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Autor Thema: Klage zurückziehen?  (Gelesen 8189 mal)

b

brubbel

Klage zurückziehen?
Autor: 19. Mai 2014, 14:31
Guten Tag,

Person B befindet sich in der "unglücklichen" Situation, eine Klage gegen seine zuständige Rundfunkanstalt beim zuständigen VerwG eingereicht zu haben. Dies wurde notwendig, da die Klagefrist gegen den Widerspruchsbescheid bis zur Urteilsverkündung in Bayern bereits ausgelaufen wäre. Damit wollte er erstmal auf Zeit spielen und hoffte auf eine Einsicht bei den bayrischen Richtern. Diese war nun mit der Urteilsverkündung nicht zu erkennen.

Nun stellt sich folgende Frage: Ist es besser, die Klage zurückzuziehen, anstatt sie ausfechten zu lassen?
Man kann zurzeit ja davon ausgehen, dass die Klage zu 100% keine Erfolg haben wird, zumindest nicht in der ersten Instanz. Nun hat Person B kein Geld um eine Instanz höher zu gehen. 2 Jahre GEZ + Gerichtskosten wurden vor der Klage zur Seite gelegt, aber damit ist der "Klagefond" dann auch erschöpft. Ich nehme an ein Anwalt wird in der nächsthöheren Instanz Pflicht? Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht vorhanden und es besteht auch kein Interesse daran.

Also Klage zurückziehen und zahlen?

MfG

brubbel


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S
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Re: Klage zurückziehen?
#1: 19. Mai 2014, 15:18
Wenn Person B das Geld für die Klage zur Seite gelegt hat könnte sie die Zirkusvorstellung auch in Anspruch nehmen, nach der unabhängig vom Bayerischen VG eh zu erwartenden Niederlage kann immernoch gezahlt werden oder weiß einer wie hoch die Kosten einer Niederlage sind?


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j

jetzt_reicht_es

Re: Klage zurückziehen?
#2: 19. Mai 2014, 15:35
Wenn Person B das Geld für die Klage zur Seite gelegt hat könnte sie die Zirkusvorstellung auch in Anspruch nehmen, nach der unabhängig vom Bayerischen VG eh zu erwartenden Niederlage kann immernoch gezahlt werden oder weiß einer wie hoch die Kosten einer Niederlage sind?

Zieht man die Klage zurück (so kenne ich es aus ZPO; müsste aber bei Sozialgerichte ähnlich sein), so bekommt man die hälfte der Gerichtsgebühren zurück! Ich weiß nicht ob man auch vor Sozialgericht die Kosten der Gegenseite mit tragen muss.

Wenn du eh nicht über die nächste Runde klagen willst, dann ist Rückzug die kostengünstigste Variante:
denn gewinnst du, so kannst du davon ausgehen, dass sie eine Runde weiterziehen.



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brubbel

Re: Klage zurückziehen?
#3: 19. Mai 2014, 19:54
Würde man auch nur den Hauch einer Chance sehen, diese Sache zu gewinnen, würde Person B sogar in die nächste Instanz ziehen. Denn das würde doch einiges an Medienaufmerksamkeit mit sich ziehen.

Aber gut, ich danke euch schonmal für die Antworten. Es ist doch schon sehr ärgerlich, einfach so aufzugeben. Als Student ohne Bafög hat man dummerweise keine rosigen Aussichten (und ja, Härtefallantrag ist höchstwahrscheinlich komplizierter als ne Klage...). Es gewinnt mal wieder der mit dem größeren Geldbeutel. Man sollte wirklich auswandern... in den Norden.. da solls noch schön sein ;)

Man schläft nochmal ein, zwei Nächte darüber, dann kann man die Klage immernoch zurückziehen.

Edit: Kosten der Gegenseite wird man wahrscheinlich trotzdem zahlen müssen, so hat Person B schon 20,06€ (20€ + Zinsen!) an die zuständige Rundfunkanstalt überweisen müssen, aus einem verlorenen "Verfahren" nach $80 Abs. 5 VwGO.


