Für solche Fälle gibt es, die Einsetzung in der vorhergehenden Stand, das knüpft jedoch an x-Unbekannte und ob dem Antrag dann am Ende statt gegeben wird bleibt zuvor immer fraglich.
Falls Person A keine anderweitige wichtige Post erwartet, Briefkasten abschaffen, es besteht in Deutschland keine Pflicht einen Briefkasten vorzuhalten.
Wo kein Briefkasten ist kann auch nicht zugestellt werden. Wo nichts zugestellt wird, kann nachweislich auch keine Frist beginnen.
Sollte der Briefkasten nur vom Namen befreit werden, wirft die Post da zumindest so ein Zettel rein, dass der Name fehlt und dieser aber z.B. noch am Klingelschild drann ist. ;-)
Falls eine nette Nachbarin ganz zufällig noch mit einem der BriefzustellerIn redet werfen diese vielleicht auch andere Post rein, obwohl kein Name am Kasten steht und es daher ansich ein Fehler der Post wäre in einen "unbekannten" Kasten was einzuwerfen. Wo kein Name drann ist gehört an sich nichts rein.
Wie immer gilt vorsorgen, die Einsetzung in den vorhergehenden Stand ist z.B. immer dann möglich, wenn die Urssache also Umstände des z.B. Nichterhalts nicht bei Person A liegt.
Andererseits Person A, könnte sich ja auch entsprechend "abmelden" oder zuvor darauf hinweisen ;-) ob das aber zielführend wäre und nicht dann "Extra" Post kommen würde ;-).
PersonX würde zu Namen am Kasten ab greifen und das entsprechend dokumentieren, sagen wir mal durch Zeugen. Falls doch wichtige Post, z.B. EC Karten zu erwarten wären .. zuvor einfach mal die Ablaufwerte prüfen ;-) sollte das aber überlegt sein oder diesbezüglich Vorsorge getroffen werden.