Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Vergleich mit historischem Gesetz als Begründung  (Gelesen 1635 mal)

S
  • Beiträge: 550
Zur Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 steht in Wikipedia:
Zitat
Die Verordnung wurde zunächst im Kampf gegen die Kommunisten als Legitimation verwendet, so, wie es ihr Einleitungssatz suggerierte: „Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet“. Da aber in der Verordnung selbst keinerlei Beschränkung des Wirkungskreises auf Kommunisten erwähnt wurde, konnte der Anwendungsbereich beliebig erweitert werden, und somit verlor das gesamte deutsche Volk alle oben genannten Grundrechte.

Ähnlich ist das mit der Begründung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages: Es sollen die Rundfunkanstalten finanziert werden, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschränkt sich dafür aber nicht auf Rundfunkteilnehmer sondern kann allgemein angewendet weren, wodurch auch das gesamte deutsche Volk bestimmte Grundrechte verliert.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben