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Autor Thema: Beitragsbescheid inkl. Nachzahlungsaufforderung & 8€ Gebühr - aber was tun ?  (Gelesen 4198 mal)

s
  • Beiträge: 7
Hallo Zusammen,

Es wäre super, wenn sich hier der Ein oder Andere zu Wort melden würde :) danke vorab.

Folgendermaßen sieht es aus:

Person A hat bisher immer alle Briefe ignoriert u.a. auch in der alten Wohnung.

Seit 01.01.2014 sind Person A und Person B zusammengezogen in eine komplett neue Wohnung.Person B hat in Ihrer alten Wohnung GEZ bezahlt...
In unserer neuen, aktuellen Wohnung kamen auch schon diverse Briefe an - die normalen "Bitte zahlen Sie" Briefe an A+B .  Diese wurden brav ignoriert.

Heute kam dann aber ein anderer Brief an Person A:

///

Sehr geehrter Herr X

bisher haben Sie die Rundfunkbeiträge regelmäßig gezahlt (HABE ICH NIE) Sicherlich haben Sie nur übersehen, dass für die Zeit von 01.12.2013 bis 28.02.2014 (wieso Dezember 13? Wohnen erst seit dem 01.01.14 hier) Rundfunkbeiträge zu zahlen waren.

Für den Zeitraum von 01.12.2013 bis 28.02.2014 wird für Ihre Wohnung der Beitrag von 61,94€, bestehend aus 53,94 Rundfunkbeiträgen und 8€ Kosten festgesetzt (alleine schon das Wort "Kosten", ein Witz... habe aber erfahren, dass es dieser Säumniszuschlag sein soll)

Beachten Sie bitte die Termine, zu denen die Rundfunkbeiträge fällig werden: 15.01., 15.04., 15.07., 15.10. Bis zum Ausgleich des Gesamtbeitrags erhalten Sie zu den Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderungen. Die fälligen RUndfunkbeiträge werden Ihnen mit dem jeweiligen Beitragsbescheid mitgeteilt. Mit jedem Bescheid wird ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens 8€ erhoben.

Zu Ihrer Information: Unabhängig von dem festgesetzten Beitrag weist das Beitragskonto einschließlich 05.2014 einen offenen Betrag von 115,88€ auf. Dieser Gesamtbetrag enthält auch die fälligen Beiträge von 53,94€ für 03.2014 bis 04.2014.

Bitte zahlen Sie umgehend den Gesamtbetrag von 115,88. Vielen Dank.

MFG
Westdeutscher Rundfunk Köln.

////

Jetzt die Frage:

Was soll A tun? :)
- nichts machen?
- rückwirkend zahlen? wenn Ja inkl. der 8€?
- Soll Person B zahlen nach der nächsten Aufforderung? Sie war ja schon mal gemeldet, A nicht.


Ich danke schon mal für alle Antworten.

Gruß

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2014, 18:35 von Uwe«

  • Beiträge: 3.237
Bei solchen Formfehlern kann man getrost verweigern, irgendetwas zu antworten, bis ein Beitragsbescheid kommt. Gegen den kann Person A widersprechen, ohne Begründung. Wenn ein Widerspruchsbescheid kommt, kann man dagegen klagen.
BS würde alles verdrehen bis es passt, wenn man denen antwortet, aber ein Verwaltungsgericht macht kurzen Prozess. Falsche Daten, Formfehler, keine Zahlungspflicht, BS trägt die Kosten des Verfahrens. Möglicherweise stellen die einen neuen korrigierten Beitragsbescheid danach aus, den wird man wohl zahlen müssen. Ohne Säumniszuschlag, denn den haben die verbockt.


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Danke schon mal für die Antwort.

Ich fasse mal kurz zusammen:

jetzt erstmal alles ignorieren und warten bis der Beitragsbescheid kommt? Person A dachte aber das hier wäre bereits der Beitragsbescheid?

nach dem Beitragsbescheid dann widersprechen und nach deren Widerspruchsbescheid muss Person A klagen?
Aber dann kommen doch trotzdem Kosten auf Person A zu oder? Anwalt bzw. Rechtsschutz oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2014, 17:45 von seppl«

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Für den Zeitraum von 01.12.2013 bis 28.02.2014 wird für Ihre Wohnung der Beitrag von 61,94€, bestehend aus 53,94 Rundfunkbeiträgen und 8€ Kosten festgesetzt
[...]
Zu Ihrer Information: Unabhängig von dem festgesetzten Beitrag weist das Beitragskonto einschließlich 05.2014 einen offenen Betrag von 115,88€ auf. Dieser Gesamtbetrag enthält auch die fälligen Beiträge von 53,94€ für 03.2014 bis 04.2014.

MFG
Westdeutscher Rundfunk Köln.

