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Autor Thema: Gegen den Ministerpräsidenten vorgehen  (Gelesen 4057 mal)

b
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Gegen den Ministerpräsidenten vorgehen
Autor: 15. August 2015, 23:57
Die Landesrundfunkanstalten wurden per Gesetz/Staatsvertrag gegründet.

In diesen Gesetzen/Staatsverträgen steht immer Folgendes
Zitat
Rechtsaufsicht
(1) Der Ministerpräsident führt die Rechtsaufsicht.

Fall:
Person X hat im Staatsvertrag einer Landesrundfunkanstalt und in seinem Festsetzungsbescheid den Widerspruch gefunden. Jetzt möchte Person X einen "netten" Brief an den Ministerpräsidenten des Landes schicken, mit der Aufforderung: Landesrundfunkanstalt hat den Staatsvertrag gebrochen. Ministerpräsident soll im Rahmen der Rechtsaufsicht die Landesrundfunkanstalt auffordern, den rechtswidrigen Festsetzungsbescheid zurückzuziehen und den Fall zu schließen.

Annahme:
Der Ministerpräsident führt die Rechtsaufsicht nicht durch und schickt als Antwort: alles in Ordnung. Ihre Rechtsauffassung ist falsch.

Was tun in diesem Fall:
Strafantrag bei Staatsanwaltschaft gegen den Ministerpräsidenten stellen? Grund: macht seine Arbeit nicht?
oder
Zur Gericht gehen und ihn verklagen? Verwaltungsgericht? Amtsgericht? Auch welchen Grund angeben?


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mk222

Re: Gegen den Ministerpräsidenten vorgehen
#1: 16. August 2015, 00:17
Nur für den Fall, das diese kleine, aber entscheidente Wahrheit übersehen wurde:

Unsere Justiz, sogar der Generalbundesanwalt (die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland), ist der Politik unterstellt und weisungsgebunden.

Das heisst, wenn der Hund zu laut bellt, wird er an die Kette gelegt oder gefeuert.

So geschehen vor kurzer Zeit mit Herrn Range. Der Fall sollte bekannt sein.

Das gilt übrigens universell. Das heisst, auch dann, wenn gegen die Politik selbst ermittelt wird, kann die Politik den Generalbundesanwalt ersetzen.

Sagen wir mal, Heiko Maas würde tonnenweise Kokain an deutsche Jugendliche verkaufen, der Generalbundesanwalt müsste trotzdem den Schwanz einziehen.

So etwas kennt man eigentlich nur von Hardcore-Diktaturen, aber hier bei uns ist ja alles in Butter, gell?

Als kleiner Merksatz: Führende Politiker oder Funktionäre (wie Herr Range), werden in diesem Land nur dann entlassen, wenn sie das System gefährden.

Alle anderen dürfen auch dann brav weiter machen, wenn es ganz kriminell wird.

***


Edit "Bürger:
Letzter Satz entfernt, da wir hier einen achtsamen Umgangston pflegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 01:05 von Bürger«

r
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Re: Gegen den Ministerpräsidenten vorgehen
#2: 16. August 2015, 11:02
Kleine Ergänzung zum Beitrag von mk222:

Die Weisungen der Vorgesetzen sind nicht einmal an die Schriftform gebunden. Es reicht ein kurzer Anruf vom Minister für die Einstellung eines Verfahrens aus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt#Stellung

Politiker in Deutschland stehen damit über dem Gesetz. Dies ist einem sogenannten Rechtsstaat unwürdig.


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b
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Re: Gegen den Ministerpräsidenten vorgehen
#3: 16. August 2015, 11:20
Wem ist der Ministerpräsident eines Landes unterstellt? Vielleicht seinem Vorgesetzten schreiben?


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D
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Re: Gegen den Ministerpräsidenten vorgehen
#4: 16. August 2015, 12:47
Du stellst lustige Fragen!  Wem ein MP "verpflichtet" ist bzw. "unterstellt" ist?  Direkt unterstellt und somit rechenschaftsschuldig wohl niemandem!  Sie/er ist gemäß dem Amtseid dem Volke verpflichtet, der Landtag überwacht und kontrolliert die Amtsführung.  Näheres findest Du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid#Rheinland-Pfalz

Der Amtseid für Rheinland-Pfalz erfolgt nach Artikel 100 (1) der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz.  Er lautet wie folgt:  „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen werde, so wahr mir Gott helfe.“  Nach Artikel 100 (2) in Verbindung mit Artikel 8 (3), Satz 2 kann auf die religiöse Eidesformel verzichtet werden[29]. "

Definition des Titels "Ministerpräsident/-in".

Deutschland.  Der deutsche Regierungschef hieß von Februar bis August 1919 Reichsministerpräsident; in der Weimarer Verfassung wurde wieder die vorherige Bezeichnung Reichskanzler verwendet.

Ministerpräsident.  Als Ministerpräsident oder Premierminister bezeichnet man allgemein das politische Amt des Regierungschefs in parlamentarischen oder semi-präsidentiellen Staaten.  In der Bundesrepublik Deutschland ist Ministerpräsident jedoch die Amtsbezeichnung für den Regierungschef eines Bundeslandes. In Österreich heißt das entsprechende Pendant Landeshauptmann. Der Regierungschef des gesamten Staates heißt sowohl in Österreich als auch in Deutschland Bundeskanzler.

