Mal noch was ganz anderes.
Wer hat sich eigentlich schon mal mit der Definition dessen, was Rundfunk ist, näher befasst?
Es steht doch geschrieben, daß
Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er
ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte
Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton
entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischerSchwingungen
Insbesondere diese "elektromagnetischen Schwingungen" sind u. U. näher untersuchenswert, kann man doch daraus auch den Umkehrschluß ableiten, daß alles, was nicht auf Basis dieser "elektromagnetischen Schwingungen" erfolgt, kein Rundfunk ist und folglich auch nicht dem Rundfunkbeitrag unterliegt?
Es steht also die Frage im Raum, ob das Signal des Digitalfunkes der Definition des Rundfunks entspricht? Ist also das Digitalsignal eine elektromagnetische Schwingung? Wenn "nein", ist es kein Rundfunk.
Genau die gleiche Fragestellung erfolgt nun für den Fall des Kabel-TV. Wenn auch dieses Signal nicht der Definition einer elektromagentischen Schwingung entspricht, wäre das Angebot via Kabel-TV folglich ebenso kein Rundfunk.
Wenn die Vermutung zutrifft, ist keiner der Bürger, die lediglich über Kabel-TV verfügen, zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet, da hier, so sie Mieter sind, das Mietrecht greift und der Vermieter bekanntlich untersagen kann, eigene Fernsehempfangsanlagen am Haus anzubringen. Insofern hätten Mieter hier gar keine Möglichkeit einen der Definition entsprechenden Rundfunk zu nutzen, weil's vom Vermieter schlicht verboten ist, da sein Haus ja über Kabel-TV verfügt?
Wie sind also die Definitionen des Digitalsignals einerseits, bzw. des Kabel-TV-Signals andererseits?
Edit "Bürger":
Quellenangabe des Definitions-Zitats? incl. Datum?
Das ist entscheidend, da der Begriff wohl meines Wissens nach schon "aufgeweicht" sein dürfte durch zwischenzeitliche "Rechtsprechung" des BVerfG bzw. mglw. auch schon Niederschlag in diversen Medienstaatsverträgen etc. gefunden hat.
Dass diese Begrifflichkeit nach gesundem Menschenverstand nicht mehr zur Gesetzgebung passt, bleibt davon natürlich unberührt...
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