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Autor Thema: Zwei nicht nachvollziehbare Bescheide für eine Wohnung  (Gelesen 6729 mal)

O
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Guten Tag!

Ich finde die Aktionen und diesen Zusammenhalt hier toll und bitte um Hilfe.

Zunächst die persönlichen Fakten:
vor 2013 war Person A etliche Jahre von der GEZ-Pflicht befreit,
bis einschließlich April 2013 gab es für einige Monate zwei Wohnungen parallel in unterschiedlichen Bundesländern, danach nur noch eine,
beide Wohnungen wurden ausschließlich von A bewohnt,
auf die zahlreichen Zahlungserinnerungen, die in der Zwischenzeit bei A eingegangen sind, hat sie nicht reagiert

Person A hat Anfang Juni zwei Bescheide für verschiedene Beitragskonten erhalten (datiert auf den 01.06.2014).

Laut Bescheid für Beitragsnummer 1 sollen die Beiträge ab März 2013 gezahlt werden.
Hier wird erwähnt, dass Person A bisher keine Beiträge bezahlt hat.

Laut Bescheid für Beitragsnummer 2 sollen die Beiträge ab Dezember 2013 gezahlt werden.
Zudem wird behauptet, Person A habe die Beiträge bisher regelmäßig gezahlt (was nicht stimmt)

Zusätzlich ist Person A ein Brief (datiert auf den 11.06.2014) mit Daten zu ihren beiden Beitragskonten zugesandt worden, die sie auf ihre Richtigkeit prüfen soll. In den Datenblättern für beide Beitragskonten ist dieselbe Wohnung genannt.

Eigentlich sind also beide Bescheide sachlich falsch, weil
für eine Wohnung keine doppelten Beiträge eingefordert werden können,
nicht ersichtlich ist, welcher der Bescheide für die Wohnung „gilt“
und doch eigentlich in beiden Bescheiden Beiträge fehlen (Im Bescheid für Beitragsnummer 1 zwei Monate und im Bescheid für Beitragsnummer 2 elf Monate).

Ist das soweit richtig? Natürlich möchte Person A die Beiträge nicht bezahlen. Wie sähe nun die geschickteste Vorgehensweise aus?

Vielleicht noch wichtig:
Seit Februar 2014 bezieht Person A Arbeitslosengeld II. Ein Antrag auf Befreiung wurde von ihr nicht gestellt, da sie einerseits der Meinung war, dass dies nicht notwendig kann, bei einem Beitrag, der sowieso nicht rechtens ist. Außerdem findet sie, dass diese sehr persönliche Auskunft über ihre Lebenssituation die Rundfunkanstalten doch eigentlich nicht zu interessieren hat. Person A ist bekannt, dass die rückwirkende Befreiung maximal innerhalb von zwei Monaten nach der Erstellung des Bewilligungsbescheides möglich ist.

Kann ein Befreiungsantrag auch nach einem Weiterbewilligungsbescheid gestellt werden und wäre dies notwendig bzw. sinnvoll?

Vielen Dank im Voraus  :)


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S
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Handelt es sich tatsächlich um Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung?


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Person A kann davon ausgehen, dass nur sachlich falsche Fakten der Beitragsbescheide angefochten werden können. Der gesamte Beitragsbescheid wird nicht allein deswegen nichtig sein, denn dann erstellen die einen neuen, korrigierten Beitragsbescheid. Die Zahlung oder einen Widerspruch wird Person A deshalb nicht abwenden können.
Befreiungsanträge können jederzeit gestellt werden. Da man nicht weiterkommt mit den Gründen, die Person A angibt, sollte eine Befreiung genutzt werden. Ansonsten hilft nur Widerspruch und Klage, sofern es Beitrags/Gebührenbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung sind.


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Ja, es handelt sich um Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung (Anhang).
Die kursiv gedruckten Angaben wurden von A ergänzt.

Welcher Bescheid ist nun der "falsche"?


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...und hier noch der Brief vom 11.06.:


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Laut Bescheid für Beitragsnummer 2 sollen die Beiträge ab Dezember 2013 gezahlt werden.
Zudem wird behauptet, Person A habe die Beiträge bisher regelmäßig gezahlt (was nicht stimmt)

Wenn da steht, dass bisher bezahlt wurde, handelt es sich womöglich um die Wohnung, für die A befreit war. Und bei dem anderen Bescheid um die neu bezogene.

