(Anbei ein
Musterschreiben)
Mit Datum vom 01.08.2014 und knapp 2 Wochen Postlaufzeit (ein Schelm wer böses dabei denkt) bekam ich einen neuen "Gebühren-/Beitragsbescheid". Diesen habe ich wie folgt beantwortet. Nach ca. einem Monat gab es nun immer noch keine Reaktion darauf. Wie sie darauf reagieren, weiß ich deshalb noch nicht. Jede Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko! Alles in Großbuchstaben muss entsprechend auf euch zugeschnitten werden.
Wichtig: Dieses Schreiben bringt euch nur etwas, wenn ihr euch
nicht selbst beim "Beitragsservice" angemeldet habt, sondern von denen zwangsweise angemeldet wurdet. Wer sich selbst dort angemeldet hat IST tatsächlich zahlungspflichtig! (§ 58 Abs. 1 VwVfG). Für alle anderen gilt: Lasst euch nicht verarschen und einschüchtern!
Ich werde auch weiterhin keinen müden Cent zahlen.
ARD ZDF Deutschlandradio
“Beitragsservice”
Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Wolf
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Ihr „Gebühren-/Beitragsbescheid“ vom DATUM / Mein Gegenangebot
Ihre Angebots-Nr: GEZ-TEILNEHMERNUMMER
Sehr geehrter Herr Dr. Wolf,
Ihren „Gebühren-/Beitragsbescheid“ vom DATUM nehme ich als Angebot zur Kenntnis, da Sie als Absender „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ als nicht rechtsfähige Organisation mit der UID-Nummer: „DE 122790216“ und UPIK-ID: „344474861“, mangels Übereinstimmung mit Art. 33 Abs. 4 GG offenkundig nicht befugt sind, hoheitliche Tätigkeiten auszuüben.
Da nach den Angaben auf der Homepage des Beitragsservice, aber auch zahlreichen Pressemitteilungen und Polizei-Informationen derzeit Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen und „Gebühren-/Beitragsbescheide“ versenden, kann von der Echtheit Ihres Schreibens nicht ohne Weiteres ausgegangen werden. Daher werte ich Ihren „Gebühren-/Beitragsbescheid“ vom DATUM, auch in Hinblick auf den Absender und der mangelnden Einhaltung von Formvorschriften, als unverbindliches Angebot eines (Ihres) Unternehmens. Zur Vornahme hoheitlicher Tätigkeiten müssen Sie entsprechende rechtliche Befugnisse nachweisen können. Erst wenn diese vollständig und in zufriedenstellender Weise, wie im Folgenden gefordert, erbracht wurden, werde ich Ihren „Gebühren-/Beitragsbescheid“ als hoheitlichen Akt anerkennen können.
Bis dahin werte ich Ihr Schreiben als Angebot und nehme es unter folgenden Voraussetzungen an:
1) Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben.
Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
2) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.
3) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundesstaates BUNDESLAND.
4) Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich und schriftlich offenzulegen, welche Daten außer der im Briefkopf aufgeführten Adresse Sie über meine durch diesen Namen/diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG)
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)
3. Der schriftliche Nachweis hat rechtsverbindlich zu erfolgen.
5) Sie bestätigen mir gegenüber schriftlich und notariell beglaubigt, dass die finanziellen Mittel, die ich Ihnen ggf. überlasse, ausschließlich für Rundfunkangebote verwendet werden, die den Vorgaben des § 11 Abs. 2 RundfStV entsprechend, objektiv, unparteilich, der Meinungsvielfalt verpflichtet und ausgewogen sind.
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, die geforderten Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist von zwei Wochen, zuzüglich 3 Tagen Postlaufzeit, ab Datum dieses Schreibens, unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Organisation nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.
Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen, als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 30.000,00 Euro meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von 1.000.000,00 Euro, als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis, als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.
Bis zur Erbringung der entsprechenden Nachweise betrachte ich Ihr Schreiben als wirkungslos, da nicht den Formvorschriften genügend und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Betrügern, in krimineller Absicht erstellt. In Ihrem eigenen Interesse am Zustandekommen fruchtbarer wirtschaftlicher Beziehungen bitte ich Sie, die geforderten Nachweise schnellstmöglich zu erbringen.
Bis Sie die unter Punkt 1 bis 4 geforderten Nachweise vollständig und rechtsverbindlich erbracht haben, unterbreite ich Ihnen hiermit folgendes Gegenangebot:
Für jede unaufgeforderte und von mir nicht ausdrücklich autorisierte bzw. nicht erwünschte Kontaktaufnahme, die geeignet ist, mich zu einer wie auch immer gearteten Interaktion mit Ihnen oder anderen natürlichen oder juristischen Personen aufzufordern oder die mich zur Finanzierung von Waren, Dienstleistungen o.ä. auffordert die ich nicht ausdrücklich bestellt habe, berechne ich Ihnen künftig eine Interaktionsgebühr in Höhe von 20.000,00 (In Worten: zwanzigtausend) Euro. Die Gebühr wird mit Datum Ihrer Kontaktaufnahme zzgl. drei Wochen fällig. Bis zur Fälligkeit muss ein entsprechend verbindlicher und spätestens mit Datum der Fälligkeit einlösbarer Bar- oder Verrechnungsscheck bei mir eingegangen sein, ansonsten wird ein Mahnverfahren eröffnet, welches für Sie mit weiteren Kosten verbunden ist. Den Scheck senden Sie bitte ausreichend frankiert an meine im Briefkopf angegebene Adresse. Die Beweislast des Zugangs liegt ausdrücklich bei Ihnen.
