Die Frage der Person A wurde leider nur teilweise beantwortet! Trotzdem bedankt sie die Person A.
Es geht der Person A darum, alles soweit wie nur möglich in die Länge zu ziehen bzw. denen Arbeit aufzuhalsen. Ein Freispruch wäre natürlich die Krönung, aber wohl auch nur ein Traum!
Die beiden Personen wohnen erst seit ein paar Wochen an der neuen Anschrift, von daher wäre der Betrag noch nicht so hoch. Dass jemand in der Wohnung wohnt, ist logisch, da ein Datenabgleich mit der Behörde stattgefunden haben muss.
Eingelesen hat sich Person A auch schon bereits und ist auch über die Möglichkeiten informiert. Nur weiß er eben nicht, ob er letzten Endes klagen wird oder nicht.
Was könnte die Vorgehensweise mit dem Geburtsnamen der Person B bewirken? - Beginnt die Prozedur von vorne, wenn Person B angeschrieben wird?
Müsste der BS nicht erst namentlich die richtige Person anschreiben bzw. dies vorher anfragen, ergo wiederum etwas Zeit gewonnen.
Der Brief bzw. der Widerspruch wird selbstverständlich per Einschreiben kurz vor Ablauf des 'Ultimatums' versendet, ergo schriftlicher Nachweis. Und nicht an den BS, sondern an die zuständige Landesrundfunkanstalt.
Den Personen A+B geht es um die Tatsache, die ganze Prozedur so lange wie möglich in die Länge zu ziehen und Zeit zu gewinnen, um evtl. weitere Gerichtsbescheide abzuwarten.