A würde sich ja dagegen wehren wollen, hat aber Angst zu scheitern und nachher für einem Riesenbetrag "Schulden" zu stehen, gerade weil sich das ja auch ziemlich in die Länge ziehen würden. A soll jetzt schon über 400 € zahlen, das ist viel Geld.
Ich handhabe es wie folgt: Die Beiträge wandern bei mir seit dem 1.1.2013 monatlich auf mein Tagesgeldkonto. Das tut zwar weh, weil ich das Geld durchaus zum Leben bräuchte, aber weg wäre es ja so oder so. Sollte ich doch mal zum Zahlen gezwungen werden, kann ich meine "Schulden" aus dem ersparten immer noch begleichen.
Keine Ahnung, wie das dann mit den Säumniszuschlägen aussieht. Aber die, und die Kosten für eine Klage nehme ich lieber auch noch in Kauf, als mich diesem ungerechten System kampflos zu beugen. Muss natürlich jeder selber wissen.
Der Beitragsservice wird mit Sicherheit auch auf die Zahlungen seit 1.1.2013 nicht verzichten wollen. Davon kannst du ausgehen. Du wirst denen das dann mit Sicherheit nachweisen müssen. Aber so wie ich das gelesen habe, hast du ja schon Aufforderungen zur Anmeldung erhalten. Somit wirst du dann auch für das Vorjahr zahlen müssen.