In der föderalen Bundesrepublik Deutschland sind die Länder als eigenständige, teilsouveräne Gliedstaaten mit parlamentarischem Regierungssystem verfasst. In den Flächenstaaten heißen ihre Regierungschefs Ministerpräsident. In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen: Der Bremer und der Hamburger Regierungschef heißen offiziell „Präsident des Senats“, in Bremen trägt er, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Bremer Senats, den Titel „Bürgermeister“, in Hamburg den Titel „Erster Bürgermeister“; der Regierungschef des Landes Berlin ist der „Regierende Bürgermeister“.

Der Regierungschef wird vom Landesparlament (Landtag in den Flächenländern; in Berlin Abgeordnetenhaus, Bremen und Hamburg Bürgerschaft) für die Dauer einer Wahlperiode in geheimer Abstimmung gewählt. Er bestimmt die Minister seines Kabinetts, in den Stadtstaaten die Senatoren, das in einigen Ländern anschließend vom Landtag bestätigt werden muss, und bestimmt in den meisten Ländern die Leitlinien der Regierungsarbeit. Neben dieser eigentlichen Regierungstätigkeit nimmt er regelmäßig die Vertretung seines Landes im Bundesrat wahr und übt dadurch starken Einfluss auf die Bundespolitik in Deutschland aus.

Das dem Ministerpräsidenten auf Bundesebene entsprechende Amt ist das des Bundeskanzlers, obgleich der Ministerpräsident gleichzeitig repräsentative Aufgaben wahrzunehmen hat, die auf der Bundesebene zum Amtsbereich des Bundespräsidenten gehören. In Deutschland ist der Bundeskanzler der Regierungschef des Bundesstaates.

Näheres siehe hier:    https://de.wikipedia.org/wiki/Ministerpr%C3%A4sident#Parlamentarische_Demokratien


Mehr über die Gliederung der Länder findest Du hier:      https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesland_%28Deutschland%29

Land (Deutschland).  Ein Land (in der Gesetzes- bzw. juristischen Fachsprache selten, jedoch in der Standardsprache[1] oft Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet.  (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und Schleswig-Holstein)


sowie hier:  https://de.wikipedia.org/wiki/Landesparlament 

"Landesparlament.  Gesamtanzahl der Abgeordneten in den deutschen Landesparlamenten CDU/CSU 664 (16), SPD    592 (16), Grüne 241 (16), Linke 165 (10), FDP 70 (7), Piraten 43 (4), AfD 41 (5), FW 19 (1),
NPD 5 (1), ALFA 4 (2), BVB/FW 3 (1), SSW 3 (1), BIW 1 (1), Fraktionslose 6 (4).  Insgesamt 1857 Mandate, in Klammern Anzahl der Landesparlamente, Stand: 19. Juli 2015.

Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, Art. 54 Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet.

In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt bei fünf Jahren (im Stadtstaat Bremen bei nur vier Jahren). In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg. Der gewählte Abgeordnete eines Landesparlamentes wird als Mitglied des Landtages (MdL) bzw. Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA), der Bremischen Bürgerschaft (MdBB) oder der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) bezeichnet.  Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes."

Daraus wird ersichtlich:

1.  Die Verantwortung für den Rundfunk-Beitrag und die umfängliche Organisation des "Rundfunks"- einschliesslich notwendiger Reformen - liegt bei den Ländern.
2.  Die MP der Länder werden den Teufel tun um ihr eigenes Sprachrohr abzuschalten.
3.  Der Bürger hat keine ihn effektiv schützende Lobby.
4.  Ohne eigenes politische Gewicht läuft und erreicht auch die beste Bürger-Bewegung nichts.
5.  Die Mitglieder der Landtage, die Minister und die/der Ministerpräsident(in) besitzen politische Immunität.  Sie können nicht direkt (oder durch Bürger) "verklagt" oder "belangt" werden.....

Was helfen würde:  eine eigene Bewegung (muss noch nicht einmal eine Partei sein!) gründen und den alt-eingesessenen in den Landtagen mal gehörig Feuer unter dem Hintern machen.  Ich denke, anhand des Besipiels "ÖRR und ÖRR-Finanzierung" wird ersichtlich, dass unsere Demokratie hier ein klares Manko zu bewältigen hat:  die umfängliche Kontrolle eines völlig überblähten sich über die Jahrzehnte verselbstständigten und sich ausserhalb jeglicher organisatorischer Aufsicht stehenden Medien-Apparates, dessen schiere Größe zur sozialen Strangulation der Bürger führt.  Und genau dass geht nicht!

D61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

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Re: Gegen den Ministerpräsidenten vorgehen
#5: 16. August 2015, 13:02
Das Thema führt zu nichts.

Der MP hat zwar als Unterzeichner der Verträge die Gesamtverantwortung für sein Bundesland, aber das jeweilige Landesparlament ist hier nicht ganz unschuldig daran. Zudem kann man keinen MP dafür verantwortlich machen, was sein Vorgänger unterzeichnet hat.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s

six2seven

Re: Gegen den Ministerpräsidenten vorgehen
#6: 16. August 2015, 16:12
Zitat boykott 2015:
 Jetzt möchte Person X einen "netten" Brief an den Ministerpräsidenten des Landes schicken,

Hallo,
..was hindert Person X daran?
Wir haben 16 dieser, vom Souverän beauftragten Gehaltsempfänger.
Zwar wird die Sache im Vorzimmer abgefertigt,
aber jede Aktion wird Ihren Teil dazu beitragen,
das" in sich selbst ruhende Regierungsgebilde"
aufzumischen.


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