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Autor Thema: Da ist was faul! - rückwirkende Befreiung & für die nächsten Jahre  (Gelesen 9358 mal)

  • Beiträge: 26
Vorgeschichte: Person A ist seit 20 Jahren Gebührenverweigerer und hat bis heute nicht einen Pfennig/Cent bezahlt.Selbst als H4 Bezieher hat sich Person A geweigert die Befreiungsanträge zu stellen,obwohl A gekonnt hätte. Es ging ums Prinzip.
Als am 1.1.2013 der neue Rstv rauskam,hat A sich weder gemeldet noch reagiert,zudem kam der erste Brief aus Köln erst im März 2014 mit Überweisungsschein für die Summe des ganzen Jahres 2013
Dagegen hat A Widerspruch eingelegt mit ein paar deftigen Worten und nach langem Hin und her kamen dann nur noch Mahnungen,Drohungen und zuletzt die Drohung mit dem GV.
Nun  hat Person A sich gedacht,hm,mal schauen ob es klappt,nachdem Person A hier gelesen hatte das die auch angeblich rückwirkend befreien. A hat also seine ganzen Bescheide von der Arge am 14.12.2014 zum BS geschickt.
Und heute kam eine Schreiben das diese am 15.12.2014 eingegangen sind und ich rückwirkend vom 1.1.2013 -30.11.2015 befreit bin.Soweit so gut,aber nun kommt der Punkt wo A denkt das die da beim BS---entweder doch die Daten abgleichen,oder
vorausschauend und wissend das sie in nächster Zeit scharfen Wind bekommen,darauf verzichten weiter Forderungen zu stellen.
In seinem Schreiben steht wortwörtlich:
Zitat
"Wir gehen davon aus, dass sie weiterhin die Vorraussetzung für eine Befreiung erfüllen. Daher werden sie zusätzlich für die Zeit vom 1.12.2015 bis 31.05.2018 von der Rundfunkgebührenpflicht befreit."
Eine erneute Antragstellung oder Zusendung der entsprechenden Unterlagen ist für den "zusätzlich"gewährten Befreiungszeitraum nicht erforderlich.
Also geschlagene 3 Jahre ohne irgendwelche Nachweise und Unterlagen.

Das verstehe wer will,nach all den Schreiben ,Drohungen und Mahnungen
Person A traut dem Verein nicht und seine Vermutung ist wirklich entweder Datenabgleich mit der Arge(Verstoss gegen Datenschutz),oder eben weil sie wissen das sie in nächster Zeit nicht mehr mit Forderungen durchkommen und dem entgegenwirken wollen.
Seltsam,seltsam  :o

Person A ist es leider nicht möglich,das Schreiben hier anzuhängen.

Hat jemand hier schon das gleiche oder ähnliches Entgegenkommen von dem Verein erlebt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2015, 23:27 von Bürger«
Frage eines schwedischen Forengastes
Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

t
  • Beiträge: 46
Die haben vermerkt, dass Deine Unterlagen einen einzigen Tag nachdem sie versendet wurden eingegangen sind?? :o

Wieso geht man davon aus, dass Du die nächsten 3 Jahre Hartz4 beziehen wirst? Und wieso soll die Arge das wissen bzw. abschätzen können?

... und wenn Du dann doch 'n Job hast und Dich nicht selber meldest, fordern die Abzocker die gesamten Beträge rückwirkend.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 04:56 von Bürger«

  • Beiträge: 26
@Trox
Das Ding war als Einschreiben/Rück unterwegs und ich wohne 30 km von Köln weg....kann hinkommen
Alles andere wie die lange Freistellung bis 2018 und ohne Unterlagen sind mir ein Rätsel
Ich habs nun auch geschafft,das Ding mal zu scannen ***


***Edit "Bürger":
Anonymisierung vervollständigt & neu hochgeladen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 04:57 von Bürger«
Frage eines schwedischen Forengastes
Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

g
  • Beiträge: 181
die einzige Erklärung dafür dürfte sein, dass am Tag davor Weihnachtsfeier war und manche Sachbearbeiter noch im lockeren Modus waren  |-

naja, ernsthaft: aus dem Text geht klar hervor, Befreiung bis Mai 18 und keine weiteren Unterlagen erforderlich. ich denke mal nicht, dass sie das tun weil sie scharfen Wind zu erwarten haben,  scharfer Wind hat den BS doch noch nie gekümmert. Man wird ja sehen ob sich das häuft, und kann hier die Vermutung anstellen, dass das deshalb gemacht wird, weil mittlerweile @Bs ziemlich klar wird dass die mit der Bearbeitung der Vorgänge völlig Land unter haben und schon absehen können dass es immer noch mehr wird. Die Befreiung wg. H4 ist der Hebel, an dem sich am leichtesten "gesetzeskonform" Entlastung verschaffen lässt, wenn man sich diese "Fälle" erstmal mittelfristig von der Backe hält. Und es hätte noch einen weiteren Effekt: man zeigt sich "großzügig" - seht her, wir legen den Rbstv im Sinne der "Kunden" aus.

das Schreiben ist ein Bescheid, vermutlich  mit Rechtsbehelfsbelehrung.  dann hat das auch vor einem Gericht Bestand, falls da jmd. auf die Idee kommt, Beträge von Person A rückwirkend zu fordern. Die Bitte um sofortige Mitteilung ist letztlich ein zahnloser Tiger-interessant wäre zu lesen, was sich hinter: bitte beachten sie die Auflagen und Hinweise   versteckt




