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Autor Thema: Flurfunk Dresden: 2Bald 15 Cent pro Haushalt für Lokal-TV?"  (Gelesen 3727 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Flurfunk Dresden:
"Überschüssige Rundfunkbeiträge: Bald 15 Cent pro Haushalt für Lokal-TV?"




Bekommt Lokalfernsehen bald Rundfunkgebühren? Die Landesmedienanstalten wollen Überschüsse aus den Rundfunkbeiträgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an die privaten Lokalfernseh-Veranstalter weitergeben.

Das geht aus einem Beschluss der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) vom 15.4.2014 hervor, der Flurfunk Dresden vorliegt.

mehr auf:
http://www.flurfunk-dresden.de/2014/06/01/ueberschuessige-rundfunkbeitraege-bald-15-cent-pro-haushalt-fuer-lokal-tv/


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wird hier schon wieder Lunte gelegt...?!?  >:(

Am Mo, 02.06.2014, Anhörung im Sächsischen Landtag bzgl.
Entwurf des geänderten Privatrundfunkgesetzes und damit mglw. einhergehender
"Förderung" durch Mittel aus Rundfunkbeiträgen
www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/tagesordnungen_der_ausschuesse/tagesordnung.do/nd10168

Sehr bezeichnend, die Zitate aus dem Beschluss der
Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) vom 15.4.2014
“Lokale Medienvielfalt braucht lokalen Rundfunk”:

Zitat
“Die Förderung soll dabei nicht zu Lasten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehen, sondern im Wege des Verzichts auf eine (weitere) Beitragssenkung.”

weiter heißt es in dem Artikel unter
www.flurfunk-dresden.de/2014/06/01/ueberschuessige-rundfunkbeitraege-bald-15-cent-pro-haushalt-fuer-lokal-tv/

Zitat
Lokalfernsehen steht für Grundsversorgung bereit

Mit der Förderung, so heißt es weiter in dem Papier, solle auch eine “Qualitätsverbesserung durch Festlegung von Mindeststandards” verbunden werden. Zitat aus dem DLM-Papier:

Zitat
“Gutes Geld für qualitativ schlechte Rundfunkprogramme darf es nicht geben.”***

Wie diese Qualitätsmaßstäbe aussehen sollen, ist in dem Papier nicht ausgeführt.

Der eigentlichen Forderung sind eine Reihe von Argumenten vorangestellt, welche Rolle das Lokalfernsehen bei der “zentralen Aufgabe der Massenmedien” gemäß Art. 5 des Grundgesetzes heute schon spiele: So heißt es, der private Rundfunk habe zunächst nur eine Ergänzungsfunktion gehabt, erfülle aber inzwischen “im besten Sinne den Grundversorgungsauftrag.”

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖR) werde zwar dem eigenen Auftrag gerecht, könne aber die vorhandenen Defizite in der lokalen Berichterstattung, die durch den Niedergang der Zeitungslandschaft entstehen würden, nicht ausgleichen. Zitat:

Zitat
“Statt eines an sich erforderlichen und mit imensen Kosten verbundenen Aufbaus lokaler Berichterstattungsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht der private lokale Rundfunk bereit, diesen Teil der Grundversorgung im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen.”

*** ;) :D
“Gutes Geld für qualitativ schlechte Rundfunkprogramme darf es nicht geben.”!!!!!

Was für eine Begründung:
Der "Niedergang der Zeitungslandschaft" soll durch Rundfunksubvention kompensiert werden?!??!

"[...] an sich erforderlichen und mit imensen Kosten verbundenen Aufbaus lokaler Berichterstattungsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk"
>>> Was denn, ARD-ZDF-GEZ erfüllen ihren "Grundversorgungsauftrag" in der lokalen Berichterstattung doch nicht?!??!

Zusammengeschusterte Schein-Begründungen...
...nein, das "Gesamtwerk" tu ich mir lieber gar nicht erst an.
Unglaublich!!!


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  • Beiträge: 3.234
So wie "Schwarzseher" damit bekämpft wurden, dass quasi jeder (mit den bekannten Ausnahmen) zur Rundfunkfinanzierung gezwungen wird, so soll jetzt also ein weiterer Obulus dazu dienen, den Grundauftrag als erfüllt zu deklarieren. Das kann freilich erst in der Zukunft funktionieren, der gegenwärtige Rundfunkbeitrag ist und bleibt ungerecht.


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Wird hier schon wieder Lunte gelegt...?!?  >:(

Am Mo, 02.06.2014, Anhörung im Sächsischen Landtag bzgl.
Entwurf des geänderten Privatrundfunkgesetzes und damit mglw. einhergehender
"Förderung" durch Mittel aus Rundfunkbeiträgen
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anschließend nicht öffentliche Sitzung, Raum A 600

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Was für eine Sprache: Man "verzichtet" auf eine Gebührensenkung. Man
"verzichtet" auf die Rückgabe widerrechtlich angeeigneter Gelder.
Man "verzichtet" auf die Einschätzung der KEF.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

 
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