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Autor Thema: LRA und Co -> privatrechtlich organisierte Rundfunkgesellschaften?  (Gelesen 2527 mal)

  • Beiträge: 7.306
BVerfGE 90, 60 - 8. Rundfunkentscheidung
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090060.html

Aus Rn 2
Zitat
1. Die Rundfunkgebühr war ursprünglich eine Postgebühr. Sie wurde von der Post festgesetzt, die auch die Rundfunksendungen ausstrahlte und die privatrechtlich organisierten Rundfunkgesellschaften beherrschte.[...]

Demnach sind LRA und Co trotz des Status "Anstalt des öffentlichen Rechts" privatrechtlich organisiert?

Das erklärt dann auch, wieso sie in manchen Ländern aus dem Verwaltungsverfahrensrecht ausgeklammert worden sind, denn die Mittel des staatlichen Verwaltungsweges stehen denen damit im Grunde gar nicht zu.

Meinungen dazu?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Das erklärt dann auch, wieso sie in manchen Ländern aus dem Verwaltungsverfahrensrecht ausgeklammert worden sind, denn die Mittel des staatlichen Verwaltungsweges stehen denen damit im Grunde gar nicht zu.

@pinguin

Diese Ausklammerung der LRAn wird in den jeweiligen Landes Verwaltungsverfahrensgesetzen nicht vollzogen. Auch in den bisherigen Beschlüssen und Urteilen der VG´s wird dies unterschiedlich und nicht dem Gesetzeswortlaut entsprechend exakt ausgelegt. Die Bundesdeutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit übt diese Rechtsbeugung absichtlich aus. Wohlwissend, der Unterstützung des Justizministeriums, da die Gerichte nur als Folgebereich des Justizministeriums fungieren.

Eine fiktive Person kann immer wieder gerne auf dieses Thema verweisen, wo unmissverständlich öffentlich behauptet wird, dass die unabhängige 3. Staatsgewalt nicht existiert.

Zitat:

(…) und ich bin wirklich, das ist meine feste ÜBERZEUGUNG, die hab ich auch schon zum Festakt des Richterbundes gesagt, dass ist der einzig grundgesetzlichen Auftrag der bis heute nicht erfüllt ist, dass die „UNABHÄNGIGE JUSTIZ TATSÄCHLICH DA IST, DIE 3. STAATSGEWALT“ Wir gelten als „FOLGEBEREICH DES JUSTIZMINISTERIUMS“ (…)

Anmerkung einer fiktiven Person: >>> Diese öffentliche Aussage eines Vorsitzenden Richters sollte doch nun allen hier im Forum sehr  sehr große Kopfschmerzen bereiten. <<<

Guggst du hier: Ab Minute ca. 10:50min
Deutsche Richter im Digitalen Daten Sumpf [~13min]
Veröffentlicht am 26.07.2016
https://youtu.be/lhg2k1Pvzgg
Edit "Bürger":
Achtung - dieser Link führt zu Inhalten von ARD-ZDF-GEZ... 
   ::) ::) ::)
 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22026.msg140673.html#msg140673
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s

six2seven

Zitat Pinguin:
Die Rundfunkgebühr war ursprünglich eine Postgebühr…

Die Post hielt sich allerdings noch an den rechtsstaatlichen Ablauf,
der Kunde bekam einen Vertrag, die Möglichkeit der Kündigung war gegeben und klar definiert.
Die GEZ übernahm , der Kunde bekam keinen schriftlichen Vertrag, allerdings gab es noch die Möglichkeit der  Kündigung.
Der BS übernahm und hat sich von all dem unangenehmen Ballast befreit, Tod - Obdachlosigkeit - Altersarmut - basta, ansonsten zahlen oder Gefängnis.

Dank an unsere Angestellten in den Länderparlamenten, Ihr habt den Weg freigemacht, einem nicht rechtsfähigen, am freien Markt tätigen
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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Dank an unsere Angestellten in den Länderparlamenten, Ihr habt den Weg freigemacht, einem nicht rechtsfähigen, am freien Markt tätigen
Gebilde, ein sorgenfreies Auskommen von täglich 23 Millionen € zu garantieren, die ewige Dankbarkeit ist Euch sicher.

