Hallo
ich hatte eine Anzeige wegen der Zwangsanmeldung gemacht (Nötigung, Betrug usw. was hier im Forum genannt wurde). Jetzt kam eine Antwort von der Staatsanwaltschaft Köln. Das stell ich hier mal rein:
sehr geehrter Herr XXXX
gemäß § 152 Abs.2 Strafprozeßordnung setzt das Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden zureichende tatsächliche Anhaltspunkte einer verfolgbaren Straftat voraus. Dies ist nach Prüfung des Sachverhaltes vorliegend nicht der Fall. Dafür, dass Mitarbeiter des Beitragsservice im Wissen um die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens gegen sie Forderungen geltend gemacht haben, fehlen ausreichende tatsächliche Hinweise. Es bleibt Ihnen unbenommen, das von Ihnen beanstandete Vorgehen auf dem dafür vorgesehen Rechtsweg anzugreifen.
Hochachtungsvoll
XXX
Oberstaatsanwalt
anschließend erfolgt Rechtsmittelbelehrung
hat einer eine Idee, wie weiter zu verfahren ist? anscheinend wird die Rechtswidrigkeit ja anerkannt
bukh1