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Autor Thema: Müssen die Schweden jetzt auch Rundfunkbeiträge fürs deutsche Fernsehen zahlen  (Gelesen 5064 mal)

c
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Seit einiger Zeit gibt es ja dieses schwedischen Streaming Dienst Magine.. wo ein schwedischen Unternehmen unter anderen auch ARD und ZFD kostenlos über das Internet streamt. Das heißt also, das Fernsehprogramm steht in Schweden zur Verfügung. Dann müssten die Schweden ja auch, egal ob sie wollen oder es überhaupt können, Rundfunkgebühren bezahlen.
Also mal so ganz allgemein , wieso streamt ein schwedisches Unternehmen kostenlos das deutsche Fernsehen und wir müssen dafür bezahlen?
Wer nochmal nachlesen will ..bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Magine-streamt-TV-Sender-auch-in-Deutschland-ins-Netz-2176026.html

..werd mein GEZ Konto jetzt kündigen, mit der Begründung, das ich das Fernsehprogramm jetzt über Schweden beziehe und da ist es ja kostenlos

.. ne werd ich doch nicht .. werde Klagen, weil mit Rundfunkbeiträgen eine schwedische Firma finanziert wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2014, 21:30 von chocktv«

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  • Cry for Justice
Dazu passt auch folgendes :
http://www.huffingtonpost.de/2014/05/14/magine-youtube-inair-startups-online-portale-fernsehen-tod_n_5315779.html
Auch die privaten Sender haben mit dem Fortschritt der Technik zu kämpfen.
Vor allem wird aber die Zwangsfinanzierung von ARD und ZDF immer mehr in Frage gestellt.


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Schrei nach Gerechtigkeit

R
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Natürlich müssen die Schweden jetzt auch ran. So auch die Rentner in Spanien und alle, die sich die grandiosen Ergüsse deutschen Kulturschaffens zu Gemüte führen. Selbst ein Chinese, der gegen die haushohen Sperren seines Landes im Internet angekämpft hat, um ein wenig gelebte Demokratie erhaschen zu können, muss jetzt blechen. Das alles haben wir denjenigen zu verdanken, die es damals mit Hannibal zusammen nicht über die Alpen geschafft haben. Aber die Begründung darf natürlich nicht fehlen und wird gerne zitiert. Daher hier aus dem Bayern-Rundfunk-Urteil:

Zitat
80   
(1) Dem Grunde nach ist der Rundfunkbeitrag im Verhältnis zur Steuer bundesverfassungsrechtlich durch seine Ausgleichsfunktion und die Finanzierungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders sachlich gerechtfertigt. Der Vorteilsausgleich dient nach den Vorstellungen des Normgebers zwei inein¬andergreifenden Zwecken: Zum einen soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet (LT-Drs. 16/7001 S. 11); insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht. Zum anderen wird ein Entgelt für die Möglichkeit individueller Nutzung verlangt, von der bei typisierender Betrachtung in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch gemacht wird (vgl. etwa LT-Drs. 16/7001 S. 12 f., 17). Beide Gründe rechtfertigen jeweils für sich die Erhebung des Rundfunkbeitrags neben den Steuern (vgl. P. Kirchhof, Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 2010, S. 59 f.).


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Auch wenn das hier etwas mit Brainstorming zu tun hat... man kann es ja gedanklich ausbauen.

Zitat
insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen

Ich geh mal davon aus das diese schwedische Firma die Öffentlichen gefragt haben, ob sie die Programme streamen dürfen, die Öffentlichen haben JA  gesagt und haben Schweden damit zum "Einwirkungsbereich" gemacht  .. Schweden müssen aber erst mal nicht zahlen .. . wusste garnicht das man in Spanien auch die öffentlichen empfangen kann ... und damit im Einwirkungsbereich liegen. Ich fühle mich gerade ein wenig ungerecht in der EU behandelt !
Fallen da jetzt die Rundfunkbeiträge wenn die Öffentlichen in der ganzen EU empfangbar sind oder muss ich mich einfach nur beschweren, das der Rest der EU umsonst schaut?



