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Autor Thema: andere Adresse mit gültigem Beitragskonto angeben  (Gelesen 10150 mal)

a
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Hallo zusammen,

Herr Mustermann ist in der Musterstraße gemeldet und wohnt dort auch seit 10 Jahren. Nun fängt der Beitragsservice an, ihn zu nerven und droht im zweiten Brief nun mit Zwangsanmeldung zum 1. Januar 2013. Darauf hat Herr Mustermann natürlich keine Lust, weiß aber, dass das weitere Ignorieren zur Zahlungsaufforderung und letztendlich zum Bescheid führt und da wohl nur mit einer Klage gegen angegangen werden kann.

Was passiert aber nun, wenn Herr Mustermann einfach antwortet, aber als gültige Adresse die der Eltern in der Beispielstraße und deren Beitragskonto angibt? Akzeptiert der Beitragsservice dies einfach und lässt Herrn Mustermann zukünftig in Ruhe oder werden irgendwelche Nachweise verlangt? Eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes gibt es natürlich nicht.


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Herr X hat das mal so ausprobiert.

Nach gut 6 Wochen kam dann ein Brief, in dem sich der BS für die Rückmeldung bedankt. Aber gleichzeitig wird bemängelt, dass das genannte Beitragskonto nicht zu der Wohnung gehört, für die X angeschrieben wurde. X wurde aufgefordert, innerhalb eines Monats zu antworten, sonst werde er zwangsangemeldet.

Darauf hat X nicht mehr reagiert und gute zwei Monate nichts gehört. Jetzt ist er gespannt, ob und wann die Zwangsanmeldung kommt.


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Was soll denn diese Nachfrage vom BS? Natürlich passt das Konto nicht zur angeschriebenen Adresse (hier Musterstraße)- die Adresskorrektur (hier Beispielstraße) hat man dem BS ja mitgeteilt.

Möchte der BS eigentlich immer eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt sehen, wenn man sich zu einer schon zahlenden Adresse ummeldet?

Wie sähe es hier aus, wenn man zum Einwohnermeldeamt geht, sich auf eine zahlende Adresse ummeldet, dem BS die Bestätigung schickt und sich eine Woche später wieder zurück zur alten/eigentlichen Adresse ummeldet (mit Eigentumswohnungen/-häusern müsste dies doch problemlos möglich sein)?


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Offensichtlich wird der BS bei Ummeldungen besonders hellhörig, einige Berichte hier lassen erkennen, dass kurz nach einem Umzug die Zwangsanmeldung kam.


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Was soll denn diese Nachfrage vom BS? Natürlich passt das Konto nicht zur angeschriebenen Adresse (hier Musterstraße)- die Adresskorrektur (hier Beispielstraße) hat man dem BS ja mitgeteilt.


Offenbar ist das Ankreuzfeld zur Adresskorrektur nur für solche Fälle gedacht, wo es sich um einen bloßen Schreibfehler handelt.
Eine Mitteilung der Form "ich wohne gar nicht da, wo ich amtlich gemeldet bin" scheint auf diese Weise nicht akzeptiert zu werden. Jedenfalls nicht solange sie nicht für jede Wohnung an dieser Adresse einen Zahler ausfindig gemacht haben.

Aber vielleicht ist diese Nachfrage auch nur ein Schuss ins Blaue, um evtl. doch noch eine Rückmeldung für die ursprüngliche Adresse zu bekommen.


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Zahlencode im Adressfeld
#5: 25. Juni 2014, 18:48
Herr X hat nach 3 Monaten einen weiteren Brief bekommen.
Da er ja nicht an der angeschriebenen Adresse wohnt, schickte ein Bewohner den Brief mit Verweis auf die andere Adresse zurück.

Darum weiß niemand, was in diesem Brief tatsächlich stand. Vor dem Rücksenden wurde allerdings notiert, welche Ziffernkombination im Adressfeld stand. Kann man aus diesen Zahlen auf den Inhalt schließen? Bei den ersten Bettelbriefen ging das.

Am Ende dieser Zahlenreihe befindet sich eine 9-stellige Zahl. (Beim vorigen Brief war da eine 10-stellige, die auch das Aktenzeichen des Schreibens war.) Ist das vielleicht die zugewiesene Teilnehmernummer?


