Einmal angenommen ein frei erfundener Herr Müller hat ein Schreiben vom Petitionsausschuss eines Landtags erhalten. Das Schreiben ist von Frau Maier, der Vorsitzenden des Petitionsauschusses unterschrieben worden.
Herr Müller möchte nun einen offenen Brief an Frau Maier, der Vorsitzenden des Petitionsausschusses schreiben. Darf er den Namen von Frau Maier öffentlich im Internet nennen? Frau Maier ist Abgeordnete des Landtags und Politikerin einer in vielen Parlamenten vertretenen Partei.
Herr Müller ist der Ansicht, dass er Frau Maier öffentlich nennen darf und hierbei keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Genauso darf er das Schreiben des Petitionsauschusses so veröffentlichen, dass der Name von Frau Maier sichtbar ist.
Wie seht ihr diesen hypothetischen Fall?