Dieses Sonderangebot gilt ab Erhalt dieses Schreibens bis zu meinem ausdrücklichen Widerruf. Jede unaufgeforderte und von mir nicht ausdrücklich erwünschte Kontaktaufnahme Ihrerseits oder in Ihrem Auftrag handelnde natürliche oder juristische Personen, werte ich als Ihre verbindliche Zustimmung zu diesem Angebot.
Sofern Sie sich als Träger hoheitlicher Befugnisse nach Art. 33 Abs. 4 GG bzw. i.S.d. § 1 VwVfG betrachten, sind Sie mir gegenüber nach § 25 VwVfG auskunfts- und beratungspflichtig. Ich beantrage die rechtsverbindliche Beratung bzw. Auskunft zu den folgenden Punkten (A-D), zuzüglich der o.g. Punkte (1-4):
A) Eine von Ihnen festgestellte Beitragspflicht, ohne meine Einwilligung oder Anerkennung Ihrer Institution, stellt einen Eingriff in meine nach Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtliche geschützte Privatautonomie dar. Nach Art. 19 Abs. 1 GG ist ein solcher Eingriff nur durch ein Gesetz und unter Beachtung des Zitiergebotes statthaft. Die gesetzliche Grundlage, auf die Sie sich beziehen, muss einen solchen Eingriff unter Nennung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rechtfertigen. Inwiefern wird innerhalb der von Ihnen zugrunde gelegten gesetzlichen Regelung, die es Ihnen gestattet, mich zwangsweise, ohne meine Zustimmung, bei Ihnen anzumelden, den Vorschriften aus Art. 2 Abs. 1 GG i.v.m. Art. 19 Abs. 1 u. 2 GG Rechnung getragen? Bitte erbringen Sie hierfür den entsprechenden Nachweis.
B) Als weiteren Grundrechtsverstoß mache ich geltend, dass meiner Gewissensentscheidung gem. Art. 4 Abs. 1 GG, nach der ich Volksverdummung, Propaganda, Lügen und Kriegshetze nicht unterstützen kann, möchte und werde, von Ihnen konsequent ignoriert wird. Bitte bestätigen und belegen Sie mir gegenüber rechtsverbindlich, dass Sie hoheitliche Befugnisse wahrnehmen dürfen, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen, der nach den Vorgaben des § 11 Abs. 2 RundfStV handelnd, objektiv und unparteilich berichtet, sowie Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit berücksichtigt.
C) Ihr Zusatz „Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ soll wohl auf die Vorgaben von § 37 Abs. 5 VwVfG verweisen. Diese Regelung widerspricht § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG und stellt damit bei Anwendung einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Rechtssicherheit dar. Ich bestehe zur Wahrung der Rechtssicherheit auf einen eigenhändig und rechtsverbindlich unterschriebenen, schriftlichen Verwaltungsakt. Dies ist insofern wichtig, da nach Art. 34 GG für fehlerhafte Verwaltungsakte, die grob fahrlässig oder vorsätzlich rechtswidrig ergangen sind, stets nur natürliche Personen mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Ein rechtsverbindlicher schriftlicher und formgerecht unterschriebener Verwaltungsakt ist daher unumgänglich.
D) Erbringen Sie gem. § 39 Abs. 1 VwVfG eine schlüssige Begründung, wodurch und auf welcher gesetzlichen Grundlage basierend, eine Zahlungsverpflichtung, mich betreffend, Ihrerseits festgestellt wird bzw. wurde.
Sofern daran festgehalten wird, der RBStV sei ein Staatsvertrag, muss eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde des Staates BUNDESLAND, sowie eines anderen Unterzeichnerstaates erbracht werden, denn nur Staaten können Staatsverträge schließen.
Der Einschätzung folgend, nach der der RBStV ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist, muss der Nachweis über eine von mir erteilte schriftliche Zustimmung zum RBStV gem. § 58 Abs. 1 VwVfG erbracht werden.
Bis zur vollumfänglich zufriedenstellenden, rechtsverbindlichen und formgerechten Würdigung der hier aufgeführten Punkte, betrachte ich Ihren „Gebühren-/Beitragsbescheid“ als Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Rechtssicherheit nach Art. 20 Abs. 3 u. Art. 28 Abs. 1 GG und damit entsprechend § 43 Abs. 3 VwVfG, da ein erkennbarer Widerspruch zwischen § 44 Abs. 2 Nr. 1 und § 37 Abs. 5 VwVfG besteht; sowie als Verstoß gegen elementare Grundrechte nach Art. 19 Abs. 1 u. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 u. Art. 4 Abs. 1 GG und mangels Befugnis zur Durchführung hoheitlicher Maßnahmen Ihrerseits, als Verstoß gegen Art. 33 Abs. 4 GG, als vollumfänglich nichtig bzw. ungültig.
Mit freundlichen Grüßen