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Mit scharfer Wind  meinte ich eigentlich das die Klagen immer mehr werden und sie scheinbar befürchten,das in nächster Zeit doch ein Urteil zu erwarten ist welches die ganze Zwangsabgabe als gesetzwidrig einstuft. ;)
Tja,nun steh ich da mit meiner Befreiung obwohl ich schon mit dem GV gerechnet hatte nach der Drohung und die Sache auch aussitzen wollte, im wahrsten Sinne des Wortes (Stichwort Beugehaft)und dem BS das auch schonmal mitgeteilt hatte,das ich in dem Fall die Presse einladen werde ;D
Naja,aber trotzdem ist der Verein noch nicht vom Haken und  ich kämpfe weiter mit, das der vom Erdboden verschwindet ;)
Zumindest kann mein Briefkasten erstmal in Urlaub fahren :D


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Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

g
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Mit scharfer Wind  meinte ich eigentlich das die Klagen immer mehr werden und sie scheinbar befürchten,das in nächster Zeit doch ein Urteil zu erwarten ist welches die ganze Zwangsabgabe als gesetzwidrig einstuft. ;)

das wäre auch denkbar, aber ehrlich gesagt sehe ich hier den Querbezug nicht so wirklich (es sei denn mir fehlen Infos); bei der ganzen Diskussion / Bescheidung / Widersprüche, Klagen geht es ja nicht um die H4-Berechtigten, die sind ja "außen vor", und waren das ja auch schon im Gebührenmodell. zentral ist ja die Frage der Steuer vs. Beitrag und Wohnungsinhaberschaft als Typisierung. Meines Kenntnisstandes würde sich für H4 nichts ändern, sofern die Abgabe als gesetzwidrig eingestuft wird.


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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
...jetzt könnte man noch anfragen, ob nicht die Daten gem RbStV §11 Abs.5 zu löschen sind. (...wenn man den Verein ärgern will)
Eine Beitragspflicht besteht ja nicht mehr dem Grunde nach!
Das soll man dann noch mal bestätigen seitens des BS!

VG rave



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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 26
@Gurke
Du magst damit recht haben,das es H4 Empfänger nicht betrifft,allerdings.... In der Regel werden Bewilligungen maximal für ein halbes Jahr ausgestellt(so auch bei mir),soll heissen,das man als H4 Empfänger jedes halbe Jahr die zugehörige Bescheinigung für den Bs  und Befreiungsantrag neu stellen muss.
Und genau das ist es, was mich etwas verwirrt.
Laut Bescheid der Arge wäre ich maximal bis 31.5.2015 zu befreien gewesen,danach dann das üblich(siehe oben).
Aber wie du siehst wurde ich aus mir unerfindlichen Gründen und ohne neue Anträge für insgesamt 3,5 Jahre befreit
Seltsame Sache
Was ich mir vorstellen könnte,wäre evtl ein Tipfehler eines noch besoffenen Mitarbeiters und die 2018 sollte eigentlich 2016 sein,aber selbst das wäre nicht nachvollziehbar aufgrund fehlender Unterlagen

Keine Ahnung was da läuft  :laugh:


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s
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Ich könnte mir vorstellen, dass der Widerspruch (oder auch frühere Kommunikation) so heftig ausgefallen ist, dass man möglichst lange von weiterem Kontakt mit Person A verschont werden will.

Die "nachfolgenden Auflagen und Hinweise" würden auch mich interessieren. Vielleicht steht da ja etwas anderes als bei kürzeren Befreiungen.


@rave: Natürlich besteht die Beitragspflicht dem Grunde nach immer noch. Daran ändert eine Befreiung aus Einkommensgründen nichts.


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P
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Wahrscheinlich ist es einfach nur ein Tippfehler, die 8 in 2018 sollte sicherlich eine 5 werden, womit die Befreiung im normalen Rahmen liegen würde. ;-) Auf dem Nummernblock ist die 8 der 5 so dicht, nur einen Tastendruck entfernt und wurde beim Überfliegen sicherlich übersehen, "Arbeitsüberlastung" kann auch kleine Fehler verursachen, ebenso schlechte Brillen.


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  • Beiträge: 11.583
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...solch freigiebige "Befreiungen" (wovon eigentlich?!?) könnten auch eine Methode sein,
die steigende Forderungsausfallquote zu "kompensieren"/ zu beschönigen.

Ein/e hohe/s Vollzugsdefizit/ Forderungsausfallquote kann insbesondere in Kombination mit den jetzigen Mehreinnahmen schon von sich aus zur Verfassungswidrigkeit führen...
...und das ist wohl das letzte, was sich ARD-ZDF-GEZ wünschen ;) ;D

siehe u.a. unter
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg87248.html#msg87248


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

G
  • Beiträge: 126
  • Kein Geld für Volksverdummung!
Aber es steht ja auch ganz klar drin: "... sollten die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht mehr vorliegen, bitten wir um sofortige Mitteilung .... " also kein Freifahrtschein  ;)


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Wahrscheinlich ist es einfach nur ein Tippfehler, die 8 in 2018 sollte sicherlich eine 5 werden, womit die Befreiung im normalen Rahmen liegen würde. ;-) Auf dem Nummernblock ist die 8 der 5 so dicht, nur einen Tastendruck entfernt und wurde beim Überfliegen sicherlich übersehen, "Arbeitsüberlastung" kann auch kleine Fehler verursachen, ebenso schlechte Brillen.

Vom 1.12.15 bis 31.5.15?


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stimmt mein Betrachtungsfehler, habe das erste Datum wohl nicht weiter beachtet,
dann ist es wohl doch kein Fehler sondern tatsächlich so.


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Wie wärs mit einem Widerspruch auf diesen Bescheid  ;D


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