Soso, wir sollen uns jetzt bedanken. Und ewige Treue schwören?
Das sieht eine fiktive Persson aber ganz anders.
Diese Person weiß selbstverständlich wie diese Aussage zu verstehen ist.  ;) ;) ;)
Aber der Verstand des Grundrechtsträgers wird durch den werten nach dem BGB – Recht gegründeten „elitären Club“ >>> ARD <<< komplett vernebelt.
Die durchgeführte „Vernebelungstaktik“ für den Grundrechtsträger der BRD, welche die Landesfürsten, die dieses „perverse Beitragssystem RBStV“ (lat. pervers  = verkehrt, andersartig) als Gesetzentwurf aus dem Jahre 2010  „unterschrieben und abgesegnet“ haben, konnte durch die zahlreichen Recherchen der User dieses Forums unzweifelhaft nachgewiesen werden.

Zitat
Demnach sind LRA und Co trotz des Status "Anstalt des öffentlichen Rechts" privatrechtlich organisiert?

@pinguin

Nö,  nur die >>> ARD <<< hat diesen Anspruch.  ;)
Die LRAn haben doch selbst diesen „ARD – Club“ ohne hoheitliche Befugnis gegründet.
Deswegen kann die ARD nur „privat-rechtlich-organisiert“ sein.

Zitat:
(…) Genau besehen fehlte den Rundfunkanstalten auch seit jeher und fehlt wohl bis heute die zur Gründung einer rechtsfähigen Körperschaft erforderliche Organisationsgewalt. Denn eine generelle Ermächtigung zur Gründung öffentlich-rechtlicher Körperschaften kennt unser Verwaltungsrecht nicht; die Rundfunkanstalten hätten vielmehr zur Errichtung einer solchen Institution einer ausdrücklichen gesetzlichen oder staatsvertraglichen Ermächtigung bedurft. (…)

Anmerkung einer fiktiven Person: Und genau deshalb kann der „Club ARD“ nur nach BGB – Recht walten.

Weiterlesen:
ARD Vorsitzende 2016 Karola Wille im Grunde eine Clubpräsidentin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22223.0.html
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2017, 22:02 von Bürger«
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Zitat
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Meinungen dazu?

Ich habe mir das erweiterte Zitat durchgelesen und meine, dass hier zu kurz zitiert wurde. Mit privatrechtlich organisierte Rundfunkanstalten sind die Rundfunkanstalten als Aktiengesellschaften in der Anfangszeit des Rundfunks in den 1920er Jahre gemeint und nicht, wie es vielleicht nicht nur mein 1.Gedanke beim Lesen war, die heutigen LRA zur Zeit der Postgebühr ab 1945 bis 1968/1970.


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  • Beiträge: 7.306
Die LRA gab es doch aber bereits zu Zeiten der Postgebühr? Die wurden doch nicht erst bspw. 1970 gegründet?


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  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Richtig. Aber dein Zitat der privatrechtlich organisierten Rundfunkanstalten bezieht sich ja eben nicht auf die LRA noch zu Zeiten der Postgebühr bis 1970. Sondern es sind die Rundfunkanstalten als Aktiengesellschaften in den 1920er Jahren gemeint, da gab es ebenfalls die Postgebühr und diese privatrechtlich organisierten Rundfunkanstalten haben dann aber nichts mehr mit den "neuen" LRA ab 1945 zu tun.


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Aber dein Zitat der privatrechtlich organisierten Rundfunkanstalten bezieht sich ja eben nicht auf die LRA noch zu Zeiten der Postgebühr bis 1970. Sondern es sind die Rundfunkanstalten als Aktiengesellschaften in den 1920er Jahren gemeint,
Ok, lasse ich alles mal so stehen; aber

von wem wurde wann und warum aus welchen Gründen die Umgestaltung einer privatrechtlichen Organisationsform in die jetzige Organisationsform vorgenommen?