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Re: Klage zurückziehen?
#4: 19. Mai 2014, 22:21
Es wird offensichtlich nötig sein, bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen, weil das Verwaltungsgericht keine Gesetze für ungültig erklären kann. Das Verwaltungsgericht ist gut für einfache Entscheidungen, z.B. ob eine Wohnung eine Wohnung ist, ob ein Bafög-Antrag gültig ist usw. Aber über den RBStV kann nur das Bundesverfassungsgericht urteilen. Ich werde deshalb nur Grundgesetzverstösse beklagen und hoffe, sofort vom Verwaltungsgericht an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet zu werden. Denn was soll eine zweite Instanz Verwaltungsgericht urteilen, wenn der RBStV gegen Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 18 und 19 GG verstösst? Ich denke, diese 2. oder 3. Instanz wie Oberverwaltungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht kann man sich sparen.
Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/aufgaben.html
Zitat
.
.
.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
Damit wird klar, dass das Bundesverfassungsgericht keine rücksicht darauf nehmen muss, ob der RBStV zweckmäßig ist, sondern da werden andere Maßstäbe angelegt als in Bayern.


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Re: Klage zurückziehen?
#5: 19. Mai 2014, 22:30
Aber über den RBStV kann nur das Bundesverfassungsgericht urteilen. Ich werde deshalb nur Grundgesetzverstösse beklagen und hoffe, sofort vom Verwaltungsgericht an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet zu werden. Denn was soll eine zweite Instanz Verwaltungsgericht urteilen, wenn der RBStV gegen Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 18 und 19 GG verstösst? Ich denke, diese 2. oder 3. Instanz wie Oberverwaltungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht kann man sich sparen.


Für die Weiterleitung, sprich Richtervorlage, müßte ein engagierter Richter sich hinsetzen und entsprechendes formulieren.

Ich glaube, dass doch eher der gesamte Weg durch die Instanzen für uns notwendig sein wird :-[


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: Klage zurückziehen?
#6: 19. Mai 2014, 22:44
Wenn ich nur Grundgesetzverstösse beklage, ist kein Grund für das Verwaltungsgericht vorhanden, darüber zu urteilen. Da sehe ich nicht so schwarz.


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Re: Klage zurückziehen?
#7: 20. Mai 2014, 00:47
Wenn ich nur Grundgesetzverstösse beklage, ist kein Grund für das Verwaltungsgericht vorhanden, darüber zu urteilen. Da sehe ich nicht so schwarz.
Interessanter Ansatz:
Wenn nur Grundrechte eingeklagt werden, kann eigentlich nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden, da die Kompetenzen der unteren Instanzen damit überschritten wären.
Die untere Instanz kann also weder die Annahme verweigern, noch abschlägig entscheiden.
Ihr bliebe eigentlich nichts anderes übrig als, "nach (ganz) oben durchzureichen" - was dann wiederum den Instanzenweg eigentlich ad absurdum führen würde - oder?


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Re: Klage zurückziehen?
#8: 20. Mai 2014, 06:17
So mein Plan, ob es so kommt weiss ich nicht. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.


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kraus

Re: Klage zurückziehen?
#9: 20. Mai 2014, 07:25
Wenn ich nur Grundgesetzverstösse beklage, ist kein Grund für das Verwaltungsgericht vorhanden, darüber zu urteilen. Da sehe ich nicht so schwarz.

Nein. das stimmt nicht. Bei der PC-Gebühr ist auch aufgrund von Verstößen gegen das Grundgesetz geklagt und entschieden worden.


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Taj

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Re: Klage zurückziehen?
#10: 20. Mai 2014, 07:36
Wenn ich nur Grundgesetzverstösse beklage, ist kein Grund für das Verwaltungsgericht vorhanden, darüber zu urteilen. Da sehe ich nicht so schwarz.

