Die Eintreibung der Rundfunkbeiträge durch das Finanzamt ist mir durchaus geläufig.
Interessant dürfte dabei jedoch vielmehr sein, dass der Auftraggeber meist der Beitragsservice selbst ist, nicht die Rundfunkanstalten.
Dieser ist nämlich ein NICHT rechtsfähiges Inkassounternehmen.
Übrigens stellt sich der Beitragsservice selbst auf seiner Website als nicht rechtsfähig vor.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Öffentlich rechtlich und nicht rechtsfähig sein, das kann überhaupt nicht zusammenpassen.
Der Beitragsservice ist im internationalen Firmenregister als Inkasso registriert inkl Steuernummer, Geschäftsführer und allem was zu einer Firma noch gehört.
Das Finanzamt dürfte also gar nicht für diesen privaten nicht rechtsfähigen Verein tätig werden.
Auch wirft es die Fragen auf:
Rundfunkbeitrag - Eintreibung durch das Finanzamt - Also entgegen der Gerichtsurteile doch eine Steuer?
Ich dachte Rundfunk ist Ländersache. Was hat dann die Bundesrepublik damit zu tun?
Dass wir alle verkohlt werden, das ist sicher jedem länger klar.
Mir sind auch einige Fälle bekannt geworden, bei denen der Hinweis auf die Tatsache “nicht rechtsfähig“ gespickt mit vielen Paragraphen und Streit mit dem Entsandten des Finanzamtes den Ärger abgewendet haben soll.
Allerdings sind mir auch Fälle bekannt geworden, bei denen das Finanzamt dann erst recht nicht locker gelassen hat.
Person A kann es evtl mal darauf anlegen, wenn sowieso nichts zu holen ist und sich nach dem Besuch des Entsandten des Finanzamtes freiwillig einweisen lassen wegen massiven Angstzuständen, Verfolgungswahn usw. Danach den Entsandten (Name notieren) und den Beitragsservice verklagen wegen dem Trauma das Person A erlitten hat - durch den Druck und die Drohungen.
Übrigens führten ähnliche Klagen mit psychischen Folgen bereits bei anderen Fällen zum Erfolg und der Beklagte musste Schmerzensgeld bezahlen.
Das alles wäre jedoch sehr experimentell, da Gerichte meist rundfunkhörig sind und vorm Rundfunk kuschen.
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