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Autor Thema: Vorbereitung Muster für eine Beweisführung Gemeinlast i.V.m. Allgemeinheit  (Gelesen 190 mal)

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Frage A1:
Wer ist Adressat - Person, an die etwas gerichtet, für die etwas bestimmt ist - der Angebote des öffentlich-rechlichen Rundfunks?

mögliche Antworten:
Fall 1: die Angebote richten sich an die Allgemeinheit
Fall 2: die Angebote richten sich an Teilnehmer

Betrachtet werden soll nur der
Fall 1: die Angebote richten sich an die Allgemeinheit

Vermutung V1
Es kann sein, dass die Allgemeinheit den Rundfunk finanzieren muss, wenn dieser öffentliche Rundfunk sich an die Allgemeinheit richtet.
siehe Frage A1 Fall 1

Behauptung B1
Art. 5 GG sichert die freie Entscheidung wofür das Budet ausgegeben wird.i.V.m.Der Rundfunk ist von der Menge zu finanzieren, welche Ihn haben will. Will die Allgemeinheit einen öffentlichen Rundfunk, dann trägt diese Allgemeinheit die Verantwortung.
 
Behauptung B2
Es gibt verschiedene Gruppen.
- Gruppe der Allgemeinheit
- Gruppe der Wohnungsinhaber

Behauptung B3
Diese Gruppen sind nicht deckungsgleich.

Schlussfolgerung
Es bedarf also der genauen Abgrenzung dieser Gruppen.
Behauptung B4
Wohnungsinhaber sind nicht die Allgemeinheit
Behauptung B5
Die Finanzierungsform für die Allgemeinheit ist kein Beitrag.
Behauptung B6
Der öffentliche Rundfunk ist eine Gemeinlast.

i.V.m.

der Beweisführung nach
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 09. November 1999
- 2 BvL 5/95 -, Rn. 1-42,

https://www.bverfg.de/e/ls19991109_2bvl000595.html
RN 27ff
[Platzhalter]--> hier sind Randnummern ab etwa 27ff bis 41 zu sichten und adaptieren <--[Platzhalter Ende]

Das Stichwort ist Gemeinlast. Der öffentliche Rundfunk, der sich an die Allgemeinheit richtet ist eine solche Gemeinlast.

Fazit
Sofern sich der öffentliche Rundfunk nicht an die Allgemeinheit richtet, ist eine Finanzierung mittels Beitrag denkbar. Sonst eben nicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2023, 21:42 von Bürger«

 
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