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Autor Thema: Szenario von nicht gezahlten Beiträgen und Umzug  (Gelesen 1972 mal)

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Hallo. Folgendes Szenario:

Person A hat bisher keinerlei Tributzahlungen an die GEZ oder ARD ZDF Deutschland Radio gezahlt und nie auf ein Schreiben reagiert. Seien es Bitten zur Zahlung, Aufforderungen oder sonstige Schreiben gewesen.
Person A hat bis zum 1.5.14 an Wohnort X gewohnt (Mietwohnung) und war dort auch gemeldet. Sämtliche Anschreiben gingen bisher an diese Adresse. Diese Schreiben waren aber immer nur Bitten zur Zahlung und Aufforderungen zur Anmeldung.
Person A wohnt nun seit dem 1.5.14 an Wohnort Y mit Person B zusammen. (Ebenfalls Mietwohnung) Person B zahlt seit Jahren oben genannte Tributzahlungen an die GEZ.

Person A erhielt nun an seine neue Adresse (Wohnort Y) einen Gebühren-/Beitragsbescheid welcher besagt dass ein, ohne die Zustimmung von Person A eingerichtetes, Beitragskonto einen offenen Betrag von 331,64€ aufweist. Dieser setzt sich zusammen aus einem rückständigen Beitrag von 269,70€ für den Zeitraum 01.01.2013 - 31.03.2014 und zusätzlich 8 € "Kosten" (Diese Kosten werden weiter unten in besagtem Schreiben als "Säumniszuschlag" aufgeführt) weiterhin sind für den Zeitraum von 04.2014 - 06.2014 53,94€ fällig.

Wenn Person A nun weiterhin keinerlei Zahlungen entrichten möchte da er diese Zahlungen als Gesetzeswiedrig ansieht wie sollte er vorgehen?

Wenn man nun die Gültigkeit dieser Zahlungen anerkennen möchte ist Person A ja zumindest für den Zeitraum ab Mai 2014 nicht mehr Zahlungspflichtig da für die Wohnung in der Person A wohnt ja bereits ein Beitrag bezahlt wird (von Person B)

Ebenso stellt sich mir die Frage der Gültigkeit dieser Forderung in oben genanntem Szenario da ein Säumniszuschlag erhoben wurde obwohl dies der erste Gebühren-/Beitragsbescheid ist der vorliegt und desweiteren keinerlei Anmeldung von Person A erfolgte und der Beitragsservice über keine Unterschrift oder sonstige Einwilligung verfügt um im Namen von Person A ein Konto zu erstellen.
Auch ist verwunderlich wie der Beitragsservice an die neue Adresse von Person A gekommen ist. Da Person A einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post hat wäre Ihm ein Schreiben adressiert an die alte Adresse aufgefallen. Bekommt der Beitragsservice also bei einer Ummeldung automatisch Meldung vom Amt?

Danke schon einmal vorab für sachdienliche Antworten zu oben genanntem fiktiven Szenario


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Der BS bekommt den Umzug vom Einwohnermeldeamt mitgeteilt, alte Adresse, neue Adresse. Man kann nun schreiben, dass seit 01.05.14 an der Adresse Y Person B den Beitrag zahlt, Beitragsnummer mit angeben. Die Forderung für die alte Adresse abstreiten, war jemand anders, der dort wohnte, kennt man nicht und keine Ahnung wieso usw.
Auch wenn es vor Gericht landet, hat BS schlechte Karten, das Gesetz gibt es nicht her.
Man muss zur vergangenen Wohnung keine Angaben machen. Das sollte irgendwie auszunutzen sein.


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