Hallo zusammen,
ein Vöglein hat etwas von der Verhandlung im Schnabel mitgebracht. Natürlich für alles keine Pistole.
Schwierig ist halt, dass der ganze Sachverhalt mit den Briefen um was es sich genau dreht nur den betroffenen ersichtlich ist.
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Richter Hr. Schäbele, Kläger 1 anwesend, Beklagte als GEZ-Tante.
Verhandlung 1
Richter liest vor, dass der Kläger bis 2012 GEZ gezahlt hat, ab 01.01.2013 nicht mehr.
Richter meint beim Eröffnen wörtlich, dass „der Kläger XXX gegen den - furchtbarer Name - ARD ZDF Beitragsservice“ gerichtlich vorgeht ?
Kläger hat auf die Schreiben von GEZ nicht reagiert. Bis irgendwann der Bescheid kam welcher auch die Säumnisszuschläge enthiel. Der Kläger hat fristgerecht gegen Jahresmitte 2013 einen Widerspruch eingelegt. Dabei wurde der Rundfunkbeitrag als Steuer gerügt.
Richter sagte, dass GEZ „wie üblich“ den Widerspruch abgelehnt hat…
Kläger hat zum Jahresende 2013 fristgerecht eine Klage eingereicht. Argumentiert wurde mit: über 90 Sender, negativer Informationsgehalt, sowie informatielle Freiheit.
Der Richter sagte, dass der Kläger damit bei weitem nicht der erste ist, da diese Gründe im Internet sehr verbreitet sind. So hat z.B. die Kammer 3 in Stuttgart mit 5 Richter entschieden, dass der Beitrag rechtens ist. Es wäre dann ja nicht überraschend, dass Einzelrichter das gleiche entscheidet wie die Kammer…
Der Kläger hat vom Gericht vorab schriftlich bekommen, dass es bei der Klage um keinen besonderen Sachverhalt handelt.
Der Einzelrichter muss jetzt über die Klage entscheiden. Bis es eine Entscheidung beim Bundesversassungsgericht gibt wird viel Zeit vergehen. Der Richter hat die erläutert, was passiert wenn es zur Berufung wegen dem Urteil kommt, dass es mehr Kosten für den Kläger bedeuten würde. Und daraufhin das Ruhen des Verfahrens erklärt.
Der Kläger beantragt das Ruhen des Verfahrens.
GEZ will aber die bisher angefallenen und die laufenden Beiträge haben und will deswegen nicht ruhen lassen.
Der Kläger möchte die bisher angeforderte Summe unter Vorbehalt bezahlen, damit die Sache ruhen kann, sieht es aber trotzdem als Zwang an.
Richter protokolliert, dass der Kläger beantragt die Sache ruhen zu lassen. Er erklärt unter Vorbehalt den Beitrag (Rückstand + anstehende Beiträge) zu zahlen. GEZ stimmt zu. Das Ruhen des Verfahrens wird also angeordnet.