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Autor Thema: Beitragsbescheid-Widerspruch- dann Ratenzahlung  (Gelesen 3292 mal)

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Hallo,
Person x hat immer schöne Zettel vom BS bekommen die er auch schön ignoriert hat. Jetzt kam ein Beitragsbescheid mit offenen Forderungen seit 1.2013 ca. 330Euro. Person x will erstmal Widerspruch einlegen um Zeit zu gewinnen aber nicht klagen sondern eventuell Ratenzahlung machen.

Person x ist sehr arm. Das heißt er bekommt ca. 640 Alg1 plus 40 Wohngeld (Miete und alles muss selber bezahlt werden) und hat sonst auch noch andere Schulden, sodas er schon kaum so mit dem Geld leben kann.

Person x wurde Anfang des Jahres zwangsangemeldet.

Macht das Sinn?  also Widerspruch und dann Ratenzahlung (Ratenzahlung höchstens 10/Monat)

Danke


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Widerspruch ist schonmal gut, zusätzlich wäre ein P-Konto zu empfehlen (Konto, das bis zu einem Freibetrag von ca. 1000 Euro/Monat Pfändungssicher ist). Einfach Forum nach Beiträgen zum Thema P-Konto absuchen.


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Pfänden lassen wollte A eigentlich nicht, da sein Dispo auch ausgereizt ist. Wenn A P-Konto macht, ist ja dann sein Dispo weg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2014, 14:15 von Uwe«

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Die Frage ist also:

Soll Person A,
erst Widerspruch, dann Ratenzahlung? oder gleich Ratenzahlung?


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Wie hoch ist denn die Miete?
Monatliche Einkünfte von 680 Euro könnten schon unter ALG-II-Niveau sein. Dann hätte A Anspruch auf ergänzendes ALG II
und könnte sich mit dem Bescheid befreien lassen.


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Miete ist 249 warm. Auf dem Alg2 Amt war die betroffene Person schon im November.
Angeblich bekommt die Person ca. 30Euro zuviel um ergänzendes ALG2 zu beantragen.


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Kann er Zeit gewinnen wenn er erst noch einen Wiederspruch schreibt oder soll er lieber gleich wegen Ratenzahlung Kontakt aufnehmen?


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Angeblich bekommt die Person ca. 30Euro zuviel um ergänzendes ALG2 zu beantragen.

30 Euro ist allerdings blöd. Bei unter 17 Euro zuviel wäre das ein offizieller Befreiungsgrund.

Man könnte trotzdem mal auf Härtefall plädieren, schließlich könnte bei dem geringen Einkommen eh nichts gepfändet werden.


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Person x wird erst mal einen Widerspruch schreiben. Sollt er das mit der Härtefallregelung bzw. Geringverdiener etc. gleich mit in den Widerspruch schreiben oder sollte er warten bis er den Widerspruchbescheid, der warscheinlich negativ ausfallen wird, bekommt und dann Antrag auf Härtefall stellen?


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Den erfolgversprechendsten Ansatz würde ich schon in den Widerspruch mit aufnehmen.


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