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Re: Zahlencode im Adressfeld
#6: 25. Juni 2014, 21:47
Am Ende dieser Zahlenreihe befindet sich eine 9-stellige Zahl. (Beim vorigen Brief war da eine 10-stellige, die auch das Aktenzeichen des Schreibens war.) Ist das vielleicht die zugewiesene Teilnehmernummer?
Wie u.a. in der Dokumentation von Olaf Kretschmann unter
www.rundfunkbeitrag.blogspot.de
sehr anschaulich nachzuvollziehen, deutet eine 9-stellige Ziffernkombination im Adressfenster auf die zugewiesene Beitragsnummer hin.

Anm.: Datenschutzrechtlich skandalös, wie ich finde - bei allen Schreiben von ARD-ZDF-GEZ - für jedermann einseh- und missbrauchbar. Das habe ich noch nirgendwo erlebt, dass "Kunden-/ Kontonummern" direkt gemeinsam mit Adressangabe vollkommen ungeschützt sichtbar sind... bei mir und auch bei allen anderen.


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Re: Zahlencode im Adressfeld
#7: 25. Juni 2014, 22:29

Wie u.a. in der Dokumentation von Olaf Kretschmann unter
www.rundfunkbeitrag.blogspot.de
sehr anschaulich nachzuvollziehen, deutet eine 9-stellige Ziffernkombination im Adressfenster auf die zugewiesene Beitragsnummer hin.
Danke. Die Seite hatte ich schon mal besucht, aber nicht mehr wiedergefunden.

Zitat
Anm.: Datenschutzrechtlich skandalös, wie ich finde - bei allen Schreiben von ARD-ZDF-GEZ - für jedermann einseh- und missbrauchbar. Das habe ich noch nirgendwo erlebt, dass "Kunden-/ Kontonummern" direkt gemeinsam mit Adressangabe vollkommen ungeschützt sichtbar sind... bei mir und auch bei allen anderen.

Das eröffnet doch spannende Möglichkeiten für Menschen, die unbemerkt aufs Ticket des Nachbarn fahren wollen.


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Re: Zahlencode im Adressfeld
#8: 26. Juni 2014, 00:54
[...]deutet eine 9-stellige Ziffernkombination im Adressfenster auf die zugewiesene Beitragsnummer hin.
Danke. Die Seite hatte ich schon mal besucht, aber nicht mehr wiedergefunden.
Ergänzung:
BeitragsBESCHEIDE = erkennbar an Datum-Zeichenkombination "GTTMMJJJJ" im Sichtfenster des Umschlags

Beachte:
- gleicher unscheinbarer Umschlag wie für die ZahlungsAUFFORDERUNG und die ZahlungsERINNERUNG u.ä. Schreiben, jedoch:
"Gebühren-/BeitragsBESCHEID" = erkennbar an Zeichenkombination "G01062013" im Sichtfenster des Umschlags ;)
- Bescheid erstellende "Behörde" = "Landesrundfunkanstalt" nicht erkennbar (Vertuschung?!?)
- ebenfalls höchst bedenklich: "Beitragsnummer" im Sichtfenster für jedermann sichtbar [hier geschwärzt]! (Datenschutz?!? Missbrauchrisiko!)



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Re: Zahlencode im Adressfeld
#9: 25. Juli 2014, 17:08
Herr X hat nach 3 Monaten einen weiteren Brief bekommen.
Da er ja nicht an der angeschriebenen Adresse wohnt, schickte ein Bewohner den Brief mit Verweis auf die andere Adresse zurück.

Anhand des Adressfensters hat sich ergeben, dass es sich bei diesem Brief um die Zwangsanmeldung handelte.

Wie lange dauert es normalerweise von dieser bis zum nächsten Brief (offenbar "Zahlung der Beiträge")? Herr X hat nämlich schon einen Monat lang weder an die angeschriebene noch an die dem BS mitgeteilte Adresse weitere Post erhalten.
Ob der zurückgeschickte Brief wohl tatsächlich zum Verzicht auf weitere Belästigungen geführt hat?


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so war das bei den Rundfunkgebühren:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,794.msg4656.html#msg4656
Zitat
PS: Für die Leute, die überlegen, die GEZ-Post ungeöffnet "zurück an den Absender" zu schicken: Im Sichtfenster oberhalb der Adresse steht ne Nummer (bei Zahlungsaufforderungen auch die Teilnehmernummer / bei Bescheiden auch das Datum des Bescheids).
Ich glaub die sind immer gleich. Ich werf mal einfach folgendes in den Raum:
315 = Bescheid
0300 = Zahlungserinnerung
0215 = Zahlungsaufforderung (1teilig = 1 Blatt)
0205 = Zahlungsaufforderung (1xZahlungsaufforderung + 1xÜberweisungsträger)
0120 = Anmeldebestätigung
0130 = Abmeldebestätigung (keinesfalls aus der Hand geben)
Kann es sein, dass sich daran nichts geändert hat? Einiges ist auf www.gez-abschaffen.de recht gut dokumentiert ...
Zuerst kommen die Info-Schreiben ... neuerdings mit 10stelligem Aktenzeichen?!
danach 120 eine Anmeldebestätigung (Neusprech Direktanmeldung)
danach 205 bzw. 215 Zahlungsaufforderung
danach 300 Zahlungserinnerung
danach Bescheid  G 315 mit Datum (TTMMJJ)?
zum Schluss Vollstreckung nach dem 3ten oder 4ten Bescheid?

