Person A sollte auf den Beitragsbescheid warten, Widerspruch dagegen einlegen, auch gegen weitere Beitragsbescheide für folgende Quartale und warten, bis ein Widerspruchsbescheid kommt. Gegen den ist Klage einzureichen. Angst ist nicht angebracht, der aufgezeigte Weg ist nicht neu und für jeden gangbar. Person A ist erst am Anfang eines Weges, den andere schon viel weiter gegangen sind und kann gut absehen, was passiert. Eine
Zwangsanmeldung ist nichts dolles, man bekommt eine Beitragsnummer.
Eine Beitragsnummer ist nichts dolles, man bekommt ein Beitragskonto.
Ein Beitragskonto ist schlecht, denn das hat einen Rückstand.
Diesen Rückstand wollen die per Beitragsbescheid einfordern.
Der erste, der einen Beitragsbescheid bekommt, muss Widerspruch einlegen, der andere kann sich dann auf dessen Beitragsnummer anmelden, wenn er auch einen Beitragsbescheid bekommt. Somit ist der zweite dann "raus".