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Autor Thema: 10.000 Kläger geg. Rundfunkbeitrag gesucht! Verbandsklage/Streitgenossensschaft  (Gelesen 32712 mal)

P
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Falls es Personen gibt, welche sich vielleicht vorstellen könnten nicht direkt selbstständig klagen zu wollen könnte das hier vielleicht eine Option sein.
Welche Kosten dabei anfallen können kann PersonX noch nicht mitteilen, dazu ist das Gesuch und die Informationen noch zu neu.  -> Möglicherweise, wäre es auch zusätzlich zu einer eigenen Klage möglich.

http://rundfunkbeitragsklage.de/

Zitat
Vereinigung gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag
Der Beitritt zur Klage bedingt keine Mitgliedschaft in der Grundrechtepartei.

10.000 Kläger gegen den Rundfunkbeitrag gesucht! Sage es weiter und lade Deine Freunde ein: Facebook-Gruppe »Rundfunkbeitragsklage« beitreten.

Diese Seite dient der Vorbereitung einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag. Diese wird entweder als Verbandsklage oder im Rahmen einer Streitgenossenschaft erhoben.

Als Verbandsklage wird die Klage von Vereinen oder Verbänden bezeichnet, mit der diese nicht die Verletzung eigener Rechte geltend machen, sondern die der Allgemeinheit.

Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver Streitgenossenschaft, bei mehreren Beklagten von passiver Streitgenossenschaft.

weitere Informationen hier
http://rundfunkbeitragsklage.de/


Edit "Bürger" - nur zur Klarstellung:
Schirmherrin dieser Initiative ist die Grundrechtepartei.
Ergänzendes Zitat der Seite: "Der Beitritt zur Klage bedingt keine Mitgliedschaft in der Grundrechtepartei."
Erwähnungen solcher Initiativen bzgl. Rundfunkbeitrag stellen keine Werbung für dahinterstehende Parteien oder Gruppierungen dar und bedeuten ebenfalls nicht, dass sich das Forum deren Inhalte und Auffassungen zu eigen macht oder vertritt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2015, 17:24 von Bürger«

P
  • Beiträge: 2
Nachdem wie das heute bei maxkraft24 lief - unfassbar!!

Also hilft wirklich nur alle Mann / Frau zusammen Verbandsklage erheben.

Und motiviert trotzdem weiter allem Widersprechen, auch wenn's zunächst sinnlos erscheint.  8)


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  • Beiträge: 334
http://rundfunkbeitragsklage.de/

Jede seriöse und effektiv angegangene Initiative ist willkommen!

Auch wenn die Argumentation mit dem "vorbehaltlos garantierten Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen" nicht allen überzeugend scheint, so mögen die weiteren Punkte doch interessanter sein, als da wären:
* Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum
* Die Bemerkungen zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung
* Die Anmerkungen zu den bisherigen Urteilen, insbesondere die infame Sentenz hinsichtlich der »Verfügungsgewalt über Raumeinheiten, in denen eine Rundfunknutzung möglich ist«

Zu diesem letzten Punkt wird ausgeführt, wie es sich um einen "zweckentfremdeten Zwangsbeitrag" handelt:
Zitat
Damit ist dem Erhebungsgegenstand nach der »Rundfunkbeitrag« genannte Beitrag im Grunde ein Raumverfügungsbeitrag, welcher, anstatt dem Eigentümer der Räume, dem Staat zweckentfremdet zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukommt.


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Eine PersonX hebt dieses Thema noch mal aus der Versenkung, für alle, welche das nicht kennen.

Nach einem Login auf der Seite kann eine aus bisheriger Sicht gelungene Expertise, welche auf A4 zu je 2/3 befüllt quer gedruck aktuell ca. 36 Seiten stark ist, gelesen werden.

http://rundfunkbeitragsklage.de/info/expertise

Darin werden behandelt
Zitat
Die Expertise wird noch um das Kapitel »Rechtsmittel und Rechtsweg« erweitert.

