Guten Tag!
Ich finde die Aktionen und diesen Zusammenhalt hier toll und bitte um Hilfe.
Zunächst die persönlichen Fakten:
vor 2013 war Person A etliche Jahre von der GEZ-Pflicht befreit,
bis einschließlich April 2013 gab es für einige Monate zwei Wohnungen parallel in unterschiedlichen Bundesländern, danach nur noch eine,
beide Wohnungen wurden ausschließlich von A bewohnt,
auf die zahlreichen Zahlungserinnerungen, die in der Zwischenzeit bei A eingegangen sind, hat sie nicht reagiert
Person A hat Anfang Juni zwei Bescheide für verschiedene Beitragskonten erhalten (datiert auf den 01.06.2014).
Laut Bescheid für
Beitragsnummer 1 sollen die Beiträge ab März 2013 gezahlt werden.
Hier wird erwähnt, dass Person A bisher keine Beiträge bezahlt hat.
Laut Bescheid für
Beitragsnummer 2 sollen die Beiträge ab Dezember 2013 gezahlt werden.
Zudem wird behauptet, Person A habe die Beiträge bisher regelmäßig gezahlt (was nicht stimmt)
Zusätzlich ist Person A ein Brief (datiert auf den 11.06.2014) mit Daten zu ihren beiden Beitragskonten zugesandt worden, die sie auf ihre Richtigkeit prüfen soll. In den Datenblättern für beide Beitragskonten ist
dieselbe Wohnung genannt.
Eigentlich sind also beide Bescheide sachlich falsch, weil
für eine Wohnung keine doppelten Beiträge eingefordert werden können,
nicht ersichtlich ist, welcher der Bescheide für die Wohnung „gilt“
und doch eigentlich in beiden Bescheiden Beiträge fehlen (Im Bescheid für Beitragsnummer 1 zwei Monate und im Bescheid für Beitragsnummer 2 elf Monate).
Ist das soweit richtig? Natürlich möchte Person A die Beiträge nicht bezahlen.
Wie sähe nun die geschickteste Vorgehensweise aus?Vielleicht noch wichtig:
Seit Februar 2014 bezieht Person A Arbeitslosengeld II. Ein Antrag auf Befreiung wurde von ihr nicht gestellt, da sie einerseits der Meinung war, dass dies nicht notwendig kann, bei einem Beitrag, der sowieso nicht rechtens ist. Außerdem findet sie, dass diese sehr persönliche Auskunft über ihre Lebenssituation die Rundfunkanstalten doch eigentlich nicht zu interessieren hat. Person A ist bekannt, dass die rückwirkende Befreiung maximal innerhalb von zwei Monaten nach der Erstellung des Bewilligungsbescheides möglich ist.
Kann ein Befreiungsantrag auch nach einem Weiterbewilligungsbescheid gestellt werden und wäre dies notwendig bzw. sinnvoll?
Vielen Dank im Voraus