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Autor Thema: Ich möchte auch Frau Terschürens System überhaupt gar nicht ...  (Gelesen 3459 mal)

g
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Sie argumentiert doch nicht für uns!
Merkt das keiner..?.. nur weil es hübsch und selbstbewusst vorgetragen wird.
Sie will im Gegenteil noch mehr Geld für die Anstalt über Steuern.
Nur deshalb darf sie überhaupt noch beim NDR tätig sein und nicht, weil sie behauptet, man nähme zu viel über Beiträge ein. Nein, ihr Schluss ist doch, über Steuern könnte noch mehr abGEZockt werden.
Dann müssten ja etliche Totalverweigerer für den Blödsinn noch mehr bezahlen!
Das wird hoffentlich nieniemals Wirklichkeit.
Lasst Euch nicht von der Sonne blenden.

https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2014, 17:24 von gelddruckmaschine«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Sie will im Gegenteil noch mehr Geld für die Anstalt über Steuern.

Ja, Rundfunkfinanzierung über Steuern könnte natürlich tatsächlich noch mehr Einnahmen bringen
- wenn dieser Satz dann hoch genug wäre.
Einkommensabhängiger Abzug könnte dann, meiner Meinung nach,
sogar zu noch mehr Protesten führen,
weil die meisten dann noch mehr Geld verlieren würden.

Deswegen würde ich mir sogar Hoffnung auf eine erfolgreiche örR-Bekämpfung machen,
wenn so ein Steuersystem eingeführt würde.
Leider werden die aber so ein Steuersystem höchstwahrscheinlich nie machen wollen.

Aber den jetzigen Zwangsbeitrag zu bekämpfen, macht mir aber auch genauso Spaß  >:D

Markus


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Deswegen würde ich mir sogar Hoffnung auf eine erfolgreiche örR-Bekämpfung machen, wenn so ein Steuersystem eingeführt würde.
Naja, schön wäre es schon.
Aber schau mal auf den Solidaritätszuschlag: Der gehört schon sehr lange wieder abgeschafft, wird von der Politik
immer wieder verlängert - und keine wehrt sich mehr (früher gab es schon Abwehr, aber das BVerfG hat den Soli durchgewunken).


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@Gelddruckmaschine
Sie will im Gegenteil noch mehr Geld für die Anstalt über Steuern.
Nur deshalb darf sie überhaupt noch beim NDR tätig sein
Wo liest du denn das heraus, dass sie mehr Geld für den örR will ??

Denn demgegenüber heißt es: "Weiter heißt es in ihrer Arbeit: 'Im Ergebnis kann angenommen werden, dass den Rundfunkanstalten bislang wesentlich höhere Mittel zur Verfügung standen, als unter den Prämissen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Auftragserfüllung notwendig gewesen wären.'"
Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/tv/ndr-mitarbeiterin-anna-terschueren-klagt-ard-und-zdf-in-dissertation-an-a-902943.html


Und: Meines Wissens ist sie gar nicht mehr beim NDR, hatte dort nur bis 2013, bis zum Abschluss ihrer Doktorarbeit, gearbeitet.

...


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
1) Anna Terschüren arbeitet schon geraume Zeit nicht mehr für den ö.r. Rundfunk... ;)

2) Auch ich bin kein unbedachter Freund einer von ihr vorgeschlagenen Steuerfinanzierung.
Eine privilegierte, zwingend allgemeinfinanzierte Subvention einer auserwählten Mediensparte (Rundfunk) und somit von auserwählten Rundfunkunternehmens (ö.r. Sendeanstalten) ist grundgesetzlich nicht gedeckt.
Der historische Ansatz ist überlebt.

Ich sehe ungeachtet dessen *vor* einer Diskussion der Finanzierungsart noch viel grundlegendere Debatten über
- die Legitimation ansich
...laut DSi faktisch nicht mehr gegeben in heutiger Medienwelt:
DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) [neu]
Stellungnahme/ Studie/ Sonderinformation
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen"

www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html
www.libmag.de/wp-content/uploads/2013/10/DSI-Sonderinf_Screen.pdf
ISSN 2197-6058


...und auch dann noch grundlegende Diskussionen über
- Inhalte
- Umfang und vor allem auch
- Strukturen
die heutzutage allesamt untragbare Auswüchse angenommen haben.