Sehe ich auch so, weiter klagen, mehr Leute ermutigen, dann wird die kritische Berichterstattung nicht abreißen und selbst das BverfG wird sich nicht dermaßen zum Idioten machen wollen. Selbst dann bleibt noch der Weg zuum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte...
Wenn finanziell möglich, soweit klagen wie möglich !


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Re: Klage zurückziehen?
#11: 20. Mai 2014, 08:41
Nein. das stimmt nicht. Bei der PC-Gebühr ist auch aufgrund von Verstößen gegen das Grundgesetz geklagt und entschieden worden.
Zu Gebührenzeiten hatten wir ein anderes Gesetz um örR zu finanzieren. Das derzeitige Gesetz verletzt meine Grundrechte ganz eindeutig. Und das der anderen Bürger übrigens auch. Aber nicht jeden stört das und nicht jeder weiss das und nicht jeder wehrt sich, auch wenn es ihn stört.


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Re: Klage zurückziehen?
#12: 20. Mai 2014, 11:52
Wenn ich nur Grundgesetzverstösse beklage, ist kein Grund für das Verwaltungsgericht vorhanden, darüber zu urteilen. Da sehe ich nicht so schwarz.
Nein. das stimmt nicht. Bei der PC-Gebühr ist auch aufgrund von Verstößen gegen das Grundgesetz geklagt und entschieden worden.
Es gibt meines Wissens nach aber kein abschließendes, letztinstanzliches Urteil zu den Grundrechtsverstößen auf BVG-Ebene.
Ich nehme stark an, dass auf der unteren Ebene Berufung zugelassen wurde.
Abgeschmettert wurden die PC-Klagen mitunter auch lediglich, weil die Neuregelung des sog. "Rundfunkbeitrags" schon "unmittelbar vor der Tür" stand.
Die Gerichte haben entschieden, nicht zu entscheiden.


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brubbel

Re: Klage zurückziehen?
#13: 20. Mai 2014, 12:02
Genau beim finanziellen scheiterts bei Person B aber erstmal. So dumm es klingen mag, ein Anwalt ist mehrfach teurer als ein paar Jahre lang GEZ zu zahlen (jaja, lebenslang GEZ ist im Endeffekt wohl teurer als Anwalt, aber es geht erstmal um die unmittelbaren Kosten). Person B hat versucht sich zu wehren, hat auf Bayern gehofft (dass wenigstens einigen Punkten stattgegeben wird..), aber er wurde enttäuscht.
Die Klage von Person B enthielt eben viele persönliche Punkte, "garniert" mit Grundrechtsverstößen. Da hätte man also schon hoffen können, aber Koblenz und Bayern sind jetzt leider negative Beispiele, an denen sich insbesondere die Verwaltungsgerichte wohl auch orientieren werden. Person B hat ja schon festgestellt, dass selbst bei der Ablehnung des Antrags nach $80 Abs. 5 VwGO sich auf andere ähnliche Urteile von anderen Verwaltungsgerichten als Begründung berufen wurde.

So kann man nur inständig hoffen, dass ihr den Kampf fortführen werdet, denn Person B ist erstmal raus.

PS: Hat wer ne Ahnung wie man ne Klage zurückzieht? Muss dies begründet sein?


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Re: Klage zurückziehen?
#14: 20. Mai 2014, 12:12
Wenn ich nur Grundgesetzverstösse beklage, ist kein Grund für das Verwaltungsgericht vorhanden, darüber zu urteilen. Da sehe ich nicht so schwarz.

Es kommt drauf an, ob der Verwaltungsgericht deine Ansicht teilt. Wenn nein, weist es deine Klage ab. Wenn es bequem ist, weist es auch dann ab, wenn es dir zustimmt.
Wenn es die Sache dem BVerfG vorlegen wollte, müsste es mühsam begründen, warum es das Gesetz für verfassungswidrig hält.
Du wirst also höchstwahrscheinlich selbst zum BVerfG ziehen müssen, nachdem du den Rechtsweg ausgeschöpft hast. Hast du das wirklich vor?


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