Das ist immer der gleiche Witz, die Möglichkeit des Härtefallantrags und der Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen ist
formaljuristisch vorgesehen um die Verfassungskonformität zu gewährleisten, wird aber auf konkreten Antrag hin nicht gewährt.
Dann sollte dieses bewiesen werden, und zwar anhand von vielen Beispielen, deutschlandweit:
Dazu könnte man sich vor eine ARGE stellen, und einfach mal einen ALG-II Bezieher fragen, oder man wendet sich mal an sympatisierende
Foren (Tacheles etc), und such dort ganz viele Beispiele raus.
Ich bin sicher auf die selbe Art und weise lassen sich Abweisungen von religiösen- und Gewissensgründen finden.
Die so gesammelten Daten legt man dem Gericht vor (nebst Zeugenbeweis, damits schön voll wird im Gerichtssaal und der Beklagte direkt
mal erfährt was er sich da so geleistet hat), und ich bin sicher man könnte so auch eine Verfassungswidrigkeit nachweisen.........