Untätigkeit ist die Lösung des Problems! Das heisst meiner Meinung auf keinen Fall dem Beitragsbescheid widersprechen! Die Beitragsbescheide werden nicht als Einschreiben verschickt, also haben diese keinen Rechtscharakter weil die Zustellung nicht beweisbar ist! Wenn man dem Beitragsbescheid widerspricht dann ist das der Beweis das jener zugestellt worden ist.
Banshee, willkommen im Forum.
Du scheinst aber einiges noch nicht gelesen zu haben...
In Teilen hast Du recht, aber:
"Untätigkeit" ist schon gar keine
"Lösung des Problems", sondern allenfalls eine
Möglichkeit des
Aufschubs, solange
nicht nachweislich ein Bescheid = Verwaltungsakt zugestellt worden ist - einiges davon ist u.a. auch im Forum zu lesen
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisenwww.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.htmlEs
verschiebt also lediglich das
"Problem" - was dem einen oder anderen vielleicht vorübergehend Erleichterung verschaffen mag,
"löst" aber das
"Problem" an sich überhaupt nicht. Dessen muss man sich schon bewusst sein.
...und auch wenn man alle Schreiben ignoriert, kommt irgendwann die
nachweisliche Zustellung von der örtlichen Vollstreckungsbehörde - oder spätestens bei Abwehr der Zwangsvollstreckung wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage kommt die
nachweisliche Zustellung des Beitragsbescheids
Damit muss man sich also spätestens dann, besser aber eben schon vorher auseinandergesetzt haben.
Man muss sich informieren.
Eine einfache Pauschal-Lösung gibt es nicht.
Es gibt einige, bei denen der Vorgang schon weiter fortgeschritten ist, als bei anderen.
Ausserdem steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass der Widerspruch KEINE aufschiebende Wirkung hat!" Dies bedeutet, dass der geschuldete Betrag auch dann gezahlt werden muss, wenn Widersprich eingelegt worden ist." Man müsste also zahlen erst recht mit Widerspruch, weil man ja mit dem Widerspruch der Klausel zugestimmt hat!
Erstens: Man stimmt keiner
"Klausel" zu, sondern das steht so in der VwGO
Und Zweitens: Obwohl der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat besteht laut eben jener VwGO - und somit für jedermann öffentlich einsehbar und auch für den "Beitragsservice" verbindlich - die Möglichkeit, sich quasi
legal vor der Zahlung zu schützen mittels Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.htmlWiderspruch 2014 - Ein Ansatz...www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.htmlReaktion auf einen (im Zweifel
nachweislich zugestellten) Beitragsbescheid heißt also nicht zwangsläufig, dass man denen zur Zahlung "ausgeliefert" ist...
Ich hatte vor kurzem durch Unwissen beim Fischen eine Ordnungswidrigkeit begangen. Der Bußgeldbescheid wurde per EINSCHREIBEN von der Fischereibehörde mir zugestellt! Das hat Rechtscharakter! Steht sogar hinten auf dem Umschlag drauf "Mit dieser Sendung werden Ihen in gesetzlich vorgeschriebener Form die im Umschlag enthaltenenen Schriftstücke förmlich zugestellt.."
Ja, das wäre genau die Zustellungsform, die man eigentlich erwarten dürfte.
"Beitragsservice" fühlt sich aber irgendwie "special".
Damit gehen wir um
Also meiner Meinung nach ist Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eine Falle!
Es sei denn man möchte klagen, aber auch nur dann!
Wie oben beschrieben könnte man allenfalls
nicht nachweislich zugestellte Bescheide als
"Falle" bezeichnen
Im Zweifel
nachweislich zugestellte Bescheide sind leider ein Ärgernis, auf welches man entsprechend reagieren muss, wenn man denn will.
Ihr lasst euch alle viel zu leicht einschüchtern. Jeder Nichtzahler ist so wichtig! Ich werde mein Leben lang nicht zahlen! Keinen Cent bekommen die! Da kann kommen was will!
Na, nun mal halblang...
Ich würde behaupten, die meisten von uns lassen sich eben
nicht "einschüchtern", und wissen mittlerweile sehr wohl, wie man damit umgehen kann
Es gibt auch viele - mich eingeschlossen - die vorher schon (z.B. als Hörfungketeilnehmer) angemeldet und somit erfasst wahren.
Und ich habe seit 01.01.2013 noch keinen einzigen cent an ARD-ZDF-GEZ entrichtet - und das wohlgemerkt "trotz" offiziellen Widerspruchs und trotz nicht einmal entschiedenen Antrags auf "Aussetzung der Volllziehung" Jeder möge und muss also für sich selbst entscheiden, wie er dagegen vorgeht.
"Untätigkeit" können, dürfen und wollen wir hier aber nicht als angebliche "Pauschal-Lösung" unreflektiert propagieren.Informieren.
Entscheiden.
PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Information - vom Bürger - für Bürger