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Autor Thema: Rundfunkbeiträge: Autohäuser fordern erneut Entlastung  (Gelesen 2076 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Rundfunkbeiträge:
Autohäuser fordern erneut Entlastung




Eine Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Rundfunkbeiträge wurde jetzt abgewiesen - für das Kfz-Gewerbe bleibt die Reform ein teures Ärgernis.

Bonn. Mit Bedauern hat der Branchenverband ZDK auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz zum Rundfunkbeitrag reagiert.
In seiner gestrigen Entscheidung (Aktenzeichen: VGH B 35/12) hatte das Gericht die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Erhebung von Rundfunkbeiträgen als verfassungsgemäß beurteilt.
Das Urteil ändere nichts an der Tatsache, dass die Reform insbesondere den Kfz-Betrieben zusätzliche bürokratische und vor allem auch finanzielle Lasten aufgebürdet habe, sagte ein ZDK-Sprecher.

mehr auf:
http://www.automobilwoche.de/article/20140514/NACHRICHTEN/140519972/autohauser-fordern-erneut-entlastung#.U3PWr_l_uSo


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R
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Gut, dass die nicht einfach die Klappe halten und den Kopf in den Sand stecken. Daran sieht man, dass eine wirtschaftliche Betätigung auch ohne ein durch ÖRR-Meinungsmache geprägtes Umfeld möglich ist.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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