1) Anna Terschüren arbeitet schon geraume Zeit nicht mehr für den ö.r. Rundfunk...
2) Auch ich bin kein unbedachter Freund einer von ihr vorgeschlagenen Steuerfinanzierung.
Eine
privilegierte, zwingend allgemeinfinanzierte Subvention einer auserwählten Mediensparte (Rundfunk) und somit von auserwählten Rundfunkunternehmens (ö.r. Sendeanstalten) ist
grundgesetzlich nicht gedeckt.
Der historische Ansatz ist überlebt.Ich sehe ungeachtet dessen *vor* einer Diskussion der Finanzierungsart noch viel grundlegendere Debatten über
- die
Legitimation ansich
...laut
DSi faktisch
nicht mehr gegeben in heutiger Medienwelt:
DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) [neu]
Stellungnahme/ Studie/ Sonderinformation
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen"
www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html
www.libmag.de/wp-content/uploads/2013/10/DSI-Sonderinf_Screen.pdf
ISSN 2197-6058
...und auch dann noch grundlegende Diskussionen über
-
Inhalte-
Umfang und vor allem auch
-
Strukturendie heutzutage allesamt untragbare Auswüchse angenommen haben.
3) Man muss, um den Vorschlag von Anna Terschüren genauer zu verstehen, sich schon etwas eingehender mit ihrer eigentlichen schriftlichen Ausarbeitung dazu beschäftigen.
Es ist dort jedenfalls
nicht explizit von einer Ausweitung auszugehen.
Der ö.r. Hörfunk mit seinem Tagesbegleitprogramm wird faktisch komplett außen vor gelassen.
Weshalb gerade das Fernsehen (als teuerstes Medium) "gefördert" werden soll, erschließt sich mir dann aber auch nicht.
Eine Ausbreitung ins Internet ist ausdrücklich *nicht* vorgesehen.
Terschüren, Anna (Dr.)
Mitarbeiterin Hauptabteilung Finanzen des NDR
Doktorarbeit, interdisziplinär (nebenberuflich/ privat),
Technische Universität Ilmenau, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
09/2012 eingereicht, 05/2013 verteidigt, Ilmenau/ Thüringen
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland -
Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells"
www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf
ISBN 978-3-86360-062-4
petty news > Anna Terschüren: "Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig." [~17min]
https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA
fernsehkritik-tv > Anna Terschüren [~35min]
http://fernsehkritik.tv/folge-116/Start/
In Frankreich scheint man nach Auskunft von Bekannten auf der Steuererklärung ankreuzen zu können, ob man ein Fernsehgerät besitzt, oder nicht...
Einen
"Charme" könnte eine Steuerfinanzierung zumindest im Vergleich mit der momentanen Finanzierung haben:
Die damit einhergehenden
Offenlegungspflichten - und der automatische Ausschluss
geldwäscheähnlicher Beteiligungsstrukturen und sittenwidriger Intendantengehälter und Millionengagen.Wie
staatlich verwoben der ö.r. Rundfunk allerdings selbst bei der vorgeblich "staatsfernen" Finanzierung mittels sog. "Rundfunkbeitrag" (ehem. "Rundfunkgebühren") war und ist, lässt erahnen, wie "staatsfern" er bei einer wie auch immer gearteten Steuerfinanzierung (selbst nach dem Kirchensteuer-Modell) wäre.
Zeitgemäß wäre eine
Finanzierung nach Nutzungsumfang = freiwilliges(!) Pay-TV, pay-per-view, Micropayments oder eine Vielzahl anderer, wirklich unabhängiger spenden-, stiftungs- oder genossenschaftsbasierter Finanzierungsmodelle.
o.g. Gutachten finden sich hier fein säuberlich aufgelistet unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag? [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280