Rot markiert die Indizien, die dafür sprechen, dass es sich bei diesem fiktiven Fall tatsächlich um einen offiziellen, rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEID handeln dürfte - in diesem Falle dann wohl auch mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite und somit analog diesen Beispielen (Optik z.T. etwas abweichend)

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html


jetzt erstmal alles ignorieren und warten bis der Beitragsbescheid kommt?
Person A dachte aber das hier wäre bereits der Beitragsbescheid?
Nein, dies nicht mehr ignorieren. Bescheid = reagieren ;)

nach dem Beitragsbescheid dann widersprechen und nach deren Widerspruchsbescheid muss Person A klagen?
ja - Beispiel z.B. unter
Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Aber dann kommen doch trotzdem Kosten auf Person A zu oder? Anwalt bzw. Rechtsschutz oder?
1. Instanz kein Anwalt nötig. Schriftliches Verfahren auf Antrag möglich - vermeidet unnötige Kosten der Gegenseite (Anfahrt, etc.)
Gerichtskostenvorschuss in fiktiven Fällen wie diesem üblicherweise 105€.

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html

Alles weitere wird sich dann finden müssen.

Zwischenzeitlich bitte gut einlesen.
Eine erweiterte Info-/ Linksammlung findet sich unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Durchhalten! Dranbleiben! Weitermachen! ;) :D


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Person A denkt sich jetzt aber doch "lieber zahlen". Weil auf widersprechen, klagen, anwalt, etc. hat Person A wenig Lust.

Jetzt ist nur die Frage nach der Vorgehensweise.

Wie gesagt wohnt Person A mit Person B erst seit 01.01.2014 in der neuen Wohnung.
Der Beitragsbescheid spricht aber vom 01.12.2013.
Wie geht man da jetzt vor? Anrufen und den "Fehler" aufdecken? Einen Brief schreiben ?eiden

MUSS ich dann auch rückwirkend zahlen? Oder kann ich einfach ab jetzt zahlen?
Oder soll ich einfach den Betrag von 2 x 53,94 für die ersten beiden Quartale zahlen?




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Ob Person A am Ende klagen wird, weiß nur Person A - und vielleicht nicht einmal diese - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem jetzigen, offensichtlich noch ausbaubaren Wissensstand ;)

Wenn Person A mit dem ganzen Konstrukt nicht einverstanden ist, weil es ihre und unser aller  essenziellen Grundrechte massiv verletzt, dann sollte Person A wenigstens die Möglichkeit des
Widerspruchs incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
nutzen und dann in Ruhe den WiderspruchsBESCHEID abwarten.

Es besteht jetzt jedenfalls immer noch kein akuter Zahlungszwang - selbst bei
"Ankündigung der Zangsvollstreckung" kann Person A sich noch entscheiden...

Bis dahin sollte sich Person A wie gesagt gut einlesen...
...und vielleicht auch noch etwas Mut und Zuversicht anlesen ;)

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Aber was hat Person A davon jetzt zu widersprechen? Gezahlt werden muss doch trotzdem oder nicht? Es wird doch nur hinausgezögert... oder muss man etwa nicht rückwirkend zahlen?

Was Person A gerade noch durch den Kopf geistert ist, dass Person B auch solche Briefe bekommen hat, diese aber immer schön weggeworfen wurden... und es könnte sein, dass unter diesen Briefen ebenfalls schon ein Beitragsbescheid dabei war...

Jetzt bekommt Person A etwas Angst, und denkt sich "zahl lieber" bevor was passiert.

Und ja, Person A hat noch einen begrenzten Wissensstand, was dieses Thema angeht :)


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Was Person A eigentlich noch gerne konkret wissen würde:

Wie zahlt Person A jetzt am besten und einfachsten? Und welchen Betrag?

und wie kann Person B befreit werden?

Kann man das telefonisch klären? Oder sollte man es schriftlich machen?

Der Bescheid von Person A ist vom 01.06.2014.

Danke schon mal



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Solche Probleme kommen davon, wenn man immer alles "brav ignoriert".

Wenn B bis zum Umzug die Gebühren gezahlt hat, hätte sie sich zum 1.1.14 beim BS ummelden müssen. Dann wären ihre Zahlungen auf die neue Wohnung angerechnet worden und A hätte sich jeglichen Forderungen unter Verweis auf B entledigen können.

Ohne Rückmeldung werden Zahlungen von B (oder Mahnungen wegen Nichtzahlung) weiter der alten Wohnung zugerechnet. So kann es passieren, dass doppelt bezahlt werden muss.


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sorry, muss da noch nen paar Infos nachlegen.

Person B hat sich bei der GEZ damals brav abgemeldet, und ist dann wieder ins Elternhaus gezogen. Dort musste Person B dann natürlich nichts zahlen, da schon gezahlt wurde.

Also ist es quasi jetzt so, das weder Person A noch Person B angemeldet sind.

Wie sollen die beiden Personen nun am besten vorgehen ?


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niemand nen Tipp wie Person A bzw. Person B jetzt am besten und schnellsten vorgehen ?


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