Zitat
Zusätzlich ist Person A ein Brief (datiert auf den 11.06.2014) mit Daten zu ihren beiden Beitragskonten zugesandt worden, die sie auf ihre Richtigkeit prüfen soll. In den Datenblättern für beide Beitragskonten ist dieselbe Wohnung genannt.
Ist A sicher, dass in beiden für dieselbe Wohnung kassiert werden soll? Oder handelt es sich bei dieser Angabe lediglich um die Postanschrift von A, während die betroffenen Wohnungen unterschiedlich sind? (An die nicht mehr bewohnte Adresse kann ja keine Post mehr kommen.)

PS: Anhänge sehe ich nicht.


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Zitat
Zusätzlich ist Person A ein Brief (datiert auf den 11.06.2014) mit Daten zu ihren beiden Beitragskonten zugesandt worden, die sie auf ihre Richtigkeit prüfen soll. In den Datenblättern für beide Beitragskonten ist dieselbe Wohnung genannt.
Ist A sicher, dass in beiden für dieselbe Wohnung kassiert werden soll? Oder handelt es sich bei dieser Angabe lediglich um die Postanschrift von A, während die betroffenen Wohnungen unterschiedlich sind? (An die nicht mehr bewohnte Adresse kann ja keine Post mehr kommen.)

PS: Anhänge sehe ich nicht.
[/quote]

Ja, es ist genau so wie beschrieben.


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Guten Abend!  :D

Hier nun der aktuelle Stand. Person A hat gegen Bescheid A und Bescheid B fristgerecht Widerspruch eingelegt und bezüglich des Briefes vom 11.06. (alle an die obigen Beiträge angehängt) um Erläuterung gebeten.

Daraufhin hat sie innerhalb von zwei Tagen vier Briefe erhalten:

Brief 1 sagt aus, dass das zweite Beitragskonto versehentlich erstellt worden sei und nun rückwirkend gelöscht wurde. Die folgenden Briefe beziehen sich konsequenter Weise alle auf Beitragsnummer 1.

Brief 2 hat den Betreff „Rundfunkbeitrag“. Der Beitragsservice bedankt sich für die „Mitteilung“ (ist damit der Widerspruch gemeint?), erkennt, dass Person A keine Beiträge zahlen möchte und begründet, weshalb diese doch gezahlt werden müssen und dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung nicht möglich sei.

Brief 3 ist eine formlose Zahlungsaufforderung, wie sie Person A schon viele Male erhalten hat, mit einer Auflistung aller bisher angefallenen Beiträge bis 08.2014 + 8,- Säumniszuschlag.

Brief 4 ist der Interessanteste: Hier handelt es sich nämlich wieder um einen Gebühren-/ Beitragsbescheid!!! Dieses Mal jedoch nur für den Betrag 03/2014 – 05/2014, der in Bescheid a als Teil des Gesamtbetrags auch schon erwähnt worden ist, in der Buchungsauflistung des Bescheides a aber nicht erscheint.

Person A fragt sich nun, ob sie alle paar Wochen einen neuen Beitragsbescheid inkl. neuer Säumniszuschläge erhält, obwohl sie noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten hat und was nun weiter zu tun ratsam ist?


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Sehr oft werden für jedes Quartal neue Beitragsbescheide erstellt, jedes mal muss erneut widersprochen werden.


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Werden die 8 Euro Säumniszuschlag dann nicht für jedes Quartal erneut berechnet?

Die Anstalt hat übrigens auf den Befreiungsantrag aufgrund niedrigen Einkommens der Person A nicht reagiert und bald fallen die Voraussetzungen leider weg...


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Säumniszuschlag wird nur einmal fällig.


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Supi, danke!


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Also ich habe hier zwei dieser Bescheide, der Säumniszuschlag wurde in beiden erhoben. Aus meiner Sicht also pro Bescheid.


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Man kann in Verzug geraten und bleibt im Verzug, warum sollte jedesmal ein Säumniszuschlag fällig werden? Stehen denn dann insgesamt 16 Euro Säumniszuschlag im letzten Bescheid?


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269,70
8,00
53,94
8,00
=
339,64
das sind die fest gesetzten Beträge
die 339,64 ist die zahl auf dem letzten Zahlschein
aus meiner Sicht als je Bescheid 8,00 €


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