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Autor Thema: 2 Beitragsbescheide - wie vorgehen?  (Gelesen 3842 mal)

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2 Beitragsbescheide - wie vorgehen?
Autor: 18. Juni 2014, 13:09
Hallo zusammen!

Person A hat jetzt seinen ersten Gebührenbescheid der GEZ erhalten und möchte natürlich Widerspruch einlegen!
Jetzt hat A eine wichtige Frage zum Vorgehen: A wohnt seit Erhalt der GEZ Rechnungen mit seinem Freund zusammen. Da es ein Mehrfamilienhaus ist, haben wir natürlich beide Rechnungen erhalten bis hin zur Zwangsanmeldung. Jetzt haben wir auch beide jeweils unseren ersten Gebührenbescheid über 270 Euro erhalten. Dennoch muss ja nur einer von uns zahlen. Kann ich in meinem Widerspruch auf ihn verweisen, sodass er dann die Klage einreicht? Wie verhält es sich insgesamt, muss A, falls das schief geht, das Geld zurückzahlen? Wir haben bisher nie auf die Briefe reagiert, aber man kann uns ja auch nicht nachweisen, dass wir sie erhalten haben. A hat jetzt Angst bekommen, dass wir im Zweifel sogar beide zahlen müssen, da A der Zwangsanmeldung nicht widersprochen hat und eine rückwirkende Abmeldung ja nicht möglich wäre.

Danke für eure Hilfe!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2014, 16:08 von Uwe«

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Re: 2 Beitragsbescheide - wie vorgehen?
#1: 20. Juni 2014, 01:24
Nur eine Beitragsnummer pro Wohnung, egal ob gezahlt oder geklagt wird. Die zweite Person kann sich auf die Beitragsnummer der ersten Person anmelden und ist raus. Wenn eine Klage verloren wird, muss natürlich gezahlt werden, aber wenn sich Person A und B hier informieren, dürfte nichts schiefgehen.


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b
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Re: 2 Beitragsbescheide - wie vorgehen?
#2: 20. Juni 2014, 13:26
zur Antwort von Roggi..
mit gesunden Menschenverstand würde man dies annehmen. Die Realität sieht leider anders aus. Aktuell haben viele WGs dieses Problem. Teilweise wird der Beitrag (für eine Wohnung) gezahlt. Wenn sich die anderen Bewohner aber nicht rechtzeitig abmelde,n kassiert der Beitragsservice doppelt... So zumindest deren Vorgehensweise.

Das würde bedeuten, dass ihr beide 270€ nachzahlt, da sich keiner von euch abgemeldet hat...

Warum wird das so kommen?
Man kann sich weder rückwirkend abmelden, noch rückwirkend befreien lassen.
Ein sonderfall ist es wohl dann, wenn ihr bereits die Rundfunkgebühr gezahlt habt und durch die Umstellung entlastet werdet (da jetzt nur noch eine person zahlen muss). Dann habt ihr bis Ende 2014 rechtlichen Anspruch auf Erstattung der zuviel bezahlten Beiträge. Dies funktioniert aber scheinbar nicht, wenn man zu "Rundfunkgebühren" Zeiten noch nicht angemeldet war.

der Beschriebene Fall kommt aktuell sehr häufig vor. Die Bewoher, von WGs werden massenhaft doppelt zur Kasse gebeten, weil sie es versäumt haben sich abzumelden.

Aktuell ist mir noch kein Fall bekannt bei denen auch Familien betroffen sind. Hier erkennt der Beitragsservice wohl, dass es um den selben Beitrag geht. Das würde wohl eine zu hohe Welle ind er Bevölkerung auslösen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass sich zusammenlebende Famileien (Vater,Mutter,Sohn) , für die vorher einmal Gebühr (Vater bezahlt) gezahlt wurde, jetzt alle beim Beitragsservice anmelden um sich sich dann befreien zu lassen (fristgerecht zum 01/2013). Weil Rückwirkend geht ja nicht.

Wenn sich jemand erfolgreich gegen die rückwirkende Abmeldung gewährt hat, bitte melden! Hätte großes Interesse..

viele gürße


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Re: 2 Beitragsbescheide - wie vorgehen?
#3: 20. Juni 2014, 17:15
Der BS kann ja versuchen, doppelte Beiträge für eine Wohnung zu fordern, aber er wird diese Forderung nicht durchsetzen können, weil es ganz eindeutig festgelegt ist, dass nur ein einziger Beitrag pro Wohnung geschuldet wird. Auch wenn sich Mitbewohner zu spät abmelden, ist es keine legitime Forderung an diese Mitbewohner. Wer trotzdem bezahlte, muss das Geld zurückfordern. Wenn der BS Kenntnis von der Doppelzahlung erhält, ist er gesetzlich verpflichtet, das Geld zurückzugeben. BS verschickt Zwangsanmeldungen und Beitragsbescheide an jeden möglichen Beitragsschuldner, dabei werden auch viele falsche Forderungen gestellt und davon wiederum werden einige bezahlt, obwohl es nicht nötig ist, aus Angst oder Unwissenheit der Leute. BS kann nicht wissen, wer zusammenwohnt, wenn man es nicht mitteilt, schon aus diesem Grunde hat es den Anschein einer Nötigung, wenn die Leute zwangsangemeldet werden.


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Re: 2 Beitragsbescheide - wie vorgehen?
#4: 21. Juni 2014, 14:40
Rückwirkende Abmeldung sollte denke kein Problem sein, wenn es sich um eine Wohnung handelt. Der BS kann nicht für eine Wohnung doppelt Geld verlangen, An- Abmeldung hin oder her.

Ich hatte mich freiwillig zum 1.1.2013 angemeldet und nach Widerspruch Ende 2013 wurde mein Konto rückwirkend zum 31.12.2012 abgemeldet und auf 0 gesetzt.

Wichtig ist aber, dass die nicht "zahlende" Person Widerspruch auf den Bescheid einlegt, da für die Wohnung schon bezahlt wird bzw. man nicht zuständig ist. Mit Verweis auf die andere Beitragsnummer oder, dass man kein Mieter der Wohnung ist, sollte das funktionieren. Die "zahlende" Person legt Widerspruch nach den ganzen Gründen hier im Forum sein.

Wenn ein Bescheid ignoriert wird, dann wird man wenig gegen eine doppelte Zahlung einwenden können.


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Re: 2 Beitragsbescheide - wie vorgehen?
#5: 23. Juni 2014, 22:36
Und reicht für die 2 Bescheide jetzt 1 Widerspruch oder sollten diese jeweils getrennt in jeweils einem Brief widersprochen werden?


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Re: 2 Beitragsbescheide - wie vorgehen?
#6: 23. Juni 2014, 22:40
Ein Bescheid kann nur von der Person widersprochen werden, welche auf dem Bescheid steht. Bei 2 Bescheiden mit 2 Personen also 2 Widersprüche.


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Re: 2 Beitragsbescheide - wie vorgehen?
#7: 23. Juni 2014, 23:24
Das ist klar.. aber ein Brief oder zwei Briefe? Ein Brief würde ja verdeutlichen dass die Personen wirklich in einem Haushalt wohnen..


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