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Autor Thema: Umzug in WG, Beitragsbescheid für alte Wohnung  (Gelesen 2622 mal)

W
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Hallo,

User X ist im Februar in eine WG gezogen. Die WG zahlt bisher keine GEZ, in der alten Wohnung wurden alle Meldezettel durch X immer ordnungsgemäß entsorgt. Jetzt erhielt X ein Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfbelehrung.

Jetzt soll X für 1.1.13 bis 31.3.14 zahlen, außerdem noch Beiträge für 04/14 bis 06/14. X kann sich das aber nicht leisten. X erhält kein Bafög.

X muss ja jetzt Widerspruch einlegen.

Aus dem Link "Erste Schritte":

Widerspruch einlegen

Widersprüche sind gebührenfrei. Mit Einreichung des Widerspruchs haben Sie das Verfahren in Ihre Hände gelegt und es kann bis zum Abschluss des Verfahrens keine Zwangsvollstreckung erfolgen. Sie müssen den Widerspruch nicht begründen; fordern Sie stattdessen eine rechtliche Begründung bei der Rundfunkanstalt dafür an, warum gerade Sie persönlich rundfunkbeitragspflichtig sein sollen. Spielen Sie auf Zeit. Schreiben Sie, dass eine Begründung folgt und bitten Sie um einen Termin, bis wann man die Begründung von Ihnen wünscht. Das kann ein paar mal hin und her gehen. Irgendwann folgt dann der ablehnende Widerspruchsbescheid mit einer erneuten Rechtsmittelbelehrung. Jetzt ist es Zeit zu klagen.
http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Sollte X in der neuen WG GEZ anmelden? Durch die Anzahl der Beitragszahler wäre der monatliche Beitrag gering.

Kann X das hier kopieren?
http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Vielen Dank für eure Hilfe.

PS: Hätte X lieber mal Jura studiert...





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W
  • Beiträge: 5
So, User X hat noch ein weiteres schreiben erhalten, gegen das er auch Widerspruch einlegen wird. Auf den Widerspruch wurde nur mit einem Angebot zur Ratenzahlung reagiert. Soll er das ignorieren?

Außerdem befand sich folgendes schreiben bei ihm im Briefkasten:

Zahlung der Runfunkbeiträge,

Sehr geehrter (jaja..)

Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.08. fällig

Für die Überweisung haben wir ein zahlungsformular für sie vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen
[Beitragsservice]


Was ist damit zu tun? Wegwerfen?

Danke schon mal.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2014, 02:13 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.009
Auf den Widerspruch, ich gehe mal vom Widerspruch gegen den ersten Bescheid aus, kam ein Infoschreiben, mit dem Versuch Ratenzahlung zumachen? War der Widerspruch deutlich als solcher erkennbar und auch sichtbar, gegen welchen Bescheid sich dieser richtet? Wenn ja, dann ist das Angebot Ratenzalung zu machen, je nach Inhalt des Widerspruchs sagen wir mal frech bis dreist, die Rechtsfolge, sofern es ein richtiger Widerspruch war ist -> ein Antwortschreiben, welches deutlich als Widerspruchsbescheid erkennbar sein sollte. Ist das auf dem Ratenzahlungsdings nicht erkennbar, ist dieses Schreiben mit großer Wahrscheinlichkeit eine Art den genötigten Beitragzahler vom Kurs des Nichtzahlens abzu bringen, ja ich gehe mal davon aus, das die Zahlung hier von Person A grundsätzlich abgelehnt wird. Falls diese Haltung besteht, würde ich auch in der WG sofern es dort noch keine Anmeldung gibt diese nicht vornehmen und die Zahlung weiterhin einstellen. Immer schön Widerspruch einlegen und auf das warten, was sich Widerspruchsbescheid nennt. Nicht vergessen die Aussetzung der Vollziehung etc. mit in den Widerspruchsbescheid schreiben.

Falls Person A nicht zahlen will, kann dieses Schreiben 15.08 --> bitte zahlen Sie auch unbeachtet lassen, es folgt dann ca. 30 Tage später, also ab. ca. 1.9. ein weiterer Beitragsbescheid für den zurückliegenden Zeitraum, gegen diesen halt auch wieder einen Widerspruch einlegen und weiter die Zahlung einstellen. Sich auf die Ausarbeitung der Klage vorbereiten, denn irgendwann wird er kommen der Widerspruchsbescheid bis dahin die Zeit nutzen.


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Der Brief war eindeutig als WIderspruch erkennbar. Muss gegen jede neue Zahlungsaufforderung Widerspruch eingelegt werden? Das sind jedes mal 5€ die die Post haben will.


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  • Beiträge: 4.009
Ja man sollte gegen jeden Bescheid Widerspruch schreiben. Ich halte das einfach so. Ich benutze diese Briefe, welche der BS immer als Antwortumschlag bereit hält. Druck den Widerspruch auf maximal 8 Seiten also 8x A4 sind plus Umschlag ca. 50g, das kostet 90 cent Porto. ;-) Dann habe ich zwar keinen Nachweis, dass mein Widerspruch angekommen ist, aber das stört mich nicht. Weil der BS ja auf der gleichen Stufe steht, und im Zweifel den Zugang mit Datum des Bescheids beweisen muss. Auch mache ich keine Angabe darüber wann genau ich einen Bescheid erhalten habe, wozu auch, damit der BS oder die Rundfunkanstalt den Widerspruch zuordnen kann muss nur der Bescheid erkennbar sein, zu welchem der Widerspruch gehört. Dazu schreibe ich Ihrer Bescheid, mit aufgedrucktem Datum xx.xx.xxxx und fertig. Wenn der BS bzw. die Rundfunkanstalt jetzt zu der Meinung kommt, dass mein Widerspruch nicht fristgerecht eingereicht wurde, dann sollen Sie mir doch bitte das Datum der Zustellung des Bescheid nennen und beweisen. Sollten Forderungen aus Mahnung und Vollstreckung beginnen, obwohl ich den Punkt zur Aussetzung drinn habe und noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten haben sollte, dann verweise ich den GV auf die fehlende Rechtsgrundlage, muss ich zumindest davon ausgehen, dass mein Widerspruch nicht angekommen wäre, aber in dem Fall spiele ich die Karte welcher Bescheid? Ungefähr klar was ich meine. Somit kostet im ersten Moment jeder Widerspruch ca. 90 cent Porto, etwas Toner, und ein paar Blatt Papier. 


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  • Beiträge: 5
Hallo,

ich soll hier mal nachfragen, ob der Widerruf im Anhang so in Ordnung ist?

Vielen Dank


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