Hallo und herzliche Willkommen
Status:
Person A ist angemeldet und verifiziert (Bescheid und im Widerspruchsverfahren) - hat Beitragsnummer
Person B ist "angemeldet"? Bekam Person B eine "Direktanmeldung", in Form einer Bestätigung der Anmeldung ohne etwas ausgefüllt, unterschrieben und zurück geschickt zu haben? Eine Zahlungsaufforderung bedeutet noch nicht, dass sie gegenüber dem Beitragsservice in irgendeiner Form reagiert hat.
Der einfache Weg: Person B bestätigt mit einer "Anmeldung" und dem Verweis auf die Beitragsnummer von Person A, dass schon jemand für den Haushalt registriert ist und die Verantwortung übernommen hat.
Als Vergleich hier (Antwortbogen auf Bestätigung der Anmeldung):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.htmlEin Beitrag pro Haushalt lautet die Devise.
Der etwas umständliche Weg: Person B wartet ab bis Bescheid kommt und widerspricht dem Bescheid mit entsprechender Begründung.
Person A sollte weniger auf eine Untätigkeitsklage schauen, als mehr um einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegenüber der Rundfunkanstalt. Grundsätzlich bewirkt der Widerspruch auf den Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Bedeutet, solange nicht die Rundfunkanstalt einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zugestimmt hat, oder in erweiterter Form das Verwaltungsgericht, wenn die Rundfunkanstalt abgelehnt hat, wird irgendwann eine offizielle Mahnung mit Mahngebühren kommen. Ab diesem Moment laufen die Vorbereitungen für die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Zum Thema Verwaltungsgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bzw. Eilrechtsschutz unbedingt dieses Thema beachten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.htmlDas Person A + B sich gegenseitig die Beitragspflicht zuschieben, dürfte auf offiziellem Weg schwer werden, da Person A schon im Widerspruchsverfahren ist. Somit hat der Beitragsservice schon einen Beitragspflichtigen an der Angel. Denen geht es nur darum, wenigstens einen Beitragspflichtigen zu identifizieren.