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Interessanter Aspekt. Vielleicht passiert das ja schleichend. Und ehe der Schwede oder Spanier das merkt werden Rundfunkgebühren in allen EU Ländern eingetrieben. Schließlich ist die EU total pleite und die suchen immer mehr Möglichkeiten an Geld ranzukommen. D.h auch Klagen vor dem EU Gerichtshof könnte zum scheitern verurteilt sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2014, 19:30 von Uwe«
1 h TV am Tag=365 h im Jahr= 15,2 Tage im Jahr
2 h TV am Tag=30 Tage im Jahr

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.. ohh das Thema kam sogar schon mal hier im Forum.. wo man überall empfangen kann. Und das sind wohl eine ganze Menge Länder.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8740.0

Aber eher steht wohl das mit den Schweden im Vordergrund. Das ist ja unter Zustimmung der öffentlichen erfolgt. Und da müssen sich die öffentlichen schon an das Urteil aus Bayern halten.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Interessanter Aspekt. Vielleicht passiert das ja schleichend. Und ehe der Schwede oder Spanier das merkt werden Rundfunkgebühren in allen EU Ländern eingetrieben. Schließlich ist die EU total pleite und die suchen immer mehr Möglichkeiten an Geld ranzukommen. D.h auch Klagen vor dem EU Gerichtshof könnte zum scheitern verurteilt sein.
Zu diesem Thema sollte man folgende Angelegenheit mal gut im Auge behalten - und schon jetzt gegensteuern...:

Auch das noch: EU-Staatsfunk
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8945.0.html

Medien in Europa - Das Monster lernt sprechen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8443.0.html

taz.de, 22.02.2014
Medien in Europa
Das Monster lernt sprechen
Europa braucht gemeinsame Erzählungen, um endlich zusammenzuwachsen.
Und dafür braucht Europa eine gemeinsame Medienanstalt.
www.taz.de/Medien-in-Europa/!133526


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... wusste garnicht das man in Spanien auch die öffentlichen empfangen kann ... und damit im Einwirkungsbereich liegen. Ich fühle mich gerade ein wenig ungerecht in der EU behandelt !
...

http://www.spanienforum.de/deutsche-fernsehsender-empfangen-wie-3036.html

Zitat
Fragesteller:

Wie bereits erwähnt steht bei mir der Umzug nach Andalusien (Jerez) an. Aber auf ein paar Fernsehsender aus Deutschland würde ich dann doch ungern verzichten, vor allem Phoenix, 3SAT, Arte.

Ich sauge ja gerne die spanische Kultur in mich auf - aber das Fernsehprogramm in Spanien ist ja nicht so der Knaller

Habe ihm Forum gesucht, konnte aber nichts dazu finden.

Lassen sich diese Sender dort mit einer Schüssel empfangen? Gibt doch sicher Leute hier, die damit Erfahrung haben.

Antwort:

Ja, meine Mutter bekommt mit einer Schüssel problemlos alle deutschen Sender.

Das war zwar 2006, aber angesichts der "Konvergenz der Medien" dürfte es noch immer möglich sein in Spanien deutsche Programme empfangen  zu können.


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Das Thema wird zu sehr aus der deutschen Brille gesehen.

Nach gleicher Logik müssten wir für das schwedische SVT-Programm zahlen sofern dies über Satellit und/oder Internet empfangbar ist.

Auf jeden Fall bedürfte eine Abgabenpflicht in anderen Staaten einer entsprechenden nationalen Gesetzesgrundlage - z.B. einer EU-Richtlinie, die auch in nationales Recht transformiert werden müsste.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Das Thema wird zu sehr aus der deutschen Brille gesehen.

Nach gleicher Logik müssten wir für das schwedische SVT-Programm zahlen sofern dies über Satellit und/oder Internet empfangbar ist.

Auf jeden Fall bedürfte eine Abgabenpflicht in anderen Staaten einer entsprechenden nationalen Gesetzesgrundlage - z.B. einer EU-Richtlinie, die auch in nationales Recht transformiert werden müsste.

Im Prinzip hast Du ja recht, aber dann sollen die Richter sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen bzw. eine Einschränkung in den Text mit aufnehmen. Es kann  nicht angehen, dass neben Gesetzestexten auch noch Urteile kommentiert werden müssen. Gerade Urteile sollten mehr klären als neue Fragen aufzuwerfen.

Hier nochmal der Auszug:

Zitat
...insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht....

Wenn denn ein struktureller Vorteil tatsächlich vorhanden ist, so ist der nicht ausgeschlossen, bloß weil der Kanal über die Landesgrenze hinweg zu empfangen ist. Oh, pardon, weil die Möglichkeit des Empfangs besteht. Das alleine reicht ja schon aus.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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.. war gerade mal im Nachbarland .. also im Einwirkungsbereich des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks ... ARD und ZDF in bester Qualität gesehen


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.. war gerade mal im Nachbarland .. also im Einwirkungsbereich des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks ... ARD und ZDF in bester Qualität gesehen

Und Du bist nicht mit der Sammelbüchse durch die Gegend gezogen und hast Geld für die notleidenden Anstalten gesammelt?  ;)

Mit der Streamerei tun die sich keinen Gefallen. Man sollte das Bayern-Urteil beim Wort nehmen. Dann  haben die hier ein Riesenproblem.


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