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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung vom Amt  (Gelesen 14659 mal)

S
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Vollstreckungsankündigung vom Amt
Autor: 14. Mai 2014, 19:53
Moin an alle,

heute bekam Person A einen Brief mit normaler Post vom Amt Mitteldithmarschen , Amtsdirektor als Vollstreckungsbehörde.
Mit Vollstreckungsankündigung wenn die Person A nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt. Betrag setzt sich aus 81,91 € das sind 54,00 € Gebühren und der Rest Mahngebühr und nun  noch 20,00 € Vollstreckungsgebühr.
Die Gebühr beträgt Rundfunkbeiträge von Jan 2013- Sept- 2013 ermäßigter Beitrag da die Person A Schwerbehindert ist mit Merkzeichen RF.
Weiß einer einen Rat wie man dagegen an gehen kann bzw. was zu unternehmen ist.

Person A hat bisher nichts bezahlt hat auch eine Stundung um die Beiträge gebeten aber wurde abgelehnt . Ist aber zum nicht zum Amtsgericht um da eine Klage zu erheben.

Die Person A lebt in Schleswig-Holstein , ihr Mann geht arbeiten sie kann aufgrund ihrer Behinderung nicht arbeiten gehen. Bis zum 31.12.2012 war sie von der Gebühr befreit die aber seit 01.01.2013 zur ermäßigten Gebühr verpflichtet worden ist.

Gruß schwäbli


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S
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Hi an alle,

hier das Schreiben welches ich heute bekam im Anhang.

Gruß schwäbli


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Hallo Schwäbli,
willkommen im Forum und Danke für die Schilderung dieses fiktiven, jedoch leider typischen Fall, den dieser unsägliche sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" mit sich bringt.
Wir sind - wie Du - maßlos empört, dass so etwas überhaupt möglich sein darf.
Leider kann ich zu diesem Fall nur bedingt etwas sagen.
Das erste, was mich schon wieder auf die Palme bringt, ist, dass von "Behörde ARD ZDF DRadio" geschrieben wird.
ARD-ZDF-GEZ sind *keine* "Behörde", sondern "Anstalten des öffentlichen Rechts".

Abgesehen von dieser formalen Unerhörtheit:
Ist denn der Person XYZ überhaupt schon jemals *nachweislich* ein
"offizieller" rechtsmittelfähiger BeitragsBESCHEID zugestellt worden?

Diese/r müsste/n so aussehen:
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Diese Information ist sehr wichtig, da ohne (im Zweifel *nachweisliche*) Zustellung eines solchen Bescheids (="Verwaltungsakts") nichts da ist, worauf sich eine "Vollstreckung" beziehen könnte.
[Anm.: Wenn Person XYZ auf zugestellte Bescheide bereits reagiert hat, dürfte der Nachweis der Zustellung=Bekanntgabe wohl erbracht sein...]


Weiterführend Infos u.a. hier:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Abgesehen von dieser formalen Unerhörtheit:
Ist denn der Person XYZ überhaupt schon jemals *nachweislich* ein
"offizieller" rechtsmittelfähiger BeitragsBESCHEID zugestellt worden?

Diese/r müsste/n so aussehen:
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
[/size][/i]



Ja der Person A ist so ein Schrieb versendet worden entweder von Köln direkt oder vom NDR.
Sie hat auch eine Aussetzung der Vollziehung versucht zu bekommen. Die wurde dann aber abgelehnt und dann hat Sie ca. 2 Monate nichts mehr von Beitragsbehörde oder NDR bekommen und nun heute diesen Brief.
Muß Person A nun sich an das Amt Mittelditmarschen wenden und dort Widerspruch einlegen und beim Verwaltungsgericht Klage erheben oder reicht nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Ich habe bisher keinen eindeutigen Weg gefunden bei deinen links die du mir zur Verfügung gestellt hast.

Vielen Dank für den Willkommensgruß.

Gruß schwäbli


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Hat Person XYZ außer dem Versuch, eine "Aussetzung der Vollziehung" zu erhalten, offiziell
form- und fristgercht Widerspruch gegen den/ die ergangenen BeitragsBESCHEIDe
eingelegt und sind diese auch (im Zweifel *nachweislich*) dem richtigen Adressaten (Landesrundfunkanstalt/ Beitragsservice) rechtzeitig zugestellt worden...?