Könnte bitte noch jemand die jeweils die Anzahl der Wochen dazu schreiben. Früher konnte man sich genau ausrechnen wann das nächste Schreiben kommt.
Dann hätten wir eine FAQ zur generellen Vorgehensweise des BS zusammen: Was passiert, wenn ich nichts mache?.

@ss32: Wenn 4 Monate lang kein Posteingang zu verzeichnen war, ist das aus meiner Sicht ein gutes Zeichen dafür, dass die Rücksendung tatsächlich bearbeitet wurde; wie weiß natürlich keiner.


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140: bei A kam eine Anmeldebestätigung mit dieser Nummer (war die Bestätigung der Online-Anmeldung aber mit eigenmächtig vom BS verändertem Anmeldemonat/Jahr - ca. 1 Jahr früher als online von A angegeben)
Gibt es noch jemanden mit 140?


so war das bei den Rundfunkgebühren:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,794.msg4656.html#msg4656
Zitat
PS: Für die Leute, die überlegen, die GEZ-Post ungeöffnet "zurück an den Absender" zu schicken: Im Sichtfenster oberhalb der Adresse steht ne Nummer (bei Zahlungsaufforderungen auch die Teilnehmernummer / bei Bescheiden auch das Datum des Bescheids).
Ich glaub die sind immer gleich. Ich werf mal einfach folgendes in den Raum:
315 = Bescheid
0300 = Zahlungserinnerung
0215 = Zahlungsaufforderung (1teilig = 1 Blatt)
0205 = Zahlungsaufforderung (1xZahlungsaufforderung + 1xÜberweisungsträger)
0120 = Anmeldebestätigung
0130 = Abmeldebestätigung (keinesfalls aus der Hand geben)
Kann es sein, dass sich daran nichts geändert hat? Einiges ist auf www.gez-abschaffen.de recht gut dokumentiert ...
Zuerst kommen die Info-Schreiben ... neuerdings mit 10stelligem Aktenzeichen?!
danach 120 eine Anmeldebestätigung (Neusprech Direktanmeldung)
danach 205 bzw. 215 Zahlungsaufforderung
danach 300 Zahlungserinnerung
danach Bescheid  G 315 mit Datum (TTMMJJ)?
zum Schluss Vollstreckung nach dem 3ten oder 4ten Bescheid?

Könnte bitte noch jemand die jeweils die Anzahl der Wochen dazu schreiben. Früher konnte man sich genau ausrechnen wann das nächste Schreiben kommt.
Dann hätten wir eine FAQ zur generellen Vorgehensweise des BS zusammen: Was passiert, wenn ich nichts mache?.

@ss32: Wenn 4 Monate lang kein Posteingang zu verzeichnen war, ist das aus meiner Sicht ein gutes Zeichen dafür, dass die Rücksendung tatsächlich bearbeitet wurde; wie weiß natürlich keiner.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Werden eigentlich diejenigen, die per Überweisung zahlen, noch jedes Quartal angeschrieben?
Wenn ja, haben diese Briefe dann auch die 0205/0215, oder gibt es dafür ne andere Nummer?


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Werden eigentlich diejenigen, die per Überweisung zahlen, noch jedes Quartal angeschrieben?
Wenn ja, haben diese Briefe dann auch die 0205/0215, oder gibt es dafür ne andere Nummer?
Ich kenne es so ... ist allerdings schon Jahre her.


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Werden eigentlich diejenigen, die per Überweisung zahlen, noch jedes Quartal angeschrieben?
Wenn ja, haben diese Briefe dann auch die 0205/0215, oder gibt es dafür ne andere Nummer?
Ich kenne es so ... ist allerdings schon Jahre her.

Spätestens, wenn man mal vergessen sollte, rechtzeitig zu überweisen, wird man wohl von ihnen hören.
Das sollte also die geringste Sorge sein ;) :D


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