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Autor Thema: Zwei nicht nachvollziehbare Bescheide für eine Wohnung  (Gelesen 6770 mal)

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Dann muss man fragen, nach welchem Gesetz für jeden Beitragsbescheid ein Säumnisszuschlag erhoben wird. Es wurde Widerspruch eingelegt, aber wenn die verlieren ist das ohnehin alles hinfällig.


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In den beiden Bescheiden von Person A sind jeweils 8 Euro angegeben. Sie wartet nun erstmal den nächsten Bescheid ab.


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nach keinem Gesetz oder Vertrag, es wird nur in der Satzung so geregelt, soweit ich das erkennen kann


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Mit jedem Beitragsbescheid kann nur ein Säumniszuschlag erhoben werden. Wenn man die von dir genannten zusammenzählt, sind es zwei, das ist nicht legalisiert.


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irgendwie wurde ich scheinbar falsch verstanden, nein es sind 16, welche sich aus zwei Bescheiden a 8 zusammen setzen, ich habe zwei Bescheide einmal über die größere Summe also 5x 3 Monate und 1x 3 Monate plus je 8,-€ Zuschlag


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