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Autor Thema: Vollstrecker im Anmarsch  (Gelesen 11452 mal)

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Intendanten-Sponsor

Vollstrecker im Anmarsch
Autor: 11. Juli 2014, 18:14
Hallo!

Nachdem Person A auf die "Zahlungserinnerungen" der GEZ bez. offener Beiträge und die Vollstreckungsandrohung nicht reagiert hat, hat Person A nun vom Berliner Finanzamt Post bekommen.

Person A solle "sofort" zahlen. Falls der offene Betrag "nicht in Kürze" auf dem Konto des Finanzamts verbucht wird, kommt der Vollstrecker vorbei und erbittet Barzahlung bzw. wird pfänden.

Die offene Summe von knapp € 600,- ergab sich aus dem Streit, dass Person A als Empfänger von Sozialleistungen befreit werden kann, als Empfänger von Lohnersatzleistungen jedoch nicht - ganz gleich, ob es sich um die selbe Einkommenshöhe handelt.
(in den letzten Jahren war Person A ALG II -Empfänger, während beruflicher Reha bekam Person A Übergangsgeld)

Zugegeben, seine Widersprüche etc. waren etwas halbherzig; A hatte in seiner Naivität gehofft, als insolventen, psychisch schwerbehinderten Hartz IV-Empfänger liesse man ihn irgendwann mal in Ruhe.

Nun denn...

Die GEZ weiss, dass Person A seit Jahren beschäftigungslos ist, sein "Einkommen" unter der Pfändungsgrenze liegt und vor seiner Privatinsolvenz alles Verwertbare dran glauben musste. Damals hatte die Pfändung der Bank, A für 8 Wochen in die Psychiatrie gebracht.
Person A hat starke Ängste, alleine schon wegen der Tatsache, dass ein Fremder in seine Wohnung kommt und alles durchwühlt.

Habt ihr einen Tipp, wie Person A sich ggf. schützen kann?

Schönen Gruß und vielen Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2014, 22:05 von seppl«

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Re: Vollstrecker im Anmarsch
#1: 11. Juli 2014, 21:14
Du willst uns aber nicht vielleicht vergackeiern? Was hat der Rundfunkbeitrag mit dem Finanzamt zu tun?  ???


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Intendanten-Sponsor

Re: Vollstrecker im Anmarsch
#2: 11. Juli 2014, 21:41
Warum sollte es Person A wagen, den "Hero Member" zu "vergackeiern"?

Das Finanzamt wurde von dem sog. "Beitragsservice" beauftragt.


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Re: Vollstrecker im Anmarsch
#3: 11. Juli 2014, 21:49
Das hab ich noch nie gehört. Ich bitte um Belege (anonymisierte Schriftstücke als Anhang bitte hochladen) dazu. Handelt es sich beim "Finanzamt" nicht vielleicht um ein Inkassounternehmen?


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Re: Vollstrecker im Anmarsch
#4: 11. Juli 2014, 22:37
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbeh%C3%B6rde

"Im Gegensatz zu privatrechtlichen Forderungen wird bei öffentlich-rechtlichen Forderungen in den meisten Bundesländern nicht der Gerichtsvollzieher bzw. das Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht tätig, sondern die Vollstreckungsbehörde."


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Re: Vollstrecker im Anmarsch
#5: 12. Juli 2014, 01:11
Die Eintreibung der Rundfunkbeiträge durch das Finanzamt ist mir durchaus geläufig.


Interessant dürfte dabei jedoch vielmehr sein, dass der Auftraggeber meist der Beitragsservice selbst ist, nicht die Rundfunkanstalten.

Dieser ist nämlich ein NICHT rechtsfähiges Inkassounternehmen.
Übrigens stellt sich der Beitragsservice selbst auf seiner Website als nicht rechtsfähig vor.
Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Öffentlich rechtlich und nicht rechtsfähig sein, das kann überhaupt nicht zusammenpassen.
Der Beitragsservice ist im internationalen Firmenregister als Inkasso registriert inkl Steuernummer, Geschäftsführer und allem was zu einer Firma noch gehört.

Das Finanzamt dürfte also gar nicht für diesen privaten nicht rechtsfähigen Verein tätig werden.
Auch wirft es die Fragen auf:
Rundfunkbeitrag - Eintreibung durch das Finanzamt - Also entgegen der Gerichtsurteile doch eine Steuer?
Ich dachte Rundfunk ist Ländersache. Was hat dann die Bundesrepublik damit zu tun?

Dass wir alle verkohlt werden, das ist sicher jedem länger klar.
Mir sind auch einige Fälle bekannt geworden, bei denen der Hinweis auf die Tatsache “nicht rechtsfähig“ gespickt mit vielen Paragraphen und Streit mit dem Entsandten des Finanzamtes den Ärger abgewendet haben soll.
Allerdings sind mir auch Fälle bekannt geworden, bei denen das Finanzamt dann erst recht nicht locker gelassen hat.

