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Autor Thema: Problem der pauschalen Haushaltsabgeltung  (Gelesen 2383 mal)

t
  • Beiträge: 5
Problem der pauschalen Haushaltsabgeltung
Autor: 24. Mai 2014, 23:57
Hallo liebe Mitstreiter und / oder Forenleser,

aus der folgenden Situation könnte u.U. auch ein rechtliches Problem resultieren.

Die Situation:
Person A hat seit dem 01.2013 keine Beiträge mehr gezahlt.
Im letzten Oktober ging der erste Bescheid vom MDR an A auf welchen dieser umgehend Widerspruch eingelegt hat.
Dann ist A mit seiner Freundin B nach Musterstadt (anderes Bundesland) um- und zusammengezogen. Es folgte im Dezember erneut
ein Bescheid vom NDR an A auf dessen neue Meldeadresse auf den er einen gleichlautenden Widerspruch eingelegt hat.
Dann passierte etwa 5 Monate gar nichts.
Er wohnt nun seit November letzten Jahres mit seiner Freundin B zusammen in einem Haushalt (beide gemeldet).
Letzte Woche kam für B die erste Zahlungsaufforderung überhaupt und für A eine Mahnung mit "Vollstreckungsdrohung".
Beide sollen natürlich jeweils alles vom 01.01.2013 bis heute nachzahlen.
 
Jetzt besteht folgendes (ganz hypothetisches) Problem:
Freundin B findet den Beitrags-zwang prinzipiell doof aber sie scheut, wie so viele, den Aufwand und
das Risiko einer Klage, sie will lieber zahlen. Ihr Freund A aber nicht. Wenn sie (B) jetzt zahlt, dann entfällt für A
die Beitragspflicht ja für seinen Haushalt. Es wäre seiner Auffassung nach aber ziemlich asozial von ihm, ihr
nichts dazuzugeben und damit kosten- und risikofrei davon zu kommen. Dem NDR ist es ja egal
wer zahlt und warum.

Fragen:
-Sollte A sich um eine Untätigkeitsklage gegen den MDR / NDR bemühen?
-Kann B sagen, dass der Beitrag vollständig und allein durch A abgegolten wird und sie selbst damit komplett aus der Sache
raus bleiben? Bzw. Kann A die Klage für den gemeinsamen Haushalt bestreiten, ohne dass B zusätzlich oder
alternativ belangt werden kann?
-Was passiert, wenn beide sich gegenseitig die Beitragspflicht zuschieben und
keiner von beiden zahlt?
-Wie könnte B für sich allein die Verantwortung übernehmen, ohne für A automatisch
die Kosten mittragen zu müssen?


Ich erfreue mich über jeden brauchbaren Problemlösungsansatz.

Gruß, A.


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t

themob

Hallo und herzliche Willkommen

Status:
Person A ist angemeldet und verifiziert (Bescheid und im Widerspruchsverfahren) - hat Beitragsnummer

Person B ist "angemeldet"? Bekam Person B eine "Direktanmeldung", in Form einer Bestätigung der Anmeldung ohne etwas ausgefüllt, unterschrieben und zurück geschickt zu haben? Eine Zahlungsaufforderung bedeutet noch nicht, dass sie gegenüber dem Beitragsservice in irgendeiner Form reagiert hat.

Der einfache Weg: Person B bestätigt mit einer "Anmeldung" und dem Verweis auf die Beitragsnummer von Person A, dass schon jemand für den Haushalt registriert ist und die Verantwortung übernommen hat.

Als Vergleich hier (Antwortbogen auf Bestätigung der Anmeldung): http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Ein Beitrag pro Haushalt lautet die Devise.

Der etwas umständliche Weg: Person B wartet ab bis Bescheid kommt und widerspricht dem Bescheid mit entsprechender Begründung.

Person A sollte weniger auf eine Untätigkeitsklage schauen, als mehr um einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegenüber der Rundfunkanstalt. Grundsätzlich bewirkt der Widerspruch auf den Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Bedeutet, solange nicht die Rundfunkanstalt einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zugestimmt hat, oder in erweiterter Form das Verwaltungsgericht, wenn die Rundfunkanstalt abgelehnt hat, wird irgendwann eine offizielle Mahnung mit Mahngebühren kommen. Ab diesem Moment laufen die Vorbereitungen für die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Zum Thema Verwaltungsgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bzw. Eilrechtsschutz unbedingt dieses Thema beachten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html

Das Person A + B sich gegenseitig die Beitragspflicht zuschieben, dürfte auf offiziellem Weg schwer werden, da Person A schon im Widerspruchsverfahren ist. Somit hat der Beitragsservice schon einen Beitragspflichtigen an der Angel. Denen geht es nur darum, wenigstens einen Beitragspflichtigen zu identifizieren.


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Die Situation:
Person A hat seit dem 01.2013 keine Beiträge mehr gezahlt.
Im letzten Oktober ging der erste Bescheid vom MDR an A auf welchen dieser umgehend Widerspruch eingelegt hat.
Dann ist A mit seiner Freundin B nach Musterstadt (anderes Bundesland) um- und zusammengezogen. Es folgte im Dezember erneut ein Bescheid vom NDR an A auf dessen neue Meldeadresse auf den er einen gleichlautenden Widerspruch eingelegt hat.
Dann passierte etwa 5 Monate gar nichts.
Er wohnt nun seit November letzten Jahres mit seiner Freundin B zusammen in einem Haushalt (beide gemeldet).
Letzte Woche kam für B die erste Zahlungsaufforderung überhaupt und für A eine Mahnung mit "Vollstreckungsdrohung".
Beide sollen natürlich jeweils alles vom 01.01.2013 bis heute nachzahlen.

Ich finde, es hakt hier schon im ersten Abschnitt.
Der Rundfunkbeitrag ist zwar ab dem 1.1.2013 zu zahlen, aber nur von einer Person pro Haushalt. Da A und B seit etwa Oktober 2013 (?) zusammen in Musterstadt wohnen, vorher aber vielleicht mit einem beitragszahlenden Mitbewohner wohnten, finde ich es irgendwie merkwürdig, daß nun pauschal vom 1.1.2013 an nachgezahlt werden soll.
Nachvollziehbarer wäre es eher, wenn entweder A oder B ab dem Einzug in die gemeinsame Wohnung zahlen müssten. Denn woher soll der Beitragsservice wissen, wie die Wohnsituation vorher war?
Irgendwie irritiert mich das.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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