Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls – Einfach und gerecht für alle?Quelle: Online-boykott.deHeute will ich auf die Belastung von Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls durch den Rundfunkbeitrag und deren Auswirkungen hinweisen – ein Thema, das meisterhaft von der Öffentlichkeit ferngehalten wird.
Ich möchte an dieser Stelle Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls ausdrücklich ermuntern, ihre Ablehnung und ihren Unmut gegenüber der Erhebung des Rundfunkbeitrages zum Ausdruck zu bringen. Interessierte Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls möchten mich entweder
direkt per E-Mail kontaktieren, oder Kontakt mit unserer Mannschaft über das Forum aufnehmen. Sofern von Ihnen erwünscht, können wir Ihr Unternehmen oder Einrichtung an prominenter Stelle auf unserer Plattform aufführen – eine sicher hervorragende und kostenlose Werbung, die ein Publikum im sechsstelligen Bereich erreicht.
Der Beitragsservice schreibt auf seiner Internetseite folgendes:»Für den Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung leben oder wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag beträgt monatlich 17,98 Euro. Für Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls gelten gesonderte Regelungen.«
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