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Autor Thema: Auflösung einer WG  (Gelesen 1040 mal)

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  • Beiträge: 1
Auflösung einer WG
Autor: 23. Juni 2014, 20:22
Liebe Leute,

stellen wir uns mal folgende Situation vor: Person A würde ein Liebesbrief des Beitragsservices mit der bekannten Zahlungsaufforderung (also rückwirkend seit 1.1.2013) erreichen. Und nehmen wir weiterhin an, Person A würde in einer WG leben, welche in wenigen Monaten aufgelöst werden würde und in welcher keine der anderen Personen den Beitrag bezahlen würde.

Das Problem, das nun für Person A entstünde, könnte folgendes sein: Person A würde nicht auf die Zahkungsaufforderungen reagieren, in ein paar Monaten würden alle Personen aus der WG ausziehen und irgendwann in ferner Zukunft würde Person A doch dazu verpflichtet werden, den Rundfunkbeitrag rückwirkend zu zahlen. Die einstigen Mitbewohner würde das dann aber nicht mehr interessieren und Person A würde allein auf dem ganzen Batzen sitzen, ohne ihn noch durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen teilen zu können.

Was würdet Ihr in diesem speziellen Fall empfehlen? Es ist davon auszugehen, dass es Person A am liebsten wäre, für die o.g. Wohnung überhaupt nicht zu zahlen und sich erst ab dem kommenden Domizil evtl. anzumelden. Allerdings könnte man ebenfalls annehmen, dass Person A für die "Verzögerungstaktik" und gerichtliches Prozessieren weder Zeit noch Muse invenstieren wollen würde.

Vielen Dank im Voraus für die eventuell möglichen Tipps!  :D


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  • Beiträge: 516
Re: Auflösung einer WG
#1: 24. Juni 2014, 16:52
Und haben die anderen Mitbewohner nicht solche Liebesbriefe bekommen?
Eigentlich sollten alle ungefähr gleichzeitig angeschrieben worden sein.

Es wäre zweckmäßig, die Verfahrensweise untereinander vor der WG-Auflösung zu klären. Da davon auszugehen ist, dass letztlich eh einer zahlen muss, sollte man sich auf einen einigen und dem vor dem Auszug seinen Anteil geben. Anderenfalls kann es passieren, dass a) mehrfach bezahlt wird oder b) sich einer nachträglich den Anteil der Ex-Mitbewohner beschaffen muss.


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