Allgemeines > Dies und Das!
Winzer scheitern vor Gericht
grasschaf:
Obwohl das "Winzer-Thema" nicht direkt hierher gehört, sehe ich eine ziemliche Verwandtschaft ,it <unserem> Problem.
Es gibt einen Deutschen Weinfonds, der sich um die Qualität sowie die Absatzförderung im In- und Ausland kümmern soll. Für dieses staatliche Gemeinschaftsmarketing zahlen die Weinerzeuger jährlich rund elf Millionen Euro in den Fonds ein. Die Winzer in Rheinland-Pfalz müssen zusätzlich eine landesspezifische Abgabe für die Förderung ihrer Weine leisten. Dieser Fonds ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Beim Bundesverfassungsgericht wurde gegen diese Zwangsabgabe geklagt, die Klage wurde zurück gewiesen. Das Recht auf freie Berufsausübung werde verletzt und letzendlich könnten auch eigene Organisationen das Marketing übernehmen, man wollte also individuell organsieren - so die Kläger.
Das BVG hat jetzt entschieden, dass die Abgabe verfassungsgemäß sei.
Ich lass das jetzt erst einmal so stehen. FÜr die weitergehende Diskussion.
SchwarzSurfer:
Komisch, denn bei der CMA hat es geklappt zu klagen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Centrale_Marketing-Gesellschaft_der_deutschen_Agrarwirtschaft
Begründung war dass Landesspezifische Werbung in Europa nicht mehr erlaubt ist.
Roggi:
Ich kenne beide Klagen nicht, aber offensichtlich kommt es auf die richtigen Argumente an.
Unterstützer:
--- Zitat von: grasschaf am 25. Juni 2014, 22:21 ---...
Das BVG hat jetzt entschieden, dass die Abgabe verfassungsgemäß sei.
Ich lass das jetzt erst einmal so stehen. FÜr die weitergehende Diskussion.
--- Ende Zitat ---
Kannst Du uns dazu bitte einen Link oder ein AZ nennen?
Peer_Gynt:
Weinfonds = Anstalt des öff. Rechts: http://www.bund.de/DE/Behoerden/D/Deutscher-Weinfonds/Deutscher-Weinfonds.html
Quelle zum Weinfonds-Urteil des BVerfG:
http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-deutscher-weinfonds-darf-abgaben-von-winzern-einziehen_14261431.htm
und
http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Verfassungsgericht-hat-entschieden-Beitraege-fuer-Weinfonds-rechtens-_arid,1171228.html#.U6uzZUAQMYI
Und hier das entgegengesetzte Urteil des EuGH zur Landswirtschaftswerbung CMA:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=47836&doclang=de
Das läßt zweierlei vermuten:
1.) Der Winzerfonds hat in D gewonnen, wird vor dem EuGH aber unterliegen.
2.) RFA und BS gewinnen zwar in München, Mainz und wohl auch vor BVerwG,
aber kaum vor dem BVerfG. Spätestens der EuGH wird die Rechtswidrigkeit erkennen und unterbinden.
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