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Autor Thema: Brauche Rat zur Verhaltensweise  (Gelesen 2611 mal)

R
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Brauche Rat zur Verhaltensweise
Autor: 28. Mai 2014, 17:44
Hallo zusammen,

wir haben hier folgendes Problem.
Person A ist Hauptmieterin einer Wohnung.Sie bezieht Rente und Sozialhilfe.
Somit ist Sie von der Beitragspflicht befreit.
Nun hat sie einen Untermieter der ein Zimmer in Ihrer Wohnung bewohnt.
Der Untermieter geht einer geregelten Arbeit nach.
Nun hat die GEZ den Untermieter angeschrieben,das unter seinem Namen/Adresse kein Beitragskonto zu finden sei.
Daraufhin rief er beim Beitragsservice an und teilte mit,das die Haupmieterin bereits ein Konto hat und befreit ist.
Die Mitarbeiterin sagte ihm dann,das er dann zahlen müsse,da er ja keine Befreiung hätte.
Nun A Frage,ist das richtig so?Wird immer der zur Kasse gebeten der in der Wohnung am meisten verdient?
Laut dem Schreiben ist der Untermieter zur Auskunft gesetzlich verpflichtet.
Wie sollen die beiden sich verhalten?Gibt es einen Gesetzestext der diese Art der Wohngemeinschaft wo einer Befreit ist und einer Arbeitet geregelt ist?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Gruß Jule


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2014, 17:56 von Uwe«

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Re: Brauche Rat zur Verhaltensweise
#1: 29. Mai 2014, 00:29
Es ist leider wirklich so, dass Befreiungen nicht für alle Mitbewohner  gelten.
Hier das Gesetz:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det283166
Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §4
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.
Bedeutet, nur verheiratete und alle, die zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören, sind befreit, wenn einer befreit ist. Demnach muss sogar ein erwachsenes Kind für seine pflegebedürftigen Eltern im gleichen Haushalt Rundfunkbeiträge zahlen, obwohl diese befreit wären.
Mitbewohner und Untermieter müssen also auch bezahlen. Unabhängig davon, wer am meisten verdient. Wenn zwei Untermieter vorhanden wären, müssten die sich untereinander absprechen, wer bezahlt.
Da hilft nur, sich mit allen gesetzlichen Mitteln gegen den RBStV zu wehren.


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Re: Brauche Rat zur Verhaltensweise
#2: 29. Mai 2014, 10:20
Danke für Deine Antwort.
Ich habe das eben weitergeleitet und jetzt will der Untermieter meine Schwester verklagen weil sie ihm damals gesagt hat das Sie schon bei der
GEZ/Beitragsservice registriert ist,was sie ja auch ist.Das er hätte zahlen müssen weil sie befreit ist wusste leider weder sie noch er.

Würde es eventuell Sinn machen dagegen vorzugehen das der Untermieter nun alles seit Jan.2013 nachzahlen muss?
Laut seiner Aussage hat er vom Beitragsservice keinerlei Post bekommen,diesesmal ist wohl das erste mal.

Gibt es da schon irgendwelche Gerichtliche entscheidungen in einem solchen Fall?

Wenn man nicht weiß das man zahlen muss kann man doch nicht zahlen........................oder läuft das dann unter eigene Blödheit?

Nochmal Danke für die Hilfe


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Re: Brauche Rat zur Verhaltensweise
#3: 29. Mai 2014, 10:56
Es gehört offensichtlich zum Rundfunk, die Öffentlichkeit nicht richtig zu informieren. Das kann aber niemand anderem vor Gericht vorgehalten werden, also als Lehrgeld betrachten.


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Re: Brauche Rat zur Verhaltensweise
#4: 29. Mai 2014, 11:00
Wenn der Untermieter keinerlei Post bekommen hat vom BS, muss er nicht zahlen.
Der BS muss nachweisen, dass Rechnungen zugestellt worden sind.

Der sogenannte Verwaltungsakt (Beitragsbescheid, bitte korrigieren, falls ich falsch liege) muss nachweislich zugestellt worden sein.