Um Antworten suchen zu können, sollte der Vorgang chronologisch und mit korrekter Bezeichnung der jeweiligen Schriftstücke aufgelistet werden. Sonst tappt man bei der Vielzahl der Möglichkeiten leider nur im Dunkeln...


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So viel ist sicher: Für jede Wohnung nur ein Beitrag. In dem Fall X kommen aber immer zwei Benachrichtigen an. Einen für Y, einen für Z. Z. ist aber schon seit 2008 ausgezogen. Was ist zu tun?


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Hat Person XYZ außer dem Versuch, eine "Aussetzung der Vollziehung" zu erhalten, offiziell
form- und fristgercht Widerspruch gegen den/ die ergangenen BeitragsBESCHEIDe
eingelegt und sind diese auch (im Zweifel *nachweislich*) dem richtigen Adressaten (Landesrundfunkanstalt/ Beitragsservice) rechtzeitig zugestellt worden...?

Um Antworten suchen zu können, sollte der Vorgang chronologisch und mit korrekter Bezeichnung der jeweiligen Schriftstücke aufgelistet werden. Sonst tappt man bei der Vielzahl der Möglichkeiten leider nur im Dunkeln...

Ja ist gemacht worden. Ich werde sie alle kopieren und schwärzen und dann  einscannen.

Gruß schwäbli


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So viel ist sicher: Für jede Wohnung nur ein Beitrag. In dem Fall X kommen aber immer zwei Benachrichtigen an. Einen für Y, einen für Z. Z. ist aber schon seit 2008 ausgezogen. Was ist zu tun?
Post, die für jemanden bestimmt ist, der da nicht mehr wohnt, kann man ignorieren. Die Person, die da noch wohnt, braucht nur für sich selbst reagieren, wenn ein Beitragsbescheid kommt. Vorher alle anderen Schreiben ignorieren.
Die falschen Briefe nach Möglichkeit aufbewahren, man kann sie evtl. nutzen, um zu beweisen, dass der Datenschutz hier völlig missachtet wird. Eine 6 Jahre alte Dateileiche sollte es nicht geben, auch nicht beim Einwohnermeldeamt, von wo die Daten vermutlich herkommen.


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Hier der komplette chronologische Schriftverkehr zum Download, um der fiktiven Person A helfen zu können:

https://drive.google.com/file/d/0B0qbhjncn9jtbVhrUzVvazNPS3M/edit?pli=1


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Danke an den Moderator Rènè, leider haben sich Fehler eingeschlichen. Wie ich sehen konnte sind die beiden schriftwechsel 1 und aus dem Jahr 2013 nicht chronologisch in die Briefe vom Betraigsservie übernommen worden.

der erste schriftwechsel kommt somit zwischen Brief 1 und Brief 2. der 2. schriftwechsel kommt zwischen Brief 4 und 5 aus dem Jahr 2013.

Hoffe jetzt aus Tipps und Ratschläge wie ich am Monat vor gehen soll. Erst zum Verwaltungsgericht und dort Klage erheben . Danach zum Amt Mitteldithmarschen und denen dann die Klage vorlegen und den Vollstreckungsbescheid ablehen.

Gruß schwäbli


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Re: Vollstreckungsankündigung vom Amt
#10: 19. Mai 2014, 00:07
Jetzt hast du dir zwar viel Mühe gemacht alles einzuscannen, aber die Rechtsbehelfsbelehrungen sind nicht dabei. Allerdings ist es zu spät für Widerspruch und Klage. Wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass binnen 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden kann, muss man das für jeden Beitragsbescheid tun.
Beitragsbescheide kamen am 01.09.2013, am 01.11.2013 und am 02.05.2014;
Widerspruch eingelegt wurde am 15.02.2013 gegen eine Infopost und am 19.01.2014 gegen eine Mahnung vom 03.01.2014.
Damit sind die Beitragsbescheide aus dem Jahr 2013 nicht mehr anfechtbar, sie sind rechtskräftig geworden und müssen bezahlt werden.
Ich kenne mich nicht gut damit aus, aber es wird im Forum normalerweise empfohlen, solche Beiträge aus rechtskräftigen Beitragsbescheiden zu bezahlen, zumal es nicht möglich ist, den Erhalt der Beitragsbescheide zu leugnen, es ist nicht alles geschwärzt worden.
Gegen den Bescheid vom 02.05.2014 kann noch bis 02.06.2014 Widerspruch eingelegt werden.