3) Man muss, um den Vorschlag von Anna Terschüren genauer zu verstehen, sich schon etwas eingehender mit ihrer eigentlichen schriftlichen Ausarbeitung dazu beschäftigen.
Es ist dort jedenfalls nicht explizit von einer Ausweitung auszugehen.
Der ö.r. Hörfunk mit seinem Tagesbegleitprogramm wird faktisch komplett außen vor gelassen.
Weshalb gerade das Fernsehen (als teuerstes Medium) "gefördert" werden soll, erschließt sich mir dann aber auch nicht.
Eine Ausbreitung ins Internet ist ausdrücklich *nicht* vorgesehen.
Terschüren, Anna (Dr.)
Mitarbeiterin Hauptabteilung Finanzen des NDR
Doktorarbeit, interdisziplinär (nebenberuflich/ privat),
Technische Universität Ilmenau, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
09/2012 eingereicht, 05/2013 verteidigt, Ilmenau/ Thüringen

"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland -
Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells"

www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf
ISBN 978-3-86360-062-4


petty news > Anna Terschüren: "Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig." [~17min]
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA

fernsehkritik-tv > Anna Terschüren [~35min]
http://fernsehkritik.tv/folge-116/Start/

In Frankreich scheint man nach Auskunft von Bekannten auf der Steuererklärung ankreuzen zu können, ob man ein Fernsehgerät besitzt, oder nicht... ;)

Einen "Charme" könnte eine Steuerfinanzierung zumindest im Vergleich mit der momentanen Finanzierung haben:
Die damit einhergehenden Offenlegungspflichten - und der automatische Ausschluss geldwäscheähnlicher Beteiligungsstrukturen und sittenwidriger Intendantengehälter und Millionengagen.

Wie staatlich verwoben der ö.r. Rundfunk allerdings selbst bei der vorgeblich "staatsfernen" Finanzierung mittels sog. "Rundfunkbeitrag" (ehem. "Rundfunkgebühren") war und ist, lässt erahnen, wie "staatsfern" er bei einer wie auch immer gearteten Steuerfinanzierung (selbst nach dem Kirchensteuer-Modell) wäre.

Zeitgemäß wäre eine Finanzierung nach Nutzungsumfang = freiwilliges(!) Pay-TV, pay-per-view, Micropayments oder eine Vielzahl anderer, wirklich unabhängiger spenden-, stiftungs- oder genossenschaftsbasierter Finanzierungsmodelle.


o.g. Gutachten finden sich hier fein säuberlich aufgelistet unter

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag? [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280


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Sie argumentiert doch nicht für uns!
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Sie will im Gegenteil noch mehr Geld für die Anstalt über Steuern.

Die Sache ist, dass der Beitragsservice gerne damit argumentiert, das aktuelle System sei alternativlos.

Anna Terschüren legt begründet dar, dass erstens der aktuelle RBStV verfassungswidrig ist und dass es zweitens verfassungskonforme Alternativen gibt.

In diesem Sinne argumentiert sie also erstmal gegen die aktuelle Regelung und somit mMn für uns. Klar gehört der Sumpf des örR ausgetrocknet, aber daran kann man arbeiten sobald das aktuelle Beitragsmodell gekippt ist.


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Rechnet mal nach, die kassieren jeden Tag über 20 Millionen!!!

@Gelddruckmaschine
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Wo liest du denn das heraus, dass sie mehr Geld für den örR will ??

Denn demgegenüber heißt es: "Weiter heißt es in ihrer Arbeit: 'Im Ergebnis kann angenommen werden, dass den Rundfunkanstalten bislang wesentlich höhere Mittel zur Verfügung standen, als unter den Prämissen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Auftragserfüllung notwendig gewesen wären.'"
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Der historische Ansatz ist überlebt.

Das ist es, was ich auch nicht verstehe. Den Kohlepfennig haben die in Karlsruhe gekippt. Aber dem ÖRR wird nach wie vor das Geld in den Hintern geblasen. Und damit die sich nicht erkälten, wird das Blasrohr auch noch angewärmt.


siehe u.a. auch unter
Parallelen: Rundfunkbeitrag und Kohlepfennig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4557.0.html


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Ich vergaß etwas:
Der historische Ansatz ist nicht nur "überlebt", sondern durch die Neuregelung sogar völlig pervertiert worden.


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