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Autor Thema: Widerspruch durch Teilnehmerwechsel begründen?  (Gelesen 1032 mal)

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Hallihallo!

Person A lebt mit seiner Freundin (Person B im weiteren genannt) zusammen in einer Wohnung.

Der BS fing bei Person B mit Bettelbriefen an und schickte diese dann immer im Wechsel. Demnach war Person B auch zuerst dran mit der Zwangsanmeldung und nun mit dem Beitragsbescheid.
Person A hat ein erhöhtes Interesse an dem Klageweg allerdings möchte Person A nicht Person B mit dem BSquatsch nicht belasten.

Nun hat sich Person A nach eintrudeln des Beitragsbescheides auf der Webseite des BS angemeldet und muss zeitnah für Person B einen Widerspruch anfertigen.
Begründung für die Nichtzahlung sollte die Anmeldung und vermeindliche Zahlungswilligkeit von Person A sein um so das ganze Verfahren auf Person A umzumünzen und Person B da raus zu halten.

Ist diese Vorgehensweise sinnvoll bzw. wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten ein? Gibt es eventuell ähnliche Erfahrungen?

Mfg Person A :P


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Da nur eine einzige Beitragsnummer pro Wohnung nötig ist, kann eine Person sich auf die Beitragsnummer der anderen Person anmelden und ist raus. Das kann durch einen Widerspruch geschehen, dem die Beitragsnummer beigefügt ist.


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