Jetzt hast du dir zwar viel Mühe gemacht alles einzuscannen, aber die Rechtsbehelfsbelehrungen sind nicht dabei. Allerdings ist es zu spät für Widerspruch und Klage. Wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass binnen 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden kann, muss man das für jeden Beitragsbescheid tun.
Beitragsbescheide kamen am 01.09.2013, am 01.11.2013 und am 02.05.2014;
Widerspruch eingelegt wurde am 15.02.2013 gegen eine Infopost und am 19.01.2014 gegen eine Mahnung vom 03.01.2014.
Damit sind die Beitragsbescheide aus dem Jahr 2013 nicht mehr anfechtbar, sie sind rechtskräftig geworden und müssen bezahlt werden.
Ich kenne mich nicht gut damit aus, aber es wird im Forum normalerweise empfohlen, solche Beiträge aus rechtskräftigen Beitragsbescheiden zu bezahlen, zumal es nicht möglich ist, den Erhalt der Beitragsbescheide zu leugnen, es ist nicht alles geschwärzt worden.
Gegen den Bescheid vom 02.05.2014 kann noch bis 02.06.2014 Widerspruch eingelegt werden.