Person A kann es evtl mal darauf anlegen, wenn sowieso nichts zu holen ist und sich nach dem Besuch des Entsandten des Finanzamtes freiwillig einweisen lassen wegen massiven Angstzuständen, Verfolgungswahn usw. Danach den Entsandten (Name notieren) und den Beitragsservice verklagen wegen dem Trauma das Person A erlitten hat - durch den Druck und die Drohungen.
Übrigens führten ähnliche Klagen mit psychischen Folgen bereits bei anderen Fällen zum Erfolg und der Beklagte musste Schmerzensgeld bezahlen.
Das alles wäre jedoch sehr experimentell, da Gerichte meist rundfunkhörig sind und vorm Rundfunk kuschen.


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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
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Re: Vollstrecker im Anmarsch
#6: 12. Juli 2014, 01:47
Interessant dürfte dabei jedoch vielmehr sein, dass der Auftraggeber meist der Beitragsservice selbst ist, nicht die Rundfunkanstalten.

Zu formalen Unzulänglichkeiten bei der Vorgehensweise der um "Amtshilfe" ersuchten Stellen hatte
themob schon mal sehr informativ geschrieben unter...

Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg64314.html#msg64314

u.a.

[...] Zudem kommen noch veraltete Textbausteine hinzu (GEZ und Gebühren) und die formal falsche Nennung des Gläubigers, da der Beitragsservice nur in "Vertretung" tätig wird. Was ja auch durch die Antwort der Stadt Selm bestätigt wird.


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Re: Vollstrecker im Anmarsch
#7: 12. Juli 2014, 14:01
Das hab ich noch nie gehört.  Handelt es sich beim "Finanzamt" nicht vielleicht um ein Inkassounternehmen?

Person A ist durchaus des Lesens mächtig und geht davon aus, dass wenn "Finanzamt" draufsteht auch "Finanzamt" drin ist.
---
Hier der vollständige Wortlaut:

Abs.: Finanzamt (Bezirk)

Zahlungsaufforderung
Betr.: Ersuchende Stelle: ARD/ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice-(Landesrundfunkanstalt)
   Geschäftszeichen: XXXX

Sehr geehrte Person A,
Sie haben leider die Mahnung(en) der ersuchenden Stelle nicht beachtet.
Sie schulden noch folgende öffentlich-rechtliche Abgaben:

Rundfunkgebühren Monat XX.XX bis XX.XX
Bescheid(e) vom XX.XX.XX, XX.XX.XX und andere   Zusammen: XXX,XX €

Das Finanzamt hat mich deshalb beauftragt, die Rückstände einzuziehen.

Wenn Sie die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden wollen, ist es erforderlich, dass der Gesamtbetrag sofort an das Finanzamt entrichtet wird.
Sie können die Zahlung durch Verwendung des (nicht-)beigefügten Einzahlungsscheins, durch Scheck oder Überweisung leisten.
Bei Einzahlungen geben Sie bitte die XXX-Nr. des Finanzamtes an.

Falls ich nicht von dem Eingang der Zahlung unterrichtet sein sollte, werde ich Sie in Kürze in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr aufsuchen.
Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass ich dann Zutritt zu den Räumen erhalte und der geschuldete Betrag nebst zusätzlich 20,00 € Kosten der Vollstreckung bereitgehalten wird.
Andernfalls muss mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden, zu denen auch die Pfändung von Sachen - unter Umständen auch von PKW unter Verwendung einer Parkkralle - bzw. von Forderungen unterschiedlicher Art gehören können.

Ich bin an allgemeinen Arbeitstagen - am XX,XX,XX - zwischen 8.00 und 9.30 Uhr auch telefonisch im Finanzamt zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
XXX
(Vollziehungsbeamter)
Vollstr. XXx/XXX - Zahlungsaufforderung durch den Vollziehungsbeamten

---

"Freiwillig einweisen lassen" kann sich Person A jederzeit. Das wird aber weder den sog. "Beitragsservice", noch den Vollstrecker veranlassen, die Hatz endgültig einzustellen.

Aus der vorangegangenen Insolvenz weiß Person A, dass die Verwertung von Pfandgegenständen nach Abzug der Kosten die Forderungen kaum erfüllt. Das Zuhause wird jedoch skelletiert, und die Wiederanschaffung des kleinen "Luxus" - wie z.B. das Musikinstrument oder die HiFi-Boxen - kostet ein Vielfaches des Versteigerungsertrags. Vom Trauma ganz zu schweigen.
(Und: was sich Person A vom ALG II abgezwackt hat, um den kargen Lebensstandard ein klein wenig zu erhöhen - ist das überhaupt Vermögen?)

Vorangegange Bemühungen von Person A an den gesunden Menschenverstand ("GMV") der GEZ zu appelieren, scheiterten. ("Warum für etwas zahlen müssen, was man gar nicht nutzt?")

Inzwischen ist Person A bereit, einen Teil der sog. Schulden zu begleichen, um Ruhe zu haben. 


