen werden, indem dieser Hinweis einem quasi ins Auge springt!

Vielleicht lesen wir dann:
"mein Verfahren wurde auch Ruhend gestellt und ich habe endlich bis zum höchstrichterlichen Beschluss, .....               
                                etwas mehr Frieden"

Fakt ist: fast alle Klagen werden abgeschmettert! Vor dem VG und OVG...
Oder gibt es den Tipp schon?

Danke und Gruß Miklap


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2015, 20:28 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

  • Beiträge: 213
Es wurde sogar gespendet! Für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe...
Das ist super! Hier meinen besonderen Dank an die Gemeinschaft!
So etwas sieht man selten - wenn überhaupt!

Das ist IMHO das wo ich die größten Chancen sehe. Nicht die Menge der Klagen bringts, sondern es reicht wenn nur einer in der höchsten Instanz damit durchkommt.
Ich denke da analog zum Urteil der KM-Pauche ab dem 20.ten Kilometer welche auch wieder vom BGH gekippt wurde, das war AFAIK auch nur eine Person die das zu Fall gebracht hat.
Ich könnte mangels finanzieller Möglichkeiten auch nur max. bis zur 1.ten Instanz gehen, was ich aber nach der derzeitigen Rechtssprechung für ziemlich vergebliche Liebesmühen halte ... soweit meine Meinung zum Thema.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Der Rechtsweg zielt darauf ab, die Verfassungswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage nachzuweisen und höchstinstanzlich durch das BVerfG feststellen zu lassen. Insofern sind bisherige Entscheidungen der unteren Instanzen, die über eine Verfassungswidrigkeit überhaupt nicht entscheiden können, weitestgehend irrelevant ;)

Welchen Zweck hätte die Einstellung, jetzige Urteile mit zukünftigen gleichzusetzen...?
Damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


Ebenso bin ich der hypothetischen Meinung, dass eine Klage mit einem Antrag einer Ruhendstellung nach § 251 ZPO und/oder mit einem Hinweis das der Richter die Möglichkeit hätte nach §94 VwGO zu verfahren, der "Abwärtstrend" zumindest eingeschränkt werden könnte! Zumindest ist man dann noch "im Rennen"!
Hier sollte ebenfalls im Forum auf diesen - wie ich meine - sehr wichtigen Punkt hingewiesen werden, indem dieser Hinweis einem quasi ins Auge springt!

...wird angedeutet u.a. im Einstiegs-Thread, den hoffentlich jeder mal gelesen hat ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Sofern diese Punkte im Zuge anderer Threads entsprechend aufbereitet sind, könnte dies unter o.g. Thread ggf. noch etwas mehr "ins Auge springend" erwähnt werden. Daran dürfen und sollten alle mitwirken.
Danke ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2015, 02:31 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 38
Nach der Klageeinreichung von Person S gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg hat dieser am 12.05.2015 ein "Angebot" des Verwaltungsgericht erhalten, die Klage zurückzuziehen. In Bezug auf ein Musterverfahren, welches als 22-seitige Kopie beilag, bittet das VG Berlin den Kläger S, innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen, ob er an der Klage festhalten will.

Das Urteil ist vielleicht schon hier bekannt. Als Anlage nur die Kopie der ersten Seite sowie das Anschreiben dazu.

Person S wird natürlich an der Klage festhalten und auf den Vorschlag ohne mündliche Verhandlung eingehen, da das Urteil vorherzusehen ist. Gibt es ähnliche Angebote von Verwaltungsgerichten? Dies deutet auf eine sehr hohe Anzahl von Klagen hin. Sollte Person S dieses Angebot detailiert begründet ablehen oder nur einen Zweizeiler verfassen?

Niemand sollte aufgeben!!


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Nun!