Wo steht das, wer hat das veranlasst? Und,
welche Gültigkeit kann diese damalige Veranlassung der Umwidmung, (nenne ich mal so), der Rechtsform in einem Vielvölkerkonstrukt namens Europäische Union heute noch haben?


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Aber dein Zitat der privatrechtlich organisierten Rundfunkanstalten bezieht sich ja eben nicht auf die LRA noch zu Zeiten der Postgebühr bis 1970. Sondern es sind die Rundfunkanstalten als Aktiengesellschaften in den 1920er Jahren gemeint,
Ok, lasse ich alles mal so stehen; aber

von wem wurde wann und warum aus welchen Gründen die Umgestaltung einer privatrechtlichen Organisationsform in die jetzige Organisationsform vorgenommen?

Wo steht das, wer hat das veranlasst? Und,
welche Gültigkeit kann diese damalige Veranlassung der Umwidmung, (nenne ich mal so), der Rechtsform in einem Vielvölkerkonstrukt namens Europäische Union heute noch haben?
Eine kontinuierliche Umgestaltung von privatrechtlich in die jetzige Organisationsform kann ich nicht erkennen. Da sind erwartungsgemäss nachvollziehbare Brüche drin.

Einzig von 1922 bis 1933 kann man wohl von Umgestaltung sprechen - ich verlass mich mal bei der Zusammenfassung weitesgehend auf den bereits oben zitierten Wikiartikel zur Reichs-Rundfunk-Gesellschaft:
Jede der 9 Rundfunkgesellschaften, die ab 1922 in erster Linie wohl von Kaufleuten gegründet wurden, hatte grundsätzlich 51% ihrer Anteile an das Reichspostministerium abzugeben. Dieses vergab ja die Konzession für den Sendebetrieb. Die Gesellschaften erhielten 60% des Rundfunkgebührenaufkommens in denjenigen Oberpostdirektionen, für die sie Programm machten.

Nach der 1.Rundfunkordnung 1925 gründeten die einzelnen regionalen, noch (teil-)privaten Rundfunkgesellschaften die Dachorganisation RRG. Kurze Zeit später trat die Reichspost der Gesellschaft bei und bekam 51% Gesellschafteranteile.

Satzungsmäßige Aufgabe der RRG war die „zentrale Leitung“ (insbesondere organisatorische und ökonomische Kontrolle) der angeschlossenen Rundfunkgesellschaften, und zwar nach den Vorgaben der Reichspost. Ab 1932 wurden die den Rundfunkgesellschaften zustehenden Anteile am Gebührenaufkommen der Reichspost über die RRG als zentrale Zuteilungsstelle verteilt.

Im nächsten Schritt mit der Rundfunkordnung 1932 wurden die Rundfunkgesellschaften von Aktiengesellschaften mit privaten Minderheitseignern zu rein staatlichen GmbHs umgewandelt: Reichpost 51%, Länder 49%.

Ab 1933 ging dann die Zuständigkeit von der Reichspost ans Propagandaministerium und auch die Geschäftsanteile der einzelnen Rundfunkgesellschaften an der RRG mussten an das Ministerium abgetreten werden. Die Länderanteile an den Rundfunkgesellschaften wiederum wurden auf die RRG übertragen. Es folgte die Liquidierung der Rundfunkgesellschaften (Reichssender entstanden als Zweigstelle der RRG).

Damit sind wir beim reinen Staatsrundfunk gelandet.

Dann kommt ab 1945 der Neuaufbau des Sendebetriebs unter britischer bzw. amerikanischer Besatzung und die Rundfunkgesetzgebung unter sicherlich entsprechender Steuerung, die dann 1948/49 in die Umwandlung der Sender in Anstalten öffentlichen Rechts mündet. 

Deine Fragen würde ich dann so beantworten:
von wem? von der Reichspost/Reichsinnenministerium
warum? Propaganda

Bei deiner letzten Frage verstehe ich nicht worauf du hinauswillst. Umwidmung sehe ich keine, wenn man so will höchstens von den Militärsendern ab 1945 zu den Rundfunkanstalten 1948/49. Aber das meinst Du nicht.



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