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Autor Thema: Schweden Urteil in Widerspruch/Klage einbinden  (Gelesen 5257 mal)

F
  • Beiträge: 3
Schweden Urteil in Widerspruch/Klage einbinden
Autor: 16. September 2014, 11:35
Hallo Gemeinde,

Person A kommt aus Schweden und hat keine Lust den Beitrag zu zahlen.
Person A hat keinen Kabelanschluss sondern lediglich Internet.
Person A benutzt somit nachweislich zu Hause nur das Internet und will durchsetzen dass sie nicht zum Beitrag verpflichtet ist.

Weiss jemand genau wie die Argumentation im schwedischen Verfahren ablief?

Hätte so ein Ansatz überhaupt Aussicht auf Erfolg? Oder ist dieser Weg aufgrund der Haushalts gebundenen Abgabe zum Scheitern verurteilt?


Vielen Dank und beste Grüße



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R
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Das wird wohl wenig bringen sich auf schwedische Rechtsgrundlagen zu beziehen, schon weil die Rechtsgrundlagen (Grundgesetz, Abgabenrecht) andere sind.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

g
  • Beiträge: 116
Hallo Filipowski,
guckst Du hier

http://www.sueddeutsche.de/digital/rundfunkgebuehr-schwedische-smartphones-sind-keine-fernseher-1.1999764

Warum sollten deutsche Richter nicht mal über den Tellerrand hinausschauen dürfen. Auch in Deutschland sind PC und Smartphones nicht primar zum TV-Konsum gebaut. Der Empfang bedarf auch hier der Nutzung bestimmter Funktionstasten.

Warum so pessimistisch, lieber Redfox.
Spätestens in Europa werden die Karten neu gemischt.
Anregungen für Filipowski in:

Argumente zum Weiterdenken 21: EuropaUmfrage:Von Potsdam aus an den EuGH denken!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10752.0.html

 :angel:


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m

mcsurfy

Das ist ja alles recht und schön mit dem schwedischen Urteil gelddruckmaschine, aber um das hier in Deutschland umzusetzen, müßte erst mal wieder die Finanzierung mit der Wohnungsabgabe verschwinden. Jeder weis wie schwer sich die Deutschen mit Veränderungen tun und vor allem die Betonköpfe ("Entscheidungsträger")! ;) Das zeigt sich doch am ehesten bei der umstrittenen Beitragssenkung wie uneins sich die Landesregierungen sind. Im Übrigen purer Zynismus!

Hier z.B. nachzulesen: http://www.t-online.de/wirtschaft/id_68257134/gez-gebuehr-bald-73-cent-billiger-.html


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Warum sollte sich ein Richter bei der Beurteilung einer geräteunabhängigen Abgabe mit der Unterscheidung verschiedener Geräte rumschlagen?


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Warum sollte sich ein Richter bei der Beurteilung einer geräteunabhängigen Abgabe mit der Unterscheidung verschiedener Geräte rumschlagen?
Na, weil WIR die Finger in die Wunden legen.

An dieser Stelle würde ich lieber nicht 'Warum' fragen oder 'Warum nicht', liebe Mitkämpfer, sondern nach vorne schauen, weitermachen und ein Steinchen nach dem anderen aus der Mauer bröckeln.
Es kann noch sehr Vieles / ALLES erreicht werden.

Ansonsten steht es ja jedem  frei, für sich zu entscheiden den Kampf aufzugeben, Lebenslänglich zu bekommen und bis zum jünsten Tag für die ungerechte Sache zu bezahlen. Dann aber bitte sang- und klanglos aufgeben und andere nicht mit runterziehen.  :'(
Ich finde es halt zielführender, sich gegenseitig Mut zu machen als gegenseitig zu entMUTigen oder die Energie in gegenseitiges Aufreiben zu investieren.
 :angel:


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Warum sollte sich ein Richter bei der Beurteilung einer geräteunabhängigen Abgabe mit der Unterscheidung verschiedener Geräte rumschlagen?
Na, weil WIR die Finger in die Wunden legen.


Das war eine Wunde zu Gebührenzeiten. Die ist mit dem neuen RBStV geschlossen worden.

Mit solchen Argumenten zeigt man, dass man nicht ernstgenommen werden will.


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" Mit solchen Argumenten zeigt man, dass man nicht ernstgenommen werden will."

 :angel: Muss ich jetzt nicht verstehen ! ?
 
Ich finde es ja besser, die Energien auf die Auseinandersetzung mit der anderen Seite zu konzentrieren,
um - wie BÜRGER sagt - unsere Ressourcen nicht zu verschwenden.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Warum sollte sich ein Richter bei der Beurteilung einer geräteunabhängigen Abgabe mit der Unterscheidung verschiedener Geräte rumschlagen?
Na, weil WIR die Finger in die Wunden legen.
Das war eine Wunde zu Gebührenzeiten. Die ist mit dem neuen RBStV geschlossen worden.
Mit solchen Argumenten zeigt man, dass man nicht ernstgenommen werden will.

Wer (zu "Gebührenzeiten") erst den Tatbestand ausweitet auf die faktische Allgemeinheit (orwellsche Wortschöpfung "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" für Alltags- und Arbeitsgeräte wie PC, Handy, etc.)...

...und dann (zu "Beitragszeiten") auf Basis dieses (nie höchstinstanzlich wirklich geurteilten) ausgeweiteten Tatbestands einen neuen, den bereits ausgeweiteten Tatbestand einschließenden, Tatbestand anhand eines existenziellen Guts (Wohnung), begründet, muss sich die eingangs gestellte Frage schon stellen lassen...

Ich halte die Fragestellung u.a. auch in Hinblick auf den potenziellen Gang zum EGMR für durchaus würdig, auch schon jetzt als ein Klagegrund mit herzuhalten...
...insbesondere auch im Zusammenhang mit der Pauschalierung und vor dem Hintergrund einer

Typisierung der Typisierung der Typisierung

Zitat
Der "Tatbestand" des Gerätebesitzes als Auslöser für eine "Rundfunkabgabe" ist seit Einführung der Videotechnik völliger Mumpitz.
Die Ausweitung des "Tatbestandes" auf Alltagsgeräte wie Handys und PC hat schon orwellschen Charakter.
War die bisherige "Typisierung"
Gerätebesitzer = (Teil-)Nutzer
trotz ansatzweiser Trennung zwischen Hörfunk und Fernsehfunk schon höchst fragwürdig,
so schießt die rundfunkbeitrags- und "konvergenz"-verklumpte "Typisierung" der "Typisierung"
Wohnungsinhaber = "konvergenter" Gerätebesitzer...
..."konvergenter" Gerätebesitzer = (Voll-)Nutzer

ergo
Wohnungsinhaber = 99,99% "konvergente" (Voll-)Nutzer
komplett den Vogel ab.
Hiermit ist jegliche Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers und der Nutznießer ARD-ZDF-GEZ ad absurdum geführt.
Gute Nacht. Und gutes Erwachen...
...ich habe mir den Wecker schon gestellt ;)

Ich werde es jedenfalls nicht zulassen, dass das irgendwann auf die Spitze getrieben wird mit der Anknüpfung einer "Beitragspflicht" für das ledigliche Angebot von z.B. Zeitungen an die ledigliche Eignung oder Nutzung eines "Gegenstandes" fürs Sitzen oder Stehen, weil "man ja *typischerweise* auf *Gegenständen* sitzend oder stehend Zeitungen liest"...

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/AusstattungGebrauchsguetern/Tabellen/Unterhaltungselektronik_D.html


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