Im Fall meiner Bekannten war das auch so, sie bekam niemals Post vom BS, und irgendwann dann kam die Androhung, dass der Gerichtsvollzieher auftauchen würde, nebst üblichen Begleiterscheinungen (Androhung Kontosperre, Schufaeintrag etc pp).

siehe auch:

Zum Thema:  Wurde der schriftliche Verwaltungsakt ( = Bescheid) zugestellt?


Zitat
Frist verpasst?

Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben.
Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen.
Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:

Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes:
Im Zweifel ist der Zugang nachzuweisen...

Dies steht so auch EXPLIZIT im von ARD-ZDF-GEZ herangezogenen
§41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html
Zitat
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
[...]
(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. [...]
Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist;
Im Zweifel hat die Behörde den
- Zugang des Verwaltungsaktes und den
- Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.



ARD-ZDF-GEZ sollten besser mit offenen Karten spielen und die Gesetzesauszüge *vollständig* zitieren - und nicht nur die ihnen genehmen Passagen.

Fazit

Es steht demnach grundsätzlich die Frage:
- Ist überhaupt etwas nachweisbar zugestellt worden? 
- Wenn ja, nachweislich *wann*? 

Beachte:
Mitunter wurden und werden Bescheide auch schon mal per Einschreiben mit Rückschein oder gar mit Postzustellungsurkunde zugestellt.
Dies dürfte dann jeweils als Nachweis der Zustellung gelten - ohne viel "Deutelei" 



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Re: Brauche Rat zur Verhaltensweise
#5: 30. Mai 2014, 09:20
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Also wir haben mit dem Untermieter gesprochen.
Als er damals (2012) bei meiner Schwester eingezogen ist,hat er sich bei der damaligen GEZ abgemeldet.
Dies wurde akzeptiert.Bestätigungsschreiben liegt vor.
Von da an ist nie wieder etwas von dort angekommen,noch nicht einmal auf normalem Postweg.
Da meine Schwester ihm unwissenderweise gesagt hat er brauche sich auch ab 1.13 auch nicht darum zu kümmern da sie ja eine Teilnehmernummer dort hat,
hat er natürlich auch nichts angemeldet,kann ich nachvollziehen.
Sie gab ihm ihre Teilnehmernummer falls mal was kommen sollte und das war´s.
Er wäre ja ohne Frage bereit gewesen zu zahlen (wenn auch unter Vorbehalt falls möglich) aber wenn er nicht erfährt das er zahlen muss und wieviel finde ich es persönlich auch nicht ok,
das er jetzt für die fast 1 1/2 Jahre alles nachzahlen soll.
Wenn er sich jetzt anmelden würde,weil er ja muss,würde er auch ab jetzt zahlen.
Aber so ist das doch schon eine Frechheit einfach mal so zu sagen "auch wenn wir es dir nicht  gesagt haben das du dich anmelden musst hättest du es tuen müssen,jetzt zahl mal schön für was von dem du garnichts wusstest und worüber wir dich auch nicht informiert haben.
Toller Verein.


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Re: Brauche Rat zur Verhaltensweise
#6: 30. Mai 2014, 09:59
Aber so ist das doch schon eine Frechheit einfach mal so zu sagen "auch wenn wir es dir nicht  gesagt haben das du dich anmelden musst hättest du es tuen müssen,jetzt zahl mal schön für was von dem du garnichts wusstest und worüber wir dich auch nicht informiert haben.
Toller Verein.
Na ja, das Informationdefizit kannst dem BS nicht mal eben so anlasten. Der Untermieter hat sich auf eine Aussage verlassen, die nicht stimmt. Hätte er oder deine Schwester sich vorher informiert, wäre der Fall klar gewesen. Wir, die wir vorher alle befreit waren, bekommen z.Zt. verstärkt Schreiben mit einem Anmeldeformular. Dort wird uns in Aussicht gestellt rückwirkend ab dem 01.01.2013 nachzuzahlen. Alles rechtens, alles zum K.....!


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Re: Brauche Rat zur Verhaltensweise
#7: 30. Mai 2014, 19:31
Soweit ich es verstanden habe, gilt ein Untermietzimmer,
wenn es nur durch eine andere Wohnung hindurch zu erreichen ist,
nicht als "baulich abgeschlossen".


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

 
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