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Re: Vollstreckungsankündigung vom Amt
#11: 19. Mai 2014, 01:02


Hi,

 Ist aber nur bei dem am 01.09.2013 dran und am 1.11.2013.

Das heißt Ich habe keine Chance mehr aus der Nummer raus zu kommen ? Welchen Weg würdest du mir jetzt vorschlagen zu tun.
Gruß schwäbli


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Re: Vollstreckungsankündigung vom Amt
#12: 19. Mai 2014, 01:40
Ich kenne mich nicht gut damit aus, aber es wird im Forum normalerweise empfohlen, solche Beiträge aus rechtskräftigen Beitragsbescheiden zu bezahlen, zumal es nicht möglich ist, den Erhalt der Beitragsbescheide zu leugnen, es ist nicht alles geschwärzt worden.
Gegen den Bescheid vom 02.05.2014 kann noch bis 02.06.2014 Widerspruch eingelegt werden.

Danke, Roggi, für die offensichtlich gewissenhafte Duchsicht der fiktiven Unterlagen.
Nach der verständlichen Beschreibung der Faktenlage scheint der Rat die derzeit einzige Möglichkeit, die Situation nicht unkontrolliert weiter "eskalieren" zu lassen.
Lehrgeld eben...  :(

In jedem Falle sollte dieser Vorgang als Petition oder gar besser als Beschwerde an den jeweiligen Landtag und die jeweiligen Landtagsvertreter sowie medienpolitischen Sprecher mit der Aufforderung zur Stellungnahme übergeben werden.

Die *müssen* mit den Folgen ihres Tuns schonungslos konfrontiert werden - am besten direkt, persönlich!


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Re: Vollstreckungsankündigung vom Amt
#13: 19. Mai 2014, 23:51
Hi an alle,

war heute beim Amtsgericht und wollte dort Eilrechtschutz stellen einreichen. dort wurde ich von Zimmer zu Zimmer verwiesen. Dann bin ich bei einem Herrn gelandet der für den Bereich Pfändung und Vollstrekcung zuständig ist.
Der sagte das es nur eine Ankündigung von einer Vollstreckung sei kann er noch nichts tun bzw. Ich kann kein Eilrechtschutz beantragen und brauche auch nichts zu bezahlen. Er erklärte mir dann noch ausführlich was ein P-Konto ist und was es für Auswirkungen hat wenn es Gerichtsvollzieher zu Hause ist .

Dann bin ich zum Amt und habe dort meins Sachlage vorgetragen und diese Dame hat tgl. mit dem Vollstreckungsankündigungen zu tun. Ich hatte ein sehr langes Gespräch und sie hat gemeint das Sie sich an die GEZ / Beitragsservice wendet um rauszubekommen wie ich den Weg weiter gehen muß wenn ich denn Klagen möchte. Ich habe nun 3 Monate Zeit mir einen Anwalt zu suchen und dem dann die ganze Sache zu erklären.

Also bisher mußte ich auch dort keine Gebühr bezahlen und auch keine Säumniszulage ect. . Warum Ihr alle Geld beim Amt ect. lassen müßt keine Ahnung.

So das war es erstmal von mir hier und vielen Dank für die Unterstzüung Eurer seits.

Gruß schwäbli


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Re: Vollstreckungsankündigung vom Amt
#14: 20. Mai 2014, 00:17
Das Problem war bisher, es war noch zu neu und keiner kam auf die Idee zu fragen, was zu tun ist. Es wäre auch vielleicht keiner da gewesen, der schon einen Rat gehabt hätte. Dein Bericht über deine Erfahrungen mit dem Amt und dem Gerichtsvollzieher werden vielen anderen helfen, die in ähnlicher Situation sind.


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