Erscheinungsdatum: 14.11.2014 / Stand: 21.06.2015

    1 Herausgeber
    2 Rechtsfrage
    3 Tenor
    4 Lizenz
    5 Expertise
        5.1 Rechtsgrundlagen
        5.2 Der rechtliche Charakter der ARD
        5.3 Zusammenfassung
        5.4 Der Wesensgehalt der ungehinderten Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG
        5.5 Das Wesen allgemein zugänglicher Quellen in Verbindung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk
        5.6 Rundfunkgebühren im Lichte der ungehinderten Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG
            5.6.1 Einwand
        5.7 Der Rundfunkbeitrag als konventions- und verfassungswidrige Verletzung von Artikel 10 MRK – Freiheit der Meinungsäußerung
        5.8 Der Rundfunkbeitrag als Garantie der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung?
        5.9 Der Rundfunkstaatsvertrag unter Beachtung der grundgesetzlichen Gesetzgebungskompetenzen in Bund und den Ländern
        5.10 Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit
            5.10.1 Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Vertragsfreiheit
        5.11 Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit
        5.12 Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung
        5.13 Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum
        5.14 ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung
        5.15 Hinweise zur Unzuständigkeit der Amtsgerichte unter Anwendung der ZPO bei der Beitreibung der Rundfunkgebühren oder für den Erlass eines Haftbefehls zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Falle der Zahlungsverweigerung
            5.15.1 Verbot der Haftandrohung zur Erpressung der zwangsweisen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
        5.16 Der »neue« Rundfunkbeitrag im Lichte offenkundig verfassungs- und konventionswidriger Rechtsprechung
        5.17 Rechtsvergleichende Hinweise
        5.18 Einzelnachweise


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http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

Zitat
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Am 24. Juni 2015, 16:27 Uhr, hat sich der 1000ste Mitstreiter registriert!

Am 26. August 2015, 22:46 Uhr, hat sich der 2000ste Mitstreiter registriert!

Wenn es in dem Tempo der Zunahme der Mitstreiter weiter geht, also vom 26.08.2015 bis heute also nach ca. 15/16 Tagen weitere 182 und heute ist ja noch nicht vorbei, also jeden Tag etwas um die 17 Personen, dann dauert es ja scheinbar nicht mehr so lange ;-), noch ca. 1,3 Jahre oder?


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Zitat
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Am 24. Juni 2015, 16:27 Uhr, hat sich der 1000ste Mitstreiter registriert!

Am 26. August 2015, 22:46 Uhr, hat sich der 2000ste Mitstreiter registriert!
EINFACH. FÜR ALLE. RUNDFUNKBEITRAGSKLAGE.DE

Noch ist es gar nicht Abend 23:59, denn 00:00 start es ja von vorn, aber eine größere Zahl pro Tag hat eine PersonX bisher noch nicht gesehen.


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Nur Geduld. Steter Tropfen höhlt den Stein.


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Zitat
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still und leise heute etwas mehr als 1/4 von 10000 erreicht


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Zitat
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Ich habe schon immer gerne für andere gut vorbereitete Klagen gespendet. Warum nicht auch 10€ für eine Massenklage? Ich investiere nicht in Banken und Industrieanteile, dafür gerne in Gegenwind für ein verfilztes Politiker-Medien-Kartell.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Dat wird schon...!


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Verdoppelt:
Zitat
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Ach ganz vergessen, da bin ich auch dabei. Aber nix mehr von gehört, seit ein paar Monaten...dachte man würde ev. regelmäßig eine Info bekommen was sich da tut.


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www.rundfunkbeitragsklage.de


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Schon besser, weiter so in dem Tempo!
Oder noch schneller.... >:D


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Weil es ja nicht jeden Tag angeschaut wird.

Die

http://rundfunkbeitragsklage.de/info/expertise/

Zitat
Erscheinungsdatum: 14.11.2014 / Stand: 09.10.2015

wurde mit einem neuen Datum beim Stand versehen. Welche Änderungen zum vorhergehenden Stand erfolgten wurde noch nicht geprüft.

Es scheint jedoch eine Änderung beim Zugang gegeben zu haben, diese Expertise ist zum aktuellen Zeitpunkt augenscheinlich ohne Login zugänglich.


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Das Tempo kann sich durchaus sehen lassen, weiter so. Dafür werde ich gerne mehr Geld als 10 Euro ausgeben >:D

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