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Autor Thema: Info(!??)-Post vom Gerichtsvollzieher mit angefügtem Info(!!)-Blatt vom SWR  (Gelesen 16780 mal)

t
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Hallo Leute,

bis zum heutigen Tag hat Person A offiziell nie auf irgendein Schreiben vom BS reagiert.
Vermutlich sind schon einige eingetroffen (Mahnungen, Festsetzungsbescheide, Drohungen etc.), aber eben nicht nachweislich  :P

Da Person A nun endlich vor 2 Wochen Post vom Gerichtsvollzieher bekommen hat, wollte sie (wie hier im Forum beschrieben) endlich tätig werden und einen nachweislich zugesandten Festsetzungsbescheid des BS fordern gegen den sie dann irgendwann mal Widerspruch einreichen kann.

Jetzt ist sich Person A aber nicht sicher, an welchem Punkt der Bürokratie-Kette sie gerade hängt?  ???
Normalerweise müsste die Post vom GV doch per gelbem Brief, mit Amtssiegel und mit Rechtsbehelfshinweis versehen sein. Stattdessen bekam sie  einen normalen Brief, digitaler Unterschrift (definitiv nicht handschrifltich) und ein zweiseitiges Info-Schreiben des SWR Stuttgart, welches hinten angetackert war.
Sehr seltsam, aber seht selbst... (habe ich euch in den Anhang gepackt).

Person A geht mal davon aus, dass das als ganz normale Zahlungsaufforderung (aka Info-Post) durchgeht und der gelbe Brief demnächst dann kommt, gegen den sie Widerspruch einreichen muss, oder?

Liebe Grüße ...
- trox

/Edit: Muss Seite 2 & 3 des Infoschreibens leider separat posten. Dateigröße zu groß.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2015, 21:29 von Bürger«

t
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Hier die erste Seite des Info-Schreibens vom SWR Stuttgart  :o (war einfach hinten an das Schreiben des GV getackert)


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t
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... und Seite 3 (bzw. die Rückseite vom Info-Blatt).


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t
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Danke, Tracker für's Anonymisieren  :)
Ich dachte das wäre schon allgemein genug.
Sind auf den angehängten Kopien noch Daten ersichtlich, die man besser schwärzen sollte?

Was mir grade noch so auffällt. Auf dem Schreiben des GV steht: Betrag inkl. GV-Kosten, aber es wird nirgends eine Kostenaufstellung gemacht.
Ich habe keine Ahnung wieviel Person A denn nun angeblich dem BS schuldet und in welcher Höhe der angeführte
(angeblich zugestellte) Festsetzungsbescheid beziffert war. Dürfte sich auch um eklatante Formfehler handeln, oder?

Liebe Grüße
- trox


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Im Infoschreiben steht:

Zitat
Wir bitten Sie, unsere Hinweise zu berücksichtigen und dieses Schreiben an die mit der Vollstreckung beauftragten Gerichtsvollzieher weiterzuleiten.

Das Schreiben kam doch vom GV ?!?

Im Anhang das Infoschreiben als Textdatei - für Zitate, falls gewünscht.

Mich juckts in den Fingern, dem SWR zu schreiben! Die wundern sich nach mehr als 2 Jahren Informationssperre darüber, dass sich so viele sich nicht anmelden!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2015, 23:08 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

g
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Im Infoschreiben steht:

Zitat
Wir bitten Sie, unsere Hinweise zu berücksichtigen und dieses Schreiben an die mit der Vollstreckung beauftragten Gerichtsvollzieher weiterzuleiten.

Das Schreiben kam doch vom GV ?!?

Im Anhang das Infoschreiben als Textdatei - für Zitate, falls gewünscht.

hi
auf mich wirkt das so, als ob dieses Info-Schreiben irrtümlich mitgeschickt wurde.
das wäre durch einen Irrtum seitens Sachbearbeiter/GV durchaus denkbar, so nach dem Motto, kurz drübergelesen und angetackert.
denkbar auch ein Irrtum dass eigentlich die Aufertigung des Vollstreckungsansuchens mitgeschickt werden sollte (was aber soweit ich weiß sehr unüblich wäre)

das Dokument an sich ist sehr interessant hinsichtlich der Hintergrundinfos und in manchen Teilen ziemlich absurd von der Argumentation
Zitat
In diesen Fällen sind die Rundfunkanstalten verpflichtet, diese Personen auf Basis der gesetzlichen Vermutung (§ 2 Abs. 2 Nr.1 RBStV) für den Rundfunkbeitrag anzumelden. ("Direktanmeldung"). Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber die Vermutung aufgestellt, dass jede in einer Wohnung meldeamtlich erfasste Person für diese beitragspflichtige(r) Inhaber/-in ist. Die gesetzliche Anmeldung durch die Rundfunkanstalten erfolgt somit ohne die aktive Mitwirkung der Angeschriebenen. Hintergrund dieser Regelung ist, die in der Vergangenheit bestehenden Vollzugsdefizite zu mindern.
das zum Beispiel glauben die doch selber nicht  :o  ??  Das will ich mal demnächst in Klageerwiderungen lesen, denn es gibt sicher so einige die das in ihren Klagen drinnenhaben. Es fällt mir schwer zu glauben dass das gerichtlich Bestand haben kann.

was den Brief selbst angeht kann ich mich nicht äußern - der Tenor anderer Topics jedoch läuft darauf hinaus, dass es bei Vorliegen eines Zwangsvollstreckungsauftrags durchaus sehr sinnvoll ist zu reagieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2015, 00:28 von Bürger«

K
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Hallo,

ein Bekannter erzählte mir dass er erstmal das Vollstreckungsersuchen erbat  8) - und dabei ist dies genüsslich zu zerpflücken  ;D

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G
  • Beiträge: 1.548
Offensichtlich hat der SWR aus der Rechtssprechung des LG Tübingen nichts gelernt. Vielleicht sollte Person X beim zuständigen Vollstreckungsgericht Erinnerung einlegen mit dem Verweis auf : https://openjur.de/u/708173.html und http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18966


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Im Schreiben des GVs steht:
Zitat
Der Gläubiger beansprucht von Ihnen aus dem Titel (Beitragsbescheid vom 02.01.2015, zugestellt am 02.01.2015) einen Betrag in Höhe von...

