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Autor Thema: Ankauf von Adressdaten  (Gelesen 1115 mal)

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Ankauf von Adressdaten
Autor: 23. Juni 2014, 12:08
Laut RbStV dürfen die LRA's bis 31.12.2014 keine Adressdaten privater Personen ankaufen. Doch was passiert nach dem 31.12.2014?

Was heißt das für uns im genauen? Was wollen die mit gekauften Adressdaten, wenn die sowieso die Daten von den Einwohnermeldeämtern kriegen?

Zählt die "Postreferenz-Datei" auch zu den "zu kaufenden Adressdaten"?


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