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Autor Thema: Tatbestand Europarecht: Beihilferegelungen BS  (Gelesen 3240 mal)

M
  • Beiträge: 122
Tatbestand Europarecht: Beihilferegelungen BS
Autor: 05. März 2015, 18:28
Hallo,

laut aktueller Meldung http://www.tagesspiegel.de/medien/jetzt-ist-es-amtlich-rundfunkbeitrag-bringt-1-5-milliarden-euro-ueberschuss/11463600.html erzielte der Beitragsservice im Jahr 2014 Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro.

Ich meine mich zu erinnern, dass es hier im Forum mal um Fragen des Beihilferechts im Sinne des Europarechts ging. Irgendwas mit genehmigungspflichtigen Beihilfen. Ist mit diesem Finanzbericht nicht der Tatbestand europarechtlich eventuell erfüllt, dass das aktuelle System des BS / der Rundfunkabgaben eigentlich gemäß Eurorecht genehmigungspflichtig ist / gewesen wäre?

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Ich meine mich zu erinnern, dass es hier im Forum mal um Fragen des Beihilferechts im Sinne des Europarechts ging.
Yep -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.0.html

Zitat
Irgendwas mit genehmigungspflichtigen Beihilfen. Ist mit diesem Finanzbericht nicht der Tatbestand europarechtlich eventuell erfüllt, dass das aktuelle System des BS / der Rundfunkabgaben eigentlich gemäß Eurorecht genehmigungspflichtig ist / gewesen wäre?
Das muß man differenzieren; das eine ist die grundlegende Melde- und Genehmigungspflicht einer neuen Beihilfe; -> neu, weil eine bestehende in ihrem finanziellen Kern geändert worden ist. Das andere ist der Betrag, der die Nettokosten der mit der Beihilfe unterstützten Firma übersteigt. Ein Ertrag, der 10% der Nettokosten übersteigt, gilt bereits als unzulässige Überkompensierung; über 20% ist die Beihilfe insgesamt unzulässig.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
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Gibt es nicht ein Urteil, wonach die Rundfunkabgabe ganz klar als Beihilfe deklariert wird?


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G
  • Beiträge: 380
Siehe beispielsweise bitte hier:

Zitat von: VG Stuttgart Urteil vom 1.10.2014, 3 K 4897/13
"Der Rundfunkbeitrag ist europarechtlich eine bestehende und damit zulässige Beihilfe im Sinne von Art. 1 Buchstabe b der Verfahrensverordnung (EG) Nr. 659/1999."

Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Stuttgart&Art=en&Datum=2014&nr=18594&pos=0&anz=36




IP/01/1429 - Europäische Kommission, Beihilfevorschriften für den ö.-r. Rundfunk
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10846.msg77903.html#msg77903


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2015, 20:59 von Greyhound«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

  • Beiträge: 7.410
@MrTNo

Als Urteil hast Du vom EuGH nur C-337/06 aus 2007, daß die dt. Rundfunkgebühr als "Finanzierung durch den Staat" einstuft; auch hier darf ich Dich, sorry Greyhound, auf mein bereits verlinktes Europathema verweisen, wo sowohl das EuGH-Urteil als auch die Dokumente der EU-Kommission mit Link zu dem jeweiligen Kommissions-Dokument erläutert werden. Vom EuGH sind tlw. nur Aktenzeichen und Randziffern benannt; hier führt dann eine Selbstsuche weiter.

Von den nationalen Gerichten hat sich wohl nicht eines wirklich mit EU-Recht beschäftigt.

@Greyhound
Das VG Stuttgart jedenfalls scheint eine Passage eines Textes der EU-Kommission nicht wahrgenommen zu haben, da es nicht erkannt hat, daß aus einer bestehenden Beihilfe eine neue wird, wenn sie sich in ihrem Kern ändert; ja, auch bei Beihilfen für den örR. Und im Übrigen stimme ich Dir zu, was Du bezüglich Europa in Deinem Thema geschrieben hast.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2015, 21:51 von pinguin«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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