Ausgestellt und zugestellt am selben Tag?

Irgendwie sind da zuviele Ungereimtheiten in dem Schrieb... von Schreibfehlern mal abgesehen. Er wurde ziemlich schnell zusammengeschustert.
Gibt es den Briefumschlag noch? Ist erkennbar, von wo aus er abgesendet wurde?


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t
  • Beiträge: 46
Hallo ihr,

auf dem Briefumschlag steht "Briefzentrum Göppingen" und der Poststempel ist auf den 16.1.15 datiert (Foto im Anhang).
Die Zahlungsfrist ist vorgestern abgelaufen.
Ich warte jetzt ab, bis der nächste Brief kommt (wahrscheinlich dann in gelb) und werde dann reagieren.

Was wäre denn prinzipiell sinnvoller für Person A um die Sache möglichst lange zu verzögern?
Erst auf Formfehler hinweisen (sofern im nächsten Brief auch welche vorhanden sind) oder direkt nach dem Titel fragen?

Liebe Grüße
- trox


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hi
auf mich wirkt das so, als ob dieses Info-Schreiben irrtümlich mitgeschickt wurde.
das wäre durch einen Irrtum seitens Sachbearbeiter/GV durchaus denkbar, so nach dem Motto, kurz drübergelesen und angetackert.
denkbar auch ein Irrtum dass eigentlich die Aufertigung des Vollstreckungsansuchens mitgeschickt werden sollte (was aber soweit ich weiß sehr unüblich wäre)

das Dokument an sich ist sehr interessant hinsichtlich der Hintergrundinfos und in manchen Teilen ziemlich absurd von der Argumentation
Ich könnte mir vorstellen, dass die gute Obergerichtsvollzieherin grade heillos überfordert ist und das Schreiben einfach mit dran getackert hat.
Steht ja glasklar drin, "(...)dass sich die Anzahl dieser [Vollstreckungs-]Eruchen in den kommenden Monaten deutlich erhöhen wird."
Nachdem ich das nochmal gründlich gelesen habe, kann es sich eigentlich wirklich nur um ein Versehen handeln, da hier definitiv nicht der Beitragsschuldner adressiert wird.
Vermutlich ging dieses Info-Blatt an die einzelnen Behörden und wurde dann zu den zuständigen Gerichtsvollziehern weitergeleitet.

Irgendwie sind da zuviele Ungereimtheiten in dem Schrieb... von Schreibfehlern mal abgesehen.
Wo hast Du Schreibfehler entdeckt? Nur der Neugierde halber...  |-

Gruß
- trox


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Schreibfehler:

Zitat
an mich bar oder auf das untengeführe (untengeführte, komischer Ausdruck, meint 'unten genannte') Dienstkonto zu zahlen

Zitat
Sollte (Sollten) Sie keine Reaktion zeigen, so kann (können) später auf Antrag der Gläubiger (des Gläubigers) weitere Zwangsmaßnahmen gegen Sie beantragt werden

Vermutlich ging dieses Info-Blatt an die einzelnen Behörden und wurde dann zu den zuständigen Gerichtsvollziehern weitergeleitet.

Ich gehe jetzt auch davon aus, dass es ein interner Erklärungs- und Entschuldigungsversuch der Rundfunkanstalt gegenüber der Vollstreckungsbehörden über das steigende Aufkommen von Vollstreckungsersuchen ist. Umso interessanter, dass er nun "trox" in die Hände gefallen ist.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Hallo.

Hier scheint wohl jetzt so eine interne Info so an die Öffentlichkeit geraten zu sein - gab es hier nicht mal irgendwo einen Beitrag über eine Schulung / Fortbildung von Gerichtsvollziehern, die von den örR angeboten wurde? Vielleicht gab's da ja dieses Infoblatt...!?

Auf jeden Fall könnte man sich mit diesem Wissen eine gute Argumentation zurecht legen, warum nicht zwangsvollstreckt werden kann, in dem man sich genau zu diesen Infos Gegenargumente mit Belegen besorgt.

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2015, 15:33 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Vielleicht war das auch Absicht vom Gerichtsvollzieher? Weil er auch die Schna.... voll hat? Oder es ihm gegen den Strich geht? :police: (#)

Ohman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

t
  • Beiträge: 46
Auf jeden Fall könnte man sich mit diesem Wissen eine gute Argumentation zurecht legen, warum nicht zwangsvollstreckt werden kann, in dem man sich genau zu diesen Infos Gegenargumente mit Belegen besorgt.

Steht ja nicht wirklich was Neues drin, oder was meinst Du?

Vielleicht war das auch Absicht vom Gerichtsvollzieher? Weil er auch die Schna.... voll hat? Oder es ihm gegen den Strich geht? :police: (#)

Person A wird sicher bald wieder Kontakt mit ihr haben  :P


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