Zitat:
"Es gibt eine kreisförmige Wechselwirkung zwischen Machen und Erkennen. Wenn man nicht macht,
was man als notwendig, wenn auch mit persönlichen Unannehmlichkeiten behaftet, erkannt hat, dann kann man irgendwann auch nicht mehr erkennen, was zu machen ist. Wer Anpassungszwängen taktisch nachgibt, wohl wissend, dass er ihnen mit vertretbaren Risiko widerstehen könnte und auch sollte, wird nach und nach die Unzumutbarkeit von Anpassungsforderungen gar nicht mehr wahrnehmen, das heißt die eigene Gefügigkeit auch nicht mehr als Fluchtreaktion durchschauen. Alles scheint normal: die Verhältnisse, denen er sich ergit, und der Verzicht auf Gegenwehr, den er eben gar nicht mehr als Verzicht erlebt"
(Horst Eberhard Richter)

Auch!

@Miklap
Niemand kann erwarten, das jemand einen Kampf führt, dessen Kräfte es übersteigt und aufgibt.
Das ist keine Schande!
Eine Schande ist, wenn jemand einen unfairen Kampf führt.

Und!

Aber es gibt noch die anderen, die die Kraft haben und für dich mit kämpfen!
Hervorzuheben sind: maxkraft 24, UnerhÖRt, RA Bölck, Karlsruhe, Forumbetreiber und, und alle
anderen!
An euch allen, vielen Dank für euren Einsatz!

Ohmanoman



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2015, 00:24 von karlsruhe«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Zitat
@Miklap
Niemand kann erwarten, das jemand einen Kampf führt, dessen Kräfte es übersteigt und aufgibt.
Das ist keine Schande!
Eine Schande ist, wenn jemand einen unfairen Kampf führt.

... seh ich genauso! Und aus diesem Grunde treffen wir uns hier - mit vereinten Kräften!
Nur das "Auch" hab ich nicht so ganz verstanden...  ???

@sommerflieder:
Zitat
Gibt es ähnliche Angebote von Verwaltungsgerichten?
Gibt es... Jetzt frage mich bitte nicht wo man die findet!
Wenn das Gericht sich aus Bequemlichkeit  auf bereits bestehende Urteile berufen will, werden diese Angebote gemacht!
Das finde ich widerlich, da auf die Individualität gar nicht eingegangen wird, sondern lediglich auf eine (noch zu beurteilende) Verfassungskonformität  >:(

Zitat
Sollte Person S dieses Angebot detailiert begründet ablehen oder nur einen Zweizeiler verfassen?
Ein Zweiteiler kann man bringen, wenn man das Wesentliche hervorheben kann!
Also so dass der Richter überhaupt "Lust" verspürt sich mit der Thematik tatsächlich kurz zu befassen!
In seinen Augen ist das sowieso alles das Selbe... Warum sollte er sich also immer und immer wieder mit einer gleichen Sache beschäftigen?

Ich hatte es bereits mehrere Male erwähnt, dass man in einer Klage immer eine "Ruhendstellung" des Verfahrens beantragen sollte!
Dieses sollte Person S auf jeden Fall nach dem Zweiteiler hervorheben.. als Vorschlag oder zur Einigung sozusagen!
Ebenso könnte das Gericht das Verfahren gem. §94 VwGO auszusetzen:
Wie jetzt am sinnvollsten weitergehen nach dem Urteil?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14172.msg94900.html#msg94900

Es gibt einige berechtigte Gründe welche evtl. die Richterschaft zum einlenken bewegen könnten...
Lies dir bitte auch den folgenden Thread durch und dann könnte person S evtl. doch noch im Rennen bleiben?!!

Klage mit dem Ziel Ruhendstellung + Treuhandkonto (Bayern/München)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14039.msg94201.html#msg94201

Zitat
Und!

Aber es gibt noch die anderen, die die Kraft haben und für dich mit kämpfen!
Hervorzuheben sind: maxkraft 24, UnerhÖRt, RA Bölck, Karlsruhe, Forumbetreiber und, und alle
anderen!
An euch allen, vielen Dank für euren Einsatz!

Da hat er Recht!
Gib Gas - deine Person schafft das!
Und halt uns auf dem Laufenden!


