Es gibt da einen ganz gravierenden Mangel im Rfstv, da eben die Wohung ein unbekanntes Objekt ist.
Weder der BS noch die Meldeaemter wissen, er wie wo in welcher Wohung wohnt.
Der BS schreibt auf Verdacht einfach mal alle gemeldeten Personen an, und da er nach seinen sogenannten "Mailings" - bei uns im Forum Bettelbriefe genannt, einfach ein Beitragskonto auf den Namen der entsprechenden Person eroeffnet ("Bestaetigung der Anmeldung") ist davon auszugehen, das zahlreiche BEitraege mehrfach gezahlt werden.
Man stelle sich mal 3 polnische Arbeiter vor, die hier gemeldet sind, weil sie bei einer Firma arbeiten und sich eine Wohung teilen. Die wollen ja nur ihrer Ruhe haben und keinen Aerger machen, wenn die eine Rechung kriegen und die sieht offiziell aus, zahlen die einfach.
Die Mehreinahmen nach der Umstellung auf den Beitrag resultieren nicht zuletzt darauf, das der BS einfach jeden anmeldet und mit Sicherheit fuer zahlreiche Wohungen mehrfach kassiert.
Findige Menschen koennten dahingehend aber den Spiess umdrehen, und in ihrem Mietshaus unter einer Beitragsnummer agieren, da der BS eben nicht weiss, wieviele Wohungen unter der Adresse 123 ueberhaupt existieren.
Die Sache ist ein super Beispiel,weshalb die Bezugsgroesse Wohnung fuer den Rundfunkbeitrag und die Typisierung total unsinnig ist.
Ich kenne eine Person A, die eine ausfuehrliche Begrueundung dazu in ihrer Klage verwendet hat.