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Re: Vollstrecker im Anmarsch
#8: 14. Juli 2014, 11:27
Da steht tatsächlich "Gebühren"?
Und Fordernder ist der Beitragsservice oder die Landesrundfunkanstalt?
Hier würde sich ja schonmal das Herumreiten auf den bloßen Formalien lohnen.
Die Frage ist lediglich wie man sich zu den bereits ergangenen Gebühren-/Beitragsbescheiden äußern will.
Hat man sich schon verraten, durch Schriftwechsel, Anrufe o.ä. oder fährt man die Nummer "Kenn ich nich, noch nie gehört oder gesehen"?


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Re: Vollstrecker im Anmarsch
#9: 14. Juli 2014, 12:05
Da steht tatsächlich "Gebühren"?
Und Fordernder ist der Beitragsservice oder die Landesrundfunkanstalt?
Hier würde sich ja schonmal das Herumreiten auf den bloßen Formalien lohnen.
Die Frage ist lediglich wie man sich zu den bereits ergangenen Gebühren-/Beitragsbescheiden äußern will.
Hat man sich schon verraten, durch Schriftwechsel, Anrufe o.ä. oder fährt man die Nummer "Kenn ich nich, noch nie gehört oder gesehen"?

Interessant wäre der Zeitraum der Forderungen. Bei dem Betrag von 600 Euro, gehe ich mal stark von Gebührenschulden vor der Einführung des Rundfunkbeitrages aus.
(Wie ich das Wort "Schulden" im Zusammenhang mit dieser Zwangsabgabe verabscheue...)


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Re: Vollstrecker im Anmarsch
#10: 14. Juli 2014, 14:45
Die Frage ist generell:
Sind der Person XYZ überhaupt die angeblich zugrunde liegenden Verwaltungsakte = Gebühren-/ BeitragsBESCHEIDe nachweislich zugestellt worden, oder ist das wieder einer dieser "speziellen", anscheinend aber doch nicht so unüblichen Fälle...? ;)

VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html


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Re: Vollstrecker im Anmarsch
#11: 14. Juli 2014, 18:26
Ich würde dieses Schreiben verfassen und dem Vollstreckungsbeamten auf den Tisch legen.

                                                                                                                                                             

Amtsgericht im Ort
Vollstreckungsgericht
Per Fax 0000000000000



Mein Name
Meine Adresse
Meine Anschrift





            Ort, ……………………..

In der Zwangsvollstreckungssache
des
– vermeintlichen Gläubigers  xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

gegen

den
– vermeintlichen Schuldner ICHxxxxxx

lege ich  gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO ein.

Es wird beantragt:
Der Gerichtsvollzieher/ die Stadtkasse ( „beauftragter Vollstrecker“) wird angewiesen, den Pfändungsauftrag des Gläubigers(wer will Geld?) vom xxx  zurückzuweisen. Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen.

Begründung:

Das Vollstreckungsorgan hat die Verfahrensvorschriften  zur konkreten Vollstreckungsmaßnahme nicht beachtet .  Der Rechtsbehelf ist statthaft. Die Vollstreckungsmaßnahme  ergeht ohne Gewährung rechtlichen  Gehörs . Die Vollstreckungserinnerung richtet sich zusätzlich gegen den Kostenansatz des
Vollstreckungsorgans. Ich bestreite die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen.

Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Mir wurde kein Verwaltungsakt des Gläubigers zugestellt (Verweis auf BVwVfG § 41 - § 43 Abs. 1 VwVfG ) Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.


Desweiteren lege ich hiermit Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung ein und beantrage die einstweilige Aussetzung anzuordnen.
Es liegt ein Eintragungshindernis vor.  Es gibt keinen Eintragungsgrund.
Die Eintragungsanordnung ist nicht zu vollziehen und aufzuheben.
Sollte eine Eintragung erfolgt sein, wird hiermit beantragt
diese gemäß  § 882 e ZPO Abt. 3 Ziff. 1 sofort zu löschen.




Die Behörde behauptet der Verwaltungsakt sei abgesandt worden, es sei „mehr als unwahrscheinlich“, dass diese Sendung nicht angekommen sei.
Damit beruft sie sich im Ergebnis auf einen allgemeinen Erfahrungssatz und damit auf die Regeln des Anscheinsbeweises. Eine solche Beweisführung ist jedoch nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1989, 534 nicht zulässig.
Auch BSG-Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R Zitat“ Hiernach gilt die Fiktion, ein schriftlicher Verwaltungsakt sei am dritten Tage nach der Abgabe zur Post bekannt gegeben, nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Sinne aber bestehen schon dann "Zweifel", wenn der Adressat den Zugang - schlicht - bestreitet (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71). Im Ergebnis nichts anderes gilt jedoch in anderen Rechtsbereichen; auch im Zivilrecht zB hat der Erklärende (bzw jener, der sich hierauf beruft) den Zugang einer Erklärung zu beweisen (so zB zur Mängelanzeige nach § 377 Handelsgesetzbuch: BGH vom 13.5.1987, BGHZ 101, 49, 55; dort auch dazu, dass eine Mängel"anzeige" empfangsbedürftig ist).“
…....“Das LSG wird daher festzustellen haben, ob dem Kläger das Hinweisschreiben zugegangen ist. Eine Nichtaufklärbarkeit geht insoweit zu Lasten der Beklagten.“Zitat Ende
 


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