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Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

G
  • Beiträge: 27
Wer es bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen lässt hat eh schon verloren. Mich wundert es eh schon warum das VG Tübingen so staatsfern entschieden hat. Ich kann nur jedem raten eher den kampf gegen die amtsangemaßten GV zu gehen. Staatsgerichte gibt es schon lange nicht mehr :'(


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Zitat
Wer es bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen lässt hat eh schon verloren.
Nun, man wird ja gezwungen zu klagen...


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
@Gottheit23

Nur wenn du den Humor verloren hast, hast du wirklich verloren. ;)


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Was mich allerdings wunder ist, wo sind die großen Erklärer, Denker, Künstler und alle anderen Vordenker in unserem Land? Sind die schon alle weg und haben vergessen das Licht aus zumachen?

Es sind zu viele Baustellen, die da wären: Banken, Pharmazie, Lobbyisten, Kartelle, Despoten und und und, alle gierig auf Geld!
Sie würden sogar die alten Fernsehempfangsgeräte zermahlen und dann unter die Wurst mischen und für den Vegetarier das Feld mit dem Staub düngen, wenn sie nur genügend Geld damit verdienen würden!

Ein paar Erklärer habe es ja schon zaghaft gewagt, der Beirat des Bundesamt für Finanzen. 
Was hat der Beitragsservice nur für eine macht, das er sich so verhalten kann?
Ohmanoman


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@Miklap
Zitat
Nur das "Auch" hab ich nicht so ganz verstanden.
::) Sorry, habe ich überlesen.

Es git doch "so als auch".....dazu noch "und" ;)

Gute Nacht Deutschland :angel:

Ohmanoman


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@ohmanoman
Es gibt sie, die Denker ... auch hier: http://www.freiewelt.net/absurdistan-ist-unter-uns-10055310/

Henning Lindhoff: „Auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen wäre längst pleite, müsste es auf einem wirklichen Markt agieren. Egal ob „Haushaltsabgabe“ oder „Demokratie-Abgabe“ – nur der Zwang hält ARD, ZDF und ihre 20 Sparten- und Regionalsender noch am Leben. „

Jean- Claude Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter.“


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@sommerflieder

Danke!
Zieh ich mir mal rein :D.
Ohmanoman


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  • Beiträge: 9
Sommerflieder - -Auch Person A, die in Berlin eine Klage anhängig hat, bekam vor ein paar Tagen diesen Brief vom VG mit der Kopie des Musterverfahrens und der Frage, ob sie an ihrer Klage festhalten will. Ja, sie will! Zusätzlich wird noch eine Ruhendstellung des Verfahrens beantragt. Könntest du das gesamte urteil hochladen? mein Netz ist hier etwas einsturzgefährdet, das klappt bei 23 Seiten nicht. Denke es ist von grundsätzlichem Interesse für das Forum.


Edit "Bürger":
Betreff zurückgeändert.
Bitte aus Gründen der Übersicht *keine* Änderung des Betreffs innerhalb eines Threads!
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2015, 00:37 von Bürger«

S
  • Beiträge: 2.177
Sommerflieder - -Auch Person A, die in Berlin eine Klage anhängig hat, bekam vor ein paar Tagen diesen Brief vom VG mit der Kopie des Musterverfahrens und der Frage, ob sie an ihrer Klage festhalten will.
Musterverfahren? Ich würde auch gerne das Urteil lesen!

Zitat
... hat die Kammer in einem Musterverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Rundfunkteilnehmer nach §2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages -jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung - verfassungsgemäß ist.

Was muss da verfassungskonform ausgelegt werden? Das Grundgesetz? Der Rundfunkbeitrag? Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag?


Edit "Bürger":
Zum Musterverfahren am VG Berlin bitte weiter unter
Musterverfahren VG Berlin (Az. 27 K 310.14) > an Klage festhalten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14256.0.html
...und in desem Thread hier bitte wieder zurück zum Kern des Themas, welches da lautet
Mitstreiter knicken ein und geben auf (nach Urteil vom VG)
Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2015